Rente: So berechnen Sie Ihre Erwerbsminderungsrente

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Die eigene Rente zu berechnen erscheint vielen kompliziert, und dies gilt umso mehr fรผr die Erwerbsminderungsrente, denn hier kommen besondere Faktoren hinzu wie die sogenannte Zurechnungszeit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Hรถhe einer Erwerbsminderungsrente achten mรผssen.

Fรผr wen gilt eine Erwerbsminderungsrente?

Bei Verlust der Arbeitskraft bekommen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die dauerhaft erkrankt sind, eine โ€žRente wegen voller Erwerbsminderungโ€œ, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Kรถnnen die Betroffenen noch sechs Stunden arbeiten, dann haben sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Deren Hรถhe betrรคgt die Hรคlfte einer vollen Erwerbsminderung, und deswegen heiรŸt sie auch halbe Erwerbsminderungsrente.

Bei der tรคglich mรถglichen Arbeitszeit geht es um die grundsรคtzliche Fรคhigkeit, unabhรคngig von der jeweiligen Qualifikation.

Wie lautet die Grundformel?

Um die Erwerbsminderungsrente zu berechnen, gilt die allgemeine Rentenformel, und das bedeutet Entgeltpunkte, mal Zugangsfaktor, mal Rentenwert, mal Rentenartfaktor, ist die monatliche Erwerbsminderungsrente.

Die Zurechnungszeit

Bei der Erwerbsminderungsrente kommt spรคter fรผr die Altersrente als Besonderheit die Zurechnungszeit hinzu. Da Sie wegen Ihrer Erwerbsminderung nicht voll arbeiten kรถnnen, werden Ihnen die Zeiten, in denen dies der Fall ist, so berechnet, als hรคtten Sie regulรคr in die Rentenkasse eingezahlt.

Die Entgeltpunkte

Zusammen mit Ihrem Alter bei Berufseinstieg und Ihrem letzten Bruttogehalt stellt die Rentenkasse eine Hochrechnung an, um Ihre bisherigen Entgeltpunkte zu ermitteln. Wenn Sie genau den Durchschnittslohn verdienen, erhalten Sie pro Jahr exakt einen Entgeltpunkt, wenn Sie mehr oder weniger verdienen, passt sich das nach unten oder oben an.

Der Zugangsfaktor

Beim Zugangsfaktor spielen Ab- oder Zuschlรคge zum Rentenwert eine Rolle. Fรผr den Renteneintritt bei der Regelaltersgrenze gilt der Zugangsfaktor 1,0.

Der Rentenartfaktor

Die Hรถhe Ihrer Rente ist auch von der Art der Rente abhรคngig. Als โ€žnormalโ€œ gilt dabei eine regulรคre Altersrente. Hier betrรคgt der Faktor 1,0. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt ebenfalls 1,0, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur 0,5.

Der Rentenwert

Der nรคchste wichtige Faktor ist der Rentenwert. Das bezeichnet den Betrag einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beitrรคgen eines Durchschnittsverdieners fรผr ein Jahr. Er wird von der Bundesregierung jedes Jahr zum 1. Juli festgelegt und passt die Rente an die Entwicklung der Lรถhne und Gehรคlter an.

2024 liegt er bundesweit bei 39,32 Euro.

Beispiel Hanna, die Tischlerin

Denken wir uns ein konkretes Beispiel. Hanna ist gelernte Tischlerin, arbeitet seit vielen Jahren in dem Beruf und hat ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt. Mit 38 Jahren hat sie 20 Entgeltpunkte gesammelt.

Doch bei der Arbeit bricht sie sich derart unglรผcklich die Schulter, dass sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Sie ist voll erwerbsgemindert und hat Anspruch auf eine entsprechende Rente.

Wir rechnen 20 Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor 1,0 mal 39,2 mal Rentenartfaktor 1,0. Ihre monatliche volle Erwerbsminderungsrente betrรคgt 784 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente hรคtte der Rentenartfaktor 0,5 betragen, und sie wรผrde 392 Euro pro Monat erhalten.