Grad der Behinderung 40 – Diese Vorteile und Ausgleiche gibt es jetzt

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Wenn es um die Themen Behinderung und soziale Absicherung geht, fรคllt hรคufig der Begriff โ€žGdBโ€œ โ€“ der Grad der Behinderung. Dieser Wert wird in 10er-Schritten von 20 bis maximal 100 festgelegt und gibt an, wie stark eine Person durch eine Behinderung im Alltag beeintrรคchtigt ist.

Ab einem GdB von 50 liegt rechtlich eine Schwerbehinderung vor. Doch was genau heiรŸt das fรผr alle, deren GdB โ€žnurโ€œ bei 40 liegt? Welche Vorteile und Mรถglichkeiten stehen dennoch offen? Und ist es sinnvoll, eine Erhรถhung anzustreben?

Wer legt den GdB fest?

Der Grad der Behinderung wird nicht automatisch festgestellt. Er muss beim zustรคndigen Versorgungsamt beantragt werden. Nach Prรผfung aller รคrztlichen Unterlagen und Gutachten entscheidet das Amt dann รผber den Grad der Behinderung.

Bei einem GdB unter 50 liegt eine (noch) keine Schwerbehinderung vor โ€“ viele Betroffene fragen sich daher, ob sich ein GdB von 40 รผberhaupt lohnt. Um das zu klรคren, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Vorteile.

Welche Vorteile bietet ein GdB von 40 konkret?

Ein Vorteil bei dem GdB 40 ist der Behinderten-Pauschbetrag. Wer eine anerkannte Behinderung hat, kann pro Jahr einen pauschalen Betrag von der Steuer absetzen. Die Hรถhe dieses Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Bei einem GdB von 40 liegt der Behinderten-Pauschbetrag aktuell bei 860 Euro jรคhrlich.

  • Wichtig zu wissen: Dies bedeutet nicht, dass ihr 860 Euro direkt vom Finanzamt zurรผckbekommt. Vielmehr wird euer zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag reduziert. Die tatsรคchliche Steuerersparnis hรคngt somit immer von eurer Steuerklasse, eurem Einkommen und dem jeweiligen Einkommenssteuersatz ab.
  • Wer sowieso aufgrund eines sehr geringen Einkommens keine Steuern zahlt, kann leider nicht von diesem Pauschbetrag profitieren. Das betrifft euch typischerweise, wenn ihr etwa 1.000 Euro brutto oder weniger pro Monat verdient.

Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben

Obwohl ein GdB von 40 keine Schwerbehinderung darstellt, habt ihr die Mรถglichkeit, euch mit Menschen ab GdB 50 gleichstellen zu lassen. Voraussetzung dafรผr ist, dass ihr ansonsten keine geeignete Arbeit oder Ausbildung bekommen wรผrdet oder eure derzeitige Arbeitsstelle zu verlieren droht. Bei der Agentur fรผr Arbeit kรถnnt ihr dazu einen Antrag auf โ€žGleichstellungโ€œ stellen.

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Welche Vorteile hat die Gleichstellung?

  1. Besonderer Kรผndigungsschutz
    Wie bei einer Schwerbehinderung genieรŸt ihr mit einer Gleichstellung einen besonderen Kรผndigungsschutz. Das erleichtert es, euren Arbeitsplatz zu sichern.
  2. Zuschรผsse fรผr den Arbeitgeber
    Arbeitgeber kรถnnen finanzielle Hilfen vom Integrations- bzw. Inklusionsamt erhalten, wenn sie einen behindertengerechten Arbeitsplatz schaffen oder anpassen. Das erleichtert es Betrieben, Beschรคftigte mit (gleichgestellter) Behinderung einzustellen.
  3. Ausgleichsabgabe
    Unternehmen, die nicht genรผgend Menschen mit Behinderungen beschรคftigen, mรผssen eine Ausgleichsabgabezahlen. Greift bei euch eine Gleichstellung, zรคhlt ihr fรผr den Betrieb bereits als โ€žanzustellende Person mit Behinderungโ€œ. Das kann vor allem grรถรŸeren Firmen einen Anreiz geben, euch zu behalten oder neu einzustellen.
  4. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
    Bei einer Gleichstellung habt ihr Zugang zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch den Integrations- oder Inklusionsfachdienst. Dazu kรถnnen technische Hilfsmittel, eine persรถnliche Assistenz oder andere arbeitsplatzbezogene Unterstรผtzungsleistungen gehรถren.
  5. Weiterbildungs- und UmschulungsmaรŸnahmen
    Gerade wenn eure Tรคtigkeit zu stark beeintrรคchtigt wird, kann eine Gleichstellung die Tรผr zu Umschulungen oder beruflichen Weiterbildungsprogrammen รถffnen, die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.
  • Achtung: Nicht jede Vergรผnstigung, die Schwerbehinderten zusteht, gilt gleichermaรŸen auch fรผr Gleichgestellte. Zusatzurlaub oder eine abschlagsfreie vorgezogene Rente bleiben beispielsweise weiterhin Menschen mit einer tatsรคchlichen Schwerbehinderung (ab GdB 50) vorbehalten.

Was kรถnnt ihr tun, wenn ihr unzufrieden mit eurem GdB seid?

Manchmal kommt es vor, dass der anerkannte GdB als zu niedrig empfunden wird oder sich euer Gesundheitszustand geรคndert hat. In diesen Fรคllen habt ihr mehrere Optionen, um eure Rechte geltend zu machen.

Euer gesundheitlicher Zustand kann sich mit der Zeit verschlechtern oder es kรถnnen neue Diagnosen hinzukommen. In einem solchen Fall kรถnnt ihr einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt stellen (auch als Verschlimmerungs-oder Verschlechterungsantrag bekannt).

Dabei mรผsst ihr nachweisen, dass eure Alltagsbeeintrรคchtigung tatsรคchlich zugenommen hat und eure Gesundheitszustรคnde so ausgeprรคgt sind, dass sie gemeinsam eine hรถhere Einstufung rechtfertigen.

  • Vorsicht: Ein Neufeststellungsantrag kann auch das Gegenteil bewirken, wenn das Amt zu dem Schluss kommt, dass sich euer Gesundheitszustand gebessert hat. Dann kรถnnte der GdB sogar herabgestuft werden.

Widerspruch und Klage beim Sozialgericht

Wenn das Amt euren GdB-Antrag ablehnt oder einen Ihrer Meinung nach zu niedrigen GdB festlegt, ist ein Neufeststellungsantrag oftmals nicht die erste Wahl. Stattdessen kรถnnt ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

  • Fristen beachten: Meist habt ihr einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  • Der Widerspruch ist kostenfrei und sollte gut begrรผndet werden, am besten unter Vorlage aktueller รคrztlicher Unterlagen.
  • Wird der Widerspruch abgelehnt, habt ihr zusรคtzlich die Mรถglichkeit, kostenfrei vor dem Sozialgericht zu klagen.

Gerade fรผr Personen mit einem GdB von 40 kann sich dieser Schritt lohnen, weil der Sprung auf einen GdB von 50 oder mehr eine ganze Palette an weiteren Vorteilen (z.B. zusรคtzliche Urlaubstage, frรผherer Rentenbezug) erรถffnet.

In vielen Beratungsstellen und Foren tauchen genau diese beiden Fragen immer wieder auf: Welche praktischen Vorteile bietet mir eine โ€žknapp unter der Schwerbehinderungโ€œ liegende Einstufung? Und wie kann ich mich gegen einen vermeintlich falschen Bescheid wehren?

Wie ihr seht, bietet ein GdB von 40 durchaus steuerliche Vorteile und berufliche Sicherheiten durch die Gleichstellung. Wer jedoch mehr Leistungen oder Vergรผnstigungen braucht, sollte รผberprรผfen, ob eine Erhรถhung des GdB auf 50 realistisch ist und diese gegebenenfalls durchsetzen.

Fazit

Ein GdB von 40 liegt unter der Schwelle zur Schwerbehinderung, kann aber dennoch spรผrbare Erleichterungenbringen, vor allem รผber den Behinderten-Pauschbetrag und die Mรถglichkeit zur Gleichstellung im Arbeitsleben.

Solltet ihr das Gefรผhl haben, falsch eingestuft zu sein oder sich euer Gesundheitszustand verรคndert haben, so gibt es klare Rechtswege (Widerspruch, Klage, Neufeststellungsantrag).

Gerade weil ab GdB 50 nochmal deutlich mehr Vergรผnstigungen greifen, lohnt es sich in vielen Fรคllen, รคrztliche Befundesorgfรคltig zu sammeln, Fristen genau einzuhalten und ggf. Unterstรผtzung durch Sozialverbรคnde, Rechtsbeistรคnde oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.