Die Grundrente ist keine eigene Rentenform, sondern ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf diesen Zuschlag bekommen Rentner, die erstens lange in die Rentenversicherung einzahlten und dabei zweitens unter dem Durchschnitt verdienten.
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Das Einkommen wird angerechnet
Auf diesen Zuschlag wird Einkommen angerechnet, wenn es gesetzte Freibeträge überschreitet, und dieses wird jährlich zum 1. Januar überprüft.
Das Finanzamt meldet der Rentenversicherung jeweils im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Oder, falls dieses nicht bekannt ist, das des vorvorletzten Jahres. Im Herbst 2024 waren dies also entweder die Einkommen von 2022, oder im Notfall von 2021.
Dieses Einkommen wird dann beim Grundrentenzuschlag 2025 berücksichtigt.
Grundrentenzuschlag und Einkommen
Nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben wird der Grundrentenzuschlag mit dem zu versteuernden Einkommen verglichen. Dazu kommt dann noch der steuerfreie Teil der Rente.
Ebenso berücksichtigt werden beim Anspruch auf den Zuschlag Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen wie Zinsen und Dividenden.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Grundrentenzuschlag 2025?
Bei Alleinstehenden gelten in diesem Jahr folgende Schwellen, um Anspruch auf den Zuschlag zu haben. Bis maximal 1.437,54 Euro Einkommen erhalten Sie den vollen Zuschlag. Zwischen 1.437,55 Euro Einkommen und 1.839,38 Euro Einkommen wird der Betrag über der Erstschwelle mit 60 Prozent auf den Zuschlag angerechnet.
Ab 1.839,39 wird das Einkommen über der zweiten Grenze zu 100 Prozent angerechnet.
Das sieht kompliziert aus und bedeutet als Faustregel: Wenn Sie knapp über der Grenze liegen, erhalten Sie noch einen wenig reduzierten Grundrentenzuschlag. Liegen Sie hingegen deutlich über der zweiten Einkommensgrenze, dann fällt der Zuschlag komplett weg.
Einkommensgrenzen bei Ehepaaren
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze für Stufe Eins bei maximal 2.242,50 Euro, die Stufe Zwei zwischen 2.242,51 Euro und 2.645,05 Euro, und die Stufe Drei beginnt bei 2.645, 06 Euro.
Müssen Sie die Grundrente beantragen?
Nein, wenn ein Anspruch besteht, dann zahlt die Rentenkasse Ihnen den Zuschlag in diesem Jahr automatisch mit der Rente aus. Das gilt übrigens auch, wenn Sie eine deutsche Altersrente beziehen und im Ausland leben.
Was sind die Voraussetzungen, um den Zuschlag zu erhalten?
Sie müssen erstens mindestens 33 Jahre an Versichertenzeit bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen, und zweitens in dieser Zeit unterdurchschnittlich verdient haben, was eine niedrige Rente trotz langer Zeiten als Beitragszahler bedeutet. Unterdurchschnittlich bedeutet dabei weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.
Was zählt als Versichertenzeit?
Zu den Versichertenzeiten zählt nicht nur die pflichtversicherte Erwerbstätigkeit, sondern dazu gehören auch Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit (nicht Bürgergeld-Bezug oder Hartz IV), Krankengeld und Reha, Wehr- und Zivildienst.