So viel Rente ist steuerfrei: Neue Tabelle für die Rentenbesteuerung 2025

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Wer endlich in Rente gehen kann, freut sich auf den neuen Lebensabschnitt und hofft, möglichst viele Sorgen hinter sich zu lassen. Doch die Steuerpflicht bleibt oft bestehen – auch wenn man Rentner ist. Wie hoch die Belastung im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab.

Warum wird die Rente überhaupt besteuert?

Die deutsche Rentenversicherung finanziert sich im sogenannten Umlageverfahren über die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen.

Aus diesem Grund ging man lange Zeit davon aus, dass die Rente bereits während des Berufslebens „versteuert“ wird – weil Beiträge nur bis zu einem gewissen Teil steuerlich abzugsfähig waren.

Im Jahr 2005 wurde jedoch das „Alterseinkünftegesetz“ eingeführt, das eine schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung vorsieht: Zukünftig werden Rentenbezüge immer stärker mit der Einkommenssteuer belastet. Das bedeutet, dass Renten ab einem bestimmten Jahr in höherem Maße steuerpflichtig sind.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Hintergrund des Rentenfreibetrags

Der Rentenfreibetrag ist der Anteil der gesetzlichen Bruttorente, der nicht der Einkommenssteuer unterliegt.

Dieser Prozentsatz wird anhand des Besteuerungsanteils festgelegt, der wiederum abhängig ist vom Jahr des Rentenbeginns. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich an.

Wer 2025 in Rente geht, muss bereits 85 Prozent seiner Rente versteuern.

Der daraus resultierende Rentenfreibetrag liegt entsprechend bei 15 Prozent. Einmal festgelegt, bleibt dieser Freibetrag in seiner absoluten Höhe während der gesamten Rentenzeit konstant.

Konstante Freibetragsgrenze trotz Rentenerhöhungen

Erhöht sich die Rente im Laufe der Jahre, beispielsweise durch gesetzliche Anpassungen, dann bleibt Ihr persönlicher Rentenfreibetrag in Euro trotzdem unverändert. Dies kann zur Folge haben, dass Sie durch Rentenerhöhungen in eine Steuerpflicht rutschen oder Ihre Steuerlast steigt, wenn Sie zuvor bereits steuerpflichtig waren.

Welche Rentenarten sind betroffen?

Die Steuerpflicht trifft nicht nur die klassische Altersrente, sondern auch:

  • Erwerbsminderungsrenten (früher Erwerbsunfähigkeitsrenten), wenn gesundheitliche Probleme eine vorzeitige Berentung erforderlich machen.
  • Hinterbliebenenrenten, etwa Witwen- oder Waisenrenten.

Entscheidend ist immer der Zeitpunkt, zu dem Sie erstmals Rente beziehen. Dieser sogenannte Rentenbeginn legt fest, nach welcher Quote Sie besteuert werden. Ob Sie Ihre Altersrente regulär in Anspruch nehmen oder vorzeitig bzw. später in den Ruhestand gehen, beeinflusst zwar die Höhe Ihrer Rente selbst, ändert jedoch nichts am Rentenbeginn für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils.

Wie wird der Besteuerungsanteil berechnet?

Der Gesetzgeber erhöht den steuerpflichtigen Anteil von Jahr zu Jahr. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen einen Auszug aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung, wie sich der Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn entwickelt. Für das Jahr 2025 liegt der Besteuerungsanteil bei 85 Prozent:

Rentenbeginn Besteuerungsanteil (%) Prozentsatz für Rentenfreibetrag (%)
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
2040 100 0

Aktuell ist vorgesehen, dass die Renten für Neurentner ab 2040 vollständig steuerpflichtig sind. Allerdings soll das geplante Wachstumschancengesetz diese Frist bis 2058 verlängern. Für viele Rentner bedeutet dies letztlich eine zusätzliche (steuerliche) Entlastung, da die volle Besteuerung später greift als ursprünglich geplant.

Warum spricht man von möglicher Doppelbesteuerung?

In der Übergangsphase von 2005 bis zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung bestand zeitweise die Gefahr, dass Rentenanteile sowohl bei der Einzahlung (Vorsorgeaufwendungen) als auch später bei der Auszahlung besteuert werden. Dies nennt man „Doppelbesteuerung“.

Seit dem Jahr 2023 sind Beiträge zur Altersvorsorge jedoch vollständig als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzbar. Damit ist das Risiko einer Doppelbesteuerung in den meisten Fällen gebannt.

Wie wirkt sich eine Rentenerhöhung auf meine Steuern aus?

Erhöht sich Ihre Bruttorente, müssen Sie beachten, dass Ihr Rentenfreibetrag in Euro unverändert bleibt. Das bedeutet:

  • Fester Rentenfreibetrag: Die Höhe des Freibetrags orientiert sich an der ersten vollen Jahresbruttorente nach Renteneintritt und ändert sich nicht mehr.
  • Steigender steuerpflichtiger Anteil: Durch den sogenannten Anpassungsbetrag (Differenz zwischen bisheriger Rente und neuer, erhöhter Rente) kann der zu versteuernde Teil im Laufe der Zeit größer werden.
  • Höhere Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung: Da diese Beiträge prozentual berechnet werden, steigen sie automatisch mit jeder Rentenerhöhung.

Wer sich bisher unter dem steuerfreien Bereich bewegt hat, könnte nach einer Rentenerhöhung plötzlich steuerpflichtig werden. Es lohnt sich daher, die eigene Einkommenssituation Jahr für Jahr zu überprüfen.

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?

Auch als Rentner können Sie zahlreiche Kosten geltend machen, um Ihre Steuerlast zu senken. Relevant sind vor allem folgende Posten:

  1. Sonderausgaben:
    • Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Haftpflicht- und Unfallversicherungen.
    • Spenden und Gewerkschaftsbeiträge.
    • Kirchensteuer, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind.
  2. Außergewöhnliche Belastungen:
    • Kosten für Medikamente, Arzt- und Krankenhausaufenthalte, sofern sie bestimmte zumutbare Eigenanteile überschreiten.
  3. Werbungskosten:
    • Für Rentner gibt es einen Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr (Stand 2025). Höhere Werbungskosten können Sie nur geltend machen, wenn Sie diese nachweisen können (z.B. für Fortbildungen, Bürokosten bei einer Nebentätigkeit im Ruhestand).
  4. Grundfreibetrag:
    • Der steuerliche Grundfreibetrag für 2025 beträgt 12.084 Euro (für 2024: 11.604 Euro). Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag, fällt keine Einkommenssteuer an.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Viele Rentner sind unsicher, ob sie weiterhin zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Folgende Punkte helfen bei der Orientierung:

  • Höhe der Rente: Wenn die jährliche Bruttorente den maßgeblichen Grundfreibetrag übersteigt und der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente mit anderen Einkünften zusammen den Freibetrag überschreitet, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Zusätzliche Einkünfte: Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einer privaten Rentenversicherung erhöhen Ihr Gesamteinkommen. Liegt dieses über dem Grundfreibetrag, kann eine Steuerpflicht entstehen.
  • Freiwillige Steuererklärung: Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich die Abgabe lohnen. Haben Sie beispielsweise Lohnsteuer auf Ihre Betriebsrente gezahlt, bekommen Sie diese möglicherweise ganz oder teilweise zurück, wenn Sie entsprechende steuermindernde Ausgaben geltend machen.

Hat das Alter bei der Besteuerung eine Auswirkung?

Neben der Rentenbesteuerung gibt es noch den sogenannten Altersentlastungsbetrag, den Personen erhalten können, die das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Dieser Freibetrag gilt jedoch nicht für gesetzliche Renteneinkünfte, sondern kann für andere Einkünfte (z.B. Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung) in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags sinkt ebenfalls Jahr für Jahr, bis er ganz wegfällt. Für 2025 und folgende Jahre ergeben sich dadurch nach und nach geringere Entlastungen, allerdings betrifft dies nur Personen, die neben ihrer gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben.

Wie finde ich heraus, wie viel mir von meiner Rente im Ruhestand bleibt?

Nutzen Sie einen Rentenrechner oder erstellen Sie eine eigene Aufstellung Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben. Rechnen Sie dabei sowohl Ihre Rente als auch mögliche Nebeneinkünfte und Ausgaben, die Sie absetzen können, mit ein. So können Sie Ihren voraussichtlichen Überschuss bzw. Ihre Versorgungslücke ermitteln.

Wie viel Rente darf ich bekommen, ohne Steuern zahlen zu müssen?

Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, da viele individuelle Faktoren hineinspielen: Dauer Ihrer Einzahlung in die Rentenkasse, eventuelle Behinderung, Familienstatus, weitere Einkünfte etc.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro meistens noch keine Steuern zahlen müssen. Die Grenze kann aber durchaus höher liegen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Zweifel hilft eine Beratung durch einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fachanwalt für Steuerrecht.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Rentner 2024?

Es existiert kein eigener Steuerfreibetrag, der ausschließlich Rentnern zusteht. Für alle Steuerpflichtigen gilt derselbe Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro liegt. Im Jahr 2025 wird dieser auf 12.084 Euro angehoben.

Fazit: Steuerpflicht bleibt auch im Ruhestand ein wichtiges Thema

Wer 2025 in Rente geht, sollte sich im Klaren darüber sein, dass 85 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig sind.

Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte und den möglichen Freibeträgen und Abzügen ab. Mit jedem weiteren Jahr steigt der Besteuerungsanteil für Neurentner, bis er irgendwann vollständig bei 100 Prozent liegt.

Allerdings können Rentner – genau wie Arbeitnehmer – viele Kosten absetzen, etwa für Versicherungen, Spenden oder medizinische Ausgaben. Auch wenn ein großer Teil der Rente steuerfrei bleibt, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Unter Umständen sparen Sie durch die Abgabe einer Steuererklärung und die Berücksichtigung von Werbungskosten oder Sonderausgaben bares Geld.