Vielen Rentenberechtigten ist unklar, wie es nach der Rente mit der Krankenkasse weitergeht und verstehen nicht so recht, was es mit der Krankenversicherung der Rentner auf sich hat. Die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten müssen, was die Voraussetzungen sind und welche Vorteile diese Krankenversicherung Rentnern bietet, erklären wir in diesem Beitrag.
Es gibt keine gesonderte Krankenkasse
Die Krankenkasse der Rentner ist keine gesonderte Krankenkasse, sondern sie bleiben auch als Rentner Mitglied Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Rentner haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Die anderen Leistungen bleiben im gewohnten Umfang die gleichen wie vor der Rente. Sie sind ebenso kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben und zahlen auch weiter monatlich Beiträge.
Sie müssen eine gesetzliche Rente erhalten
Sie müssen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, um die Krankenversicherung für Rentner zu bekommen. Grundsicherung im Alter oder eine Pension als Beamter berechtigen nicht dazu, in die Krankenversicherung für Rentner zu kommen.
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Welche Möglichkeiten haben Sie für die Krankenversicherung im Alter?
Sie haben prinzipiell vier Möglichkeiten für die Krankenversicherung als Senior. Die meisten Arbeitnehmer bleiben in der Rente weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Ist dies nicht der Fall, dann können Sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Oder Sie sind über eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ansonsten müssen Sie sich als alter Mensch privat bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Dort zahlen Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen in Höhe der versicherten Risiken.
Müssen Sie sich pflichtversichern?
Was ist, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenkasse für Rentner erfüllen, aber nicht Pflichtmitglied sein wollen? Dann können Sie sich befreien lassen.
Dazu müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Rentenantrag einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das wollen, denn die Befreiung erstreckt sich über den gesamten Rentenbezug, und Sie können nicht widerrufen.
Wann sind die Voraussetzungen einer Pflichtmitgliedschaft erfüllt?
Eine Pflichtmitgliedschaft für Rentner erwerben Sie, wenn Sie die Vorversicherungszeit der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Dies ist gegeben, wenn Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Welche Vorteile hat die Pflichtmitgliedschaft?
Pflichtversichert in der Krankenkassenversicherung der Rentner zu sein, bringt finanzielle Vorteile im Vergleich zu anderen Formen der Krankenversicherung. Sie zahlen Ihre Krankenkassenbeiträge nämlich nur auf die gesetzliche Rente, die Betriebsrente und das Erwerbseinkommen, nicht aber auf sonstige Einkünfte wie Mieten oder Dividenden.
Die Rentenkasse trägt automatisch die Hälfte des Beitragssatzes auf die gesetzliche Rente.