Wenn Sie eine Feststellung รผber einen Grad der Behinderung (GdB) haben und sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, kann Ihr GdB von der zustรคndigen Behรถrde erneut geprรผft werden.
Dies kann dazu fรผhren, dass Ihr GdB herabgesetzt oder Ihnen sogar der Status als schwerbehinderter Mensch aberkannt wird.
Inhaltsverzeichnis
Grรผnde fรผr die Herabsetzung des GdB
Grundsรคtzlich gibt es drei Fรคlle, in denen der GdB herabgesetzt werden kann:
- รnderungen gesetzlicher Regelungen: Wenn sich Gesetze oder Verordnungen รคndern, die auf Ihren Fall Einfluss haben, kann dies eine Neubewertung Ihres GdB erforderlich machen. Beispielsweise kรถnnen Anpassungen in den versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen zu einer verรคnderten Beurteilung fรผhren.
- Verรคnderung oder Wegfall der Gesundheitsstรถrungen: Eine Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustands oder das Nichtbestehen bestimmter Beeintrรคchtigungen, etwa durch erfolgreiche Therapien oder Rehabilitationen, kann zu einer Herabsetzung des GdB fรผhren.
- Eintritt einer Heilungsbewรคhrung: Nach bestimmten Erkrankungen wird ein hรถherer GdB zunรคchst befristet anerkannt. Nach Ablauf der Heilungsbewรคhrung wird รผberprรผft, ob die Voraussetzungen fรผr den hรถheren GdB weiterhin bestehen.
Rรผckwirkende Herabsetzung
Eine Herabsetzung des GdB darf nicht rรผckwirkend erfolgen; รnderungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der neuen Entscheidung. Dennoch ist eine zukรผnftige Herabsetzung auch noch Jahre nach einer wesentlichen Verรคnderung Ihrer gesundheitlichen Beeintrรคchtigung mรถglich. Dies gilt selbst dann, wenn Sie einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis besitzen.
Voraussetzungen fรผr die Herabsetzung
Damit eine Herabsetzung des GdB entschieden werden kann, muss die maรgebliche รnderung Ihres Gesundheitszustands voraussichtlich lรคnger als sechs Monate anhalten.
Die zustรคndige Behรถrde รผbermittelt ihre Einschรคtzung an das Versorgungsamt, das die Sach- und Rechtslage beurteilt. Aktuelle รคrztliche Befunde und Gutachten spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Ablauf des Herabsetzungsverfahrens
Ihr aktueller GdB behรคlt seine Gรผltigkeit, bis ein neuer Bescheid ergangen ist. Auch wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist oder Sie sich in einem Widerspruchsverfahren befinden, bleibt Ihr bisheriger GdB bestehen.
Das Versorgungsamt informiert Sie schriftlich รผber die beabsichtigte Nachprรผfung und mรถgliche Herabsetzung Ihres GdB. Nach Erhalt des Anhรถrungsschreibens haben Sie vier Wochen Zeit, sich schriftlich oder telefonisch gegenรผber der Behรถrde zu รคuรern.
Es ist wichtig, innerhalb der Frist zu reagieren, um Ihre Rechte zu wahren.
Um Ihre Position zu stรคrken, sollten Sie รคrztliche Befundberichte zu Ihren Beeintrรคchtigungen oder Erkrankungen vorlegen. Falls Sie auรergewรถhnliche Folgen und Begleiterscheinungen bei Ihrer Behandlung haben oder hatten, muss dies vom Versorgungsamt berรผcksichtigt werden.
Nach Prรผfung aller Unterlagen erlรคsst das Versorgungsamt einen neuen Bescheid รผber Ihren GdB, in dem die Entscheidung zur Beibehaltung, Herabsetzung oder Aufhebung festgehalten wird.
Schutzfrist bei Aberkennung des Schwerbehindertenstatus
Im Falle der Aberkennung Ihres Status als schwerbehinderter Mensch besteht eine Schutzfrist von drei Monaten. Wรคhrend dieser Zeit behalten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis und alle damit verbundenen Rechte.
Erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Schutzfrist wird Ihr Schwerbehindertenausweis eingezogen.
Was bedeutet Heilungsbewรคhrung?
Als Heilungsbewรคhrung gilt der Zeitraum nach der Behandlung einer schweren Krankheit, in dem der Behandlungserfolg abgewartet wird. Ziel ist es, zu beobachten, ob die Therapie nachhaltig erfolgreich war und kein Rรผckfall eintritt. Die Dauer der Heilungsbewรคhrung variiert je nach Art und Schwere der Erkrankung und kann mehrere Jahre betragen.
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Wรคhrend dieser Zeit wird hรคufig ein hรถherer GdB befristet anerkannt. Nach Ende der Heilungsbewรคhrung erfolgt eine erneute Prรผfung Ihres Gesundheitszustands. Je nach Ergebnis kann der GdB beibehalten, herabgesetzt oder aufgehoben werden.
Tipps zur Vorgehensweise
- Frรผhzeitige Reaktion: Reagieren Sie umgehend auf Schreiben des Versorgungsamtes, um Verzรถgerungen oder Nachteile zu vermeiden.
- Aktuelle medizinische Unterlagen: Halten Sie alle medizinischen Dokumente wie Befunde und Gutachten aktuell und griffbereit, um Ihre Argumentation zu untermauern.
- Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten kรถnnen Sie sich an Sozialverbรคnde wie den VdK oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden. Auch Fachanwรคlte fรผr Sozialrecht bieten wertvolle Unterstรผtzung.
- Widerspruchsrecht nutzen: Sollten Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, kรถnnen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.