Schwerbehinderung: Herabsetzung des Behinderungsgrades muss nicht akzeptiert werden

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Die zustรคndige Behรถrde kann jederzeit Ihren Grad der Behinderung prรผfen und bei entsprechendem Ergebnis herabsetzen. Wir zeigen Ihnen, was Sie in dieser Situation unternehmen kรถnnen, worauf Sie achten mรผssen und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

Die Heilungsbewรคhrung und die Nachprรผfung

Bei bestimmten Erkrankungen wird ein Grad der Behinderung in der Regel nur befristet erteilt, und bereits bei Feststellung der Behinderung ein Datum fรผr eine Nachprรผfung von Amts wegen gesetzt. Das gilt besonders bei Krebserkrankungen, die grundsรคtzlich als therapierbar gelten.

Hier besteht also die Mรถglichkeit, dass die Folgen der Krankheit, die zum Grad der Behinderung fรผhren, enden oder sich mildern, weil eine Heilung erfolgt.

Zum Ablauf der Frist schickt Ihnen das Versorgungsamt dann ein Anhรถrungsschreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Nachprรผfung und eine anschlieรŸende Herabsetzung des Grades der Behinderung beabsichtigt sind.

Was passiert bei Verlust der Schwerbehinderung?

Das Problem besteht fรผr Sie dann, wenn Sie bisher einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und somit als schwerbehindert gelten.

Dann haben Sie nรคmlich Anspruch auf Nachteilsausgleiche wie die frรผhzeitige Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen, zusรคtzliche Urlaubstage, Verbot von Mehrarbeit, besonderen Kรผndigungsschutz, Freibetrรคge bei Versicherungen und Steuer oder einen Ihren Bedรผrfnissen entsprechend gestalteten Arbeitsplatz.

Wird Ihr Grad der Behinderung auf unter 40 herabgesetzt, verlieren Sie diese Ansprรผche.

Was kรถnnen Sie tun, um eine Herabsetzung zu verhindern?

Das zustรคndige Versorgungsamt prรผft fรผr die Nachprรผfung, die รคrztlichen Befunde, Reha-Berichte, Atteste und Gutachten, um zu einem Urteil zu kommen.

Hier kรถnnen Sie sich vorbereiten. Achten Sie darauf, dass Ihr behandelnder Arzt in seinen Befunden genau die Formulierungen verwendet, die fรผr die Einschรคtzung des Grades der Behinderung von 50 oder mehr bei Ihrem Leiden maรŸgeblich sind.

Erwรคhnen Sie selbst so viele Details aus dem Alltag wie nur mรถglich, die zu einem hรถheren Grad der Behinderung beitragen kรถnnen.

Was kรถnnen Sie tun, wenn der Grad der Behinderung herabgesetzt wurde?

Wenn die Nachprรผfung bereits stattgefunden hat und das Versorgungsamt Ihnen mitteilt, dass Ihr Grad der Behinderung herabgesetzt wurde, dann legen Sie Widerspruch ein.

Das ist juristisch ein Vorverfahren und das zustรคndige Amt ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prรผfen und eine Entscheidung darรผber zu treffen. Auch wenn es den Widerspruch zurรผckweist, haben Sie Zeit gewonnen.

Solange das Verfahren nรคmlich noch lรคuft, behalten Sie Ihren ursprรผnglichen Grad der Behinderung. Erst nach Abschluss des Verfahrens im Sinne des Versorgungsamtes ist der Bescheid bestandskrรคftig.

Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, kรถnnen Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Auch dieses Verfahren kostet Zeit. Je aussagekrรคftiger jetzt die Befunde sind, die Sie bei Gericht einreichen, die einen hรถheren Grad der Behinderung rechtfertigen, umso grรถรŸer sind Ihre Chancen auf Erfolg.

Das Sozialgericht ist allerdings nicht an die Einschรคtzungen in den Gutachten gebunden.

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Herabsetzung des GdB vor der Rente vermeiden

Besonders kritisch wird es fรผr Sie, wenn eine Nachprรผfung stattfindet, die vermutlich zu einer Herabsetzung des Grades der Behinderung fรผhrt, kurz bevor Sie in die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen eintreten kรถnnten.

Bei dieser Rentenform kรถnnten Sie nรคmlich zwei Jahre frรผher ohne Abschlรคge und weitere drei Jahre frรผher mit Abschlรคgen in den Ruhestand eintreten.

Dabei gilt der Behindertenstatus am Tag des anvisierten Rentenbeginns. Wenn Sie also nur kurz vor diesem Rentenstart den Status als schwerbehinderter Mensch verlieren, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Rentenform und die damit verbundenen Vorteile.

Fristen sollten ausgereizt werden

Umso wichtiger ist es in dieser Situation, die mรถglichen Fristen rund um die Nachprรผfung voll auszureizen. Sie haben vier Wochen Zeit, auf den Anhรถrungsbescheid zu antworten, ebenfalls vier Wochen, um Widerspruch einzulegen, und dann noch einmal vier Wochen, um eine Klage bei dem Sozialgericht einzureichen.

Wenn Sie diese Fristen mรถglichst spรคt einhalten, dann haben Sie rund elf Wochen gewonnen.

Die Nachprรผfung durchzuarbeiten, den Widerspruch zu prรผfen und das Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mehrere fรผr Sie wertvolle Monate.

Insgesamt kรถnnen Sie so ohne Weiteres sechs oder mehr Monate Zeit gewinnen. Wenn in diesen Monaten der mรถgliche Eintritt in die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen liegt, dann haben Sie gewonnen โ€“ ganz egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht.

Denn, wenn die Schwerbehinderung zu Beginn der Rente vorliegt, dann haben Sie Ihre Rente sicher. Ob Ihr Grad der Behinderung nach Rentenbeginn herabgestuft wird, ist ohne Bedeutung fรผr die Rentenzahlung.