Bürgergeld: Tricks und Kniffe für mehr Freiheiten trotz Erreichbarkeitspflicht

Lesedauer 2 Minuten

Es gibt ein paar Möglichkeiten, die neue Erreichbarkeitsverordnung für sich zu nutzen. Hier einige Tricks und Kniffe, um trotz der einschränkenden Regeln möglichst viele Freiheiten zu bewahren.

1. Klären, wen in der Bedarfsgemeinschaft die Erreichbarkeitsverordnung überhaupt betrifft.

Kinder unter 15 Jahren und Erwerbsunfähige müssen nicht erreichbar sein, sie dürfen sich also zeitlich unbegrenzt weg sein, so lange der gewöhnliche Aufenthalt erhalten bleibt.

Dies wird darin deutlich, dass in §7b Abs1 S1 SGB II von “Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten” gesprochen wird.

  • Erwerbsunfähige sind nicht Erwerbsfähig
  • Kinder unter 15 Jahren, sind nach §7 Abs1 Nr1 SGB II nicht leistungsberechtigt.

Damit sind sie nicht betroffen.

2. Bei einer Reise prüfen, ob überhaupt den “Näheren Bereich” verlassen wird.

Wenn nicht, dann gibt es keine Ortsabwesenheit. Kein Antrag notwendig, auch keine Info ans Jobcenter. Nur kommunikative Erreichbarkeit muss erhalten bleiben.

Der “Nähere Bereich” ist gewachsen. Wer innerhalb von 2,5 Stunden zum zuständigen Jobcenter zurück kommen kann (idealerweise mit dem ÖPNV, aber ggf. auch mit dem Auto), ist noch drin. Auch 30km Luftlinie im Ausland gehören ggf. noch zum näheren Bereich sind.

§1 Abs2 S1 ErrV
§1 Abs2 S1 ErrV – Screenshot von buzer.de

3. Abwesenheit fürs Jobcenter “unsichtbar” machen

Wer keine Lust hat, dem Amt eine Info zu geben, wenn er im näheren Bereich unterwegs ist, hat 2 Möglichkeiten, seine kommunikative Erreichbarkeit ohne Info ans Jobcenter sicherzustellen.

a ) Indirekte Erreichbarkeit

Er nutzt dauerhaft die Möglichkeit fürs Jobcenter über andere erreichbar zu sein. Dazu kann eine abweichende Postadresse angegeben werden. Das kann entweder jemand aus dem Freundes-/Familienkreis sein oder ein bezahlter Postscanservice.

Beide würden bei neuer Post dann den Leistungsberechtigten über den Inhalt der Schreiben informieren. Postscan von der Deutschen Post kostet aktuell 14,99€/Monat – ist also kostenintensiv. Ob dies zukünfig auch Betroffenenorganisationen dies anbieten, wird sich zeigen.

b) Digitale Erreichbarkeit

Beim Jobcenter klarstellen, dass man ausschließlich digital erreichbar ist und den Weg der Zustellung abklären. Ob dies aber alle Jobcenter “schon” hinbekommen, kann ich nicht sicher sagen. So deutlich, wie in der Gesetzesbegründung ist es in der Weisung leider nicht.

Gesetzentwurf zum Bürgergeldgesetz – BT-Drs 20/3873 – https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf

4. Arbeitnehmer

Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf für den Job oder auch während seines Urlaubs sein wo er will. Diese Arbeitnehmer müssen lediglich das Jobcenter informieren. Für sie gilt explizit nicht die “3-Wochen im Jahr”-Regel für die Abwesenheit ohne Grund.

5. Abwesenheit aus wichtigem Grund nutzen

Es gibt wichtige Gründe, aus denen man zusätzlich der 3-Wochen ortsabwesend sein darf.

  • Klinik/Reha-Aufenthalt
  • Kirchliche/gewerkschaftliche oder im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen
  • Ehrenamt
  • Unterstützung von Verwandten
  • Einzelfallentscheidung möglich

6. Ortsabwesenheit am Wochenende/Feiertagen ist genehmigungsfrei.

Die Schreiben des Amtes müssen, wenn sie am Samstag kommen, vor Beginn des nächsten Werktags = Montag zur Kenntnis genommen werden. Tipp: 23:59 am Sonntag reicht. Praktisch kein Unterschied zu Montag früh.

Bild
§4 Abs1 ErrV – Screenshot von buzer.de

Weiterlesen

Weitere Details zu all diesen Regeln findet ihr unter der Rubrik “Ratgeber”.

Twitter (X)

Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter, das heute ja X genannt werden will. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier