Neue Widerspruchsfristen bei Pflege- und Krankenkasse

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Immer wieder halten Versicherte Entscheidungen der Kranken- oder Pflegekasse fรผr falsch. Sie mรผssen solche Bescheide nicht passiv erdulden, sondern haben das gesetzliche Recht, gegen einen Bescheid Widerspruch zu erheben.

Das gilt nicht nur bei Pflege- und Krankenkasse, sondern auch bei jedem Bescheid einer Behรถrde.

Grรผnde, um Widerspruch einzulegen, gibt es eine Menge. Sie halten etwa die Einstufung ihrer Pflegestufe fรผr falsch, oder die Krankenkasse weigert sich, eine Behandlung zu zahlen, obwohl Sie davon ausgehen, dass die Kasse dies mรผsste.

Bei Widerspruch muss die Kasse nachprรผfen

Mit dem Widerspruch sorgen Sie jetzt dafรผr, dass die Kasse einen von Ihnen gestellten Antrag noch einmal prรผft. Dazu ist die Kasse verpflichtet und muss Grรผnde angeben, warum sie nach der Prรผfung zu welchem Urteil gekommen ist.

Wenn die Kasse Ihren Widerspruch ablehnt, dann kรถnnen Sie auรŸerdem vor das Sozialgericht gehen.

Ein unangefochtener Bescheid wird bestandskrรคftig

Fechten Sie den Bescheid jedoch nicht an, dann wird er rechtsgรผltig. Und deswegen ist die Widerspruchsfrist so wichtig! Lassen Sie diese Zeit nรคmlich verstreichen, dann verfรคllt Ihr Anspruch darauf, dass die Kasse Ihren Bescheid prรผft und gegebenenfalls korrigiert. Der Bescheid wird bestandskrรคftig.

Wie lange dauert die Widerspruchsfrist?

Die Widerspruchsfrist dauert genau einen Monat nach dem Datum des Zugangs. Es geht also nicht darum, wann der Bescheid losgeschickt wurde, sondern darum, wann er ankommt. Da die Krankenkasse und jede Behรถrde nicht wissen kรถnnen, wann genau das Schreiben in Ihrem Briefkasten landet, gilt der รผbliche Postweg als MaรŸstab.

2025 ist die Widerspruchsfrist einen Tag verlรคngert

Hier gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine kleine ร„nderung, die aber im Zweifelsfall darรผber entscheidet, ob ihr Widerspruch pรผnktlich bei der Kasse landet oder wegen Verstreichens der Frist als ungรผltig erklรคrt wird.

Bis zum letzten Jahr war der dritte Tag nach dem Abschicken als Stichtag des Zugangs durch die Post markiert. Der Post werden 2025 aber vier Tage zugestanden, um Briefe zuzustellen. Damit verlรคngert sich auch die Widerspruchsfrist um einen Tag.

Das heiรŸt: Wenn die Krankenkasse Ihnen ein Bescheid schickt, der auf den 21. Januar datiert ist, dann gilt als Zugang der 25. Januar. Die Frist setzt einen Tag spรคter ein, also am 26. Januar. Genau einen Monat spรคter, am 26. Februar, muss der Widerspruch bei der Krankenkasse eingegangen sein.

รœbrigens: Wenn das Ende der Frist an einem Wochenende (Samstag / Sonntag) liegt, oder an einem gesetzlichen Feiertag, dann ist das Enddatum der nรคchste Werktag.

Sie mรผssen nicht alles begrรผnden

Sollten Sie mehr Zeit als die vorgegebene Frist benรถtigen, um sich umfassend รผber die Sachlage zu informieren, den Widerspruch rechtlich zu begrรผnden oder detailliert festzuhalten, weshalb die Krankenkasse im Unrecht ist โ€“ etwa fรผr andere Anliegen โ€“ stellt das keinerlei Problem dar.

Es reicht erst einmal vollkommen aus, die Kasse innerhalb schriftlich zu informieren, dass Sie dem Bescheid widersprechen und dieser Mitteilung das Aktenzeichen und das Datum des Bescheides hinzufรผgen.
Die Begrรผndung kรถnnen Sie spรคter abgeben, am besten, wenn Sie sich mit Ihrem Arzt, Ihrem Pflegedienst oder auch Experten bei Sozialverbรคnden abgesprochen haben.