Werden Unterlagen nicht fristgerecht abgegeben, erleiden Leistungsbezieher hรคufig einen Nachteil, weil dann zustehende Hartz IV Leistungen nicht gezahlt werden. Wurden die Unterlagen fristgerecht abgegeben bzw. eingesandt, kommt es immer wieder vor, dass die Behรถrde widerspricht, da angeblich die Unterlagen nicht angekommen seien.
Eingangsbestรคtigungen immer verlangen
Eingangsbestรคtigungen sind relevant fรผr eingereichte Antrรคge, Widersprรผche, einzureichende Unterlagen und fรผr รnderungsmitteilungen. Allerdings kommt es immer wieder zu Vorfรคllen, in denen Unterlagen in Jobcentern angeblich spurlos verschwunden sind und deshalb nicht bearbeitet werden kรถnnen.
Ohne Unterlagen keine Leistung
Gerade beim Thema Hartz IV sind verloren gegangenen Unterlagen jedoch ein groรes Problem. Bei einer Umfrage gaben 76 Prozent aller Befragten an, schon selbst einen Unterlagenverlust erlebt zu haben. Regelmรครig gibt es daher Klagen von Leistungsbeziehern, รผber verloren gegangene Unterlagen. Denn das Problem verloren gegangener Unterlagen bedeutet รคhnliches Vorgehen, wie bei nicht eingereichten Unterlagen: Ohne entsprechende Unterlagen gibt es keine Leistung.
Hartz 4-Leistungsbezieher erhalten also Geld, was ihnen rechtmรครig zusteht nicht, weil ein Mitarbeiter angibt, die dazugehรถrigen Unterlagen nicht wiederfinden zu kรถnnen. Dem Jobcenter ist es bisher gestattet, die Eingangsbestรคtigungen in die Rubriken Erstantrag, Folgeantrag und sonstige Unterlagen zu unterteilen. Demnach besteht in vielen Fรคllen nicht die Mรถglichkeit, die eingereichten Unterlagen konkret zu benennen, geschweige denn anzugeben, wie viele Seiten eingereicht wurden.
Dadurch entsteht eine offensichtliche Rechtslosstellung des Jobcenters. Verliert ein Mitarbeiter die Unterlagen eines Leistungsbeziehers, trifft ihn dennoch keinerlei Verantwortung.
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Kein Recht fรผr Hart IV-Bezieher
Zu fordern ist daher, dass es in allen Jobcentern hinreichend bestimmte Eingangsbestรคtigungen geben sollte, denn es gilt das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Betroffene mรผssen sich sicher sein dรผrfen, dass ihre eingereichten Unterlagen auch berรผcksichtigt werden oder sie im Falle eines Verlustes aufgrund des Jobcenters nicht benachteiligt werden.
Das Problem ist jedoch, dass es im Sozialrecht kein normiertes Recht gibt, aus dem der Anspruch auf eine Eingangsbestรคtigung mittelbar ableitbar ist. Wie die Mitarbeiter in den Jobcentern mit Dokumenten umgehen, die fรผr Hartz IV-Bezieher hรคufig existenznotwendig sind, ist nicht zu akzeptieren.
Alles nur Zufรคlle?
Zudem ist das, was die Behรถrden mit den Betroffenen durchziehen, menschenrechtlich strafbar. Wie pflegte Herr Scheele, Chef der Bundesagentur fรผr Arbeit, kรผrzlich zu sagen? Er sei davon รผberzeugt, dass die Mitarbeiter der Jobcenter nur das Beste fรผr Leistungsbezieher anstreben wรผrden und stets in deren Wohlwollen handeln. In dem Ausmaร, in dem Unterlagen verloren gehen, kann jedoch kaum noch von Zufรคllen gesprochen werden. Das Bundesverfassungsgericht sollte endlich erwachen und eingreifen. Einen kostenlosen Vordruck fรผr eine Empfangsbestรคtigung gibt es hier!
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