Das Merkzeichen G ist eines der am hรคufigsten anerkannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Es ermรถglicht zahlreiche Vergรผnstigungen und Erleichterungen.
Doch welche Bedingungen mรผssen erfรผllt sein, um das Merkzeichen G zu erhalten? Und welche spezifischen Vorteile bietet es?
Was ist das Merkzeichen G?
Das Merkzeichen G steht fรผr โgehbehindertโ und ist ein Schlรผssel fรผr zahlreiche Nachteilsausgleiche. Es wird Personen zuerkannt, die aufgrund einer erheblichen Beeintrรคchtigung ihrer Bewegungsfรคhigkeit im Alltag benachteiligt sind. Ohne dieses Merkzeichen wรคren viele dieser Erleichterungen rechtlich nicht zugรคnglich.
Welche Voraussetzungen gelten fรผr das Merkzeichen G?
Grundvoraussetzung fรผr das Merkzeichen G ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden sein muss. Der GdB spiegelt wider, wie stark die gesundheitliche Einschrรคnkung den Alltag beeintrรคchtigt.
Erhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im Straรenverkehr
Neben der Schwerbehinderung mรผssen Betroffene nachweisen, dass sie sich aufgrund ihrer Einschrรคnkungen nicht oder nur mit groรen Schwierigkeiten im Straรenverkehr bewegen kรถnnen. Dies umfasst:
- Unfรคhigkeit, kurze Strecken (z. B. 2 Kilometer in 30 Minuten) zu bewรคltigen, auch mit Hilfsmitteln.
- Gefรคhrdungen durch gesundheitliche Zustรคnde wie Epilepsie oder Orientierungsstรถrungen.
Die Bewertung basiert auf den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen, die genaue Kriterien und Beispiele enthalten. Entscheidend ist, dass eine fundierte medizinische Begrรผndung vorliegt.
Beispiele aus den Versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen
Die Versorgungsmedizinischen Grundsรคtze liefern eine wichtige Orientierung fรผr die Beurteilung, ob das Merkzeichen G vergeben wird. Zu den relevanten Kategorien gehรถren:
Funktionsstรถrungen der Beine oder Lendenwirbelsรคule
Hierbei wird das Merkzeichen G vergeben, wenn:
- Ein Einzel-GdB von mindestens 50 vorliegt.
- Ein Einzel-GdB von 40 anerkannt wurde, sofern er explizit wegen erheblicher Gehbehinderungen festgestellt wurde. Beispiele umfassen steife Gelenke oder arterielle Verschlusskrankheiten.
Innere Leiden
Innere Leiden wie Herz- oder Atemwegserkrankungen kรถnnen ebenfalls einen Anspruch begrรผnden. Beispiele sind:
- Herzschรคden, die bei alltรคglicher Belastung Beschwerden verursachen.
- Atembehinderungen mit dauerhafter Einschrรคnkung der Lungenfunktion.
- Chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprรคgter Anรคmie.
Anfallkrankheiten
Personen mit Epilepsien oder anderen Anfallleiden kรถnnen das Merkzeichen G beantragen, wenn die Anfรคlle hรคufig auftreten und zu einer erheblichen Einschrรคnkung der Bewegungsfรคhigkeit fรผhren. Voraussetzung ist meist ein Einzel-GdB von mindestens 70.
Seh- und Hรถrbehinderungen
Sehbehinderungen mit einem Einzel-GdB von mindestens 70 berechtigen ebenfalls zum Merkzeichen G. In bestimmten Fรคllen kรถnnen kombinierte Beeintrรคchtigungen, wie Schwerhรถrigkeit und Sehbehinderung, den Anspruch stรผtzen. Gehรถrlose Kinder unter 16 Jahren erhalten das Merkzeichen G in der Regel automatisch.
Geistige und psychische Stรถrungen
Schwere geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen, die sich mit den genannten Beispielen vergleichen lassen, kรถnnen ebenfalls berรผcksichtigt werden. Hierbei ist jedoch eine umfassende medizinische Dokumentation entscheidend.
Welche Vorteile hat das Merkzeichen G?
Gรผnstige Mobilitรคt im รถffentlichen Nahverkehr
Besonders wertvoll ist die Mรถglichkeit, Wertmarken fรผr den รถffentlichen Nahverkehr zu erwerben. Diese sind mit 91 Euro pro Jahr (46 Euro fรผr ein halbes Jahr) deutlich gรผnstiger als regulรคre Fahrkarten. Sozialleistungsbezieher erhalten die Wertmarke kostenlos. Alternativ kann eine Ermรครigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent beantragt werden.
Steuerliche Vorteile
Das Merkzeichen G bietet finanzielle Entlastungen bei der Einkommensteuer:
- Eine erweiterte Pendlerpauschale fรผr hรถhere Fahrtkosten.
- Eine Pauschale von 900 Euro fรผr behinderungsbedingte Fahrten, sofern ein GdB von mindestens 70 besteht.
Hรถhere Sozialleistungen bei Merkzeichen G
Empfรคnger von Sozialleistungen profitieren durch das Merkzeichen G von einem Mehrbedarfszuschlag. Dieser betrรคgt 17 Prozent der Regelsรคtze und gilt sowohl fรผr Menschen mit voller Erwerbsminderung als auch fรผr Rentner.
Das Merkzeichen G allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplรคtzen. Zusรคtzliche Voraussetzungen oder ein anderes Merkzeichen (z. B. aG) sind erforderlich.
Fazit
Das Merkzeichen G ist eine wertvolle Unterstรผtzung fรผr Menschen mit Gehbehinderungen. Es erleichtert den Alltag durch Entlastungen und praktische Vergรผnstigungen.
Wer das Merkzeichen beantragen mรถchte, sollte sich grรผndlich informieren und die erforderlichen Nachweise sorgfรคltig vorbereiten. Mit einer fundierten Antragstellung stehen die Chancen gut, von den umfassenden Vorteilen des Merkzeichens G zu profitieren.
- รber den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.