Pflegegeld auch ohne Pflegeperson

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Gibt es nur dann einen Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie bei der Pflegekasse eine Pflegeperson angeben? Das klรคren wir in diesem Beitrag. Wir erlรคutern die rechtlichen Grundlagen und zeigen Ihnen, worauf Sie achten mรผssen.

Pflegeperson nicht immer eindeutig

Wer Angehรถrige pflegt, mรถchte sich oft trotzdem nicht offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eintragen lassen. Grรผnde dafรผr gibt es viele.

In manchen Familien ist unklar, wer seinen Namen registrieren lassen soll, denn mehrere Angehรถrige springen je nach Bedarf und Zeit bei der Pflege ein.

Andere fรผrchten, rechtsverbindliche Verpflichtungen einzugehen, etwa eine bestimmte Stundenzahl, die sie pro Woche pflegen mรผssen, und wieder andere mรถchten keinen Aufwand beim Finanzamt wegen einer vermuteten Versteuerung des Pflegegeldes haben.

Nicht selten gibt es รผberhaupt keine Angehรถrigen, die Pflegebedรผrftige als Pflegeperson nennen kรถnnten, sondern Freunde, Bekannte oder auch Pflegedienste versorgen die Betroffenen.

Verhinderungspflege als Ausnahme

Die Verhinderungspflege funktioniert nur dann, wenn eine Hauptpflegeperson existiert und diese zeitweise ausfรคllt. Dieses Modell springt beispielsweise ein, wenn die private Bezugsperson Urlaub macht oder selbst erkrankt. In diesem Fall braucht es eine offiziell gemeldete Pflegeperson (vgl. ยง 39 SGB XI). Nur so kann die Kasse die Leistung erbringen. Fรผr normales Pflegegeld hingegen ist ein Eintrag nicht erforderlich.

Missverstรคndnisse und Desinformation

Bisweilen verstehen Betroffene die rechtlichen Grundlagen falsch, manchmal erklรคren die Mitarbeiter der Pflegekasse die Regelungen nicht unmissverstรคndlich oder geben sogar falsche Informationen.

So gibt es hรคufig die Aussage, dass, wenn keine Pflegeperson benannt wird, kein Pflegegeld bezahlt werden kann, sondern es sind nur Pflegesachleistungen mรถglich.

Diese Aussage ist offensichtlich falsch.

Sozialgesetzbuch regelt das Pflegegeld

Der Paragraf 37 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches XI regelt das Pflegegeld fรผr โ€žselbst beschaffte Pflegehilfenโ€œ. Damit kรถnnen sich die Betroffenen von ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause pflegen lassen und mรผssen keinen ambulanten Pflegedienst als Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Wer diese ehrenamtliche Pflege รผbernimmt, ob Angehรถrige, Freunde, Nachbarn oder Bekannte, bleibt den Betroffenen รผberlassen.

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Was sind die Voraussetzungen, um Pflegegeld zu beziehen?

Voraussetzung fรผr das Pflegegeld ist ein Pflegegrad von zwei bis fรผnf, mit einem Pflegegrad von eins haben Sie keinen Anspruch. Die Hรถhe des Pflegegeldes hรคngt dann vom Pflegegrad ab. Mit dem Pflegegeld mรผssen Pflegehilfen fรผr Betreuung, Haushalt, Alltag und Kรถrperpflege selbst organisiert werden.

Das Gesetz verlangt es nicht, eine Pflegeperson zu nennen als Voraussetzung, um Pflegegeld zu erhalten. Vielmehr entscheiden Sie als pflegebedรผrftiger Mensch selbst, wie Sie die Pflege organisieren.

Sie mรผssen auch nicht nachweisen, welche konkrete Hilfe Sie mit dem Pflegegeld finanzieren.

Wie sieht die steuerliche Situation aus?

In vielen Familien steht die Frage im Raum, ob Pflegegeld versteuert werden muss. Nach aktueller Rechtslage ist das Pflegegeld steuerfrei, wenn es direkt an die pflegebedรผrftige Person ausgezahlt wird (Einkommensteuergesetz, EStG).

Sobald Angehรถrige fรผr ihre Leistungen Aufwandsentschรคdigungen bekommen, kann dies jedoch steuerliche Konsequenzen haben. Entscheidend ist die konkrete Vertragskonstellation. Das reine Pflegegeld der Kasse bleibt bei der pflegebedรผrftigen Person aber in der Regel unbesteuert.

Beratungsbesuche und Nachweise

Pflegebedรผrftige, die ausschlieรŸlich Pflegegeld erhalten, mรผssen verpflichtende Beratungsbesuche durchfรผhren lassen. Diese Termine รผbernimmt beispielsweise ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Die Frequenz unterscheidet sich nach Pflegegrad:

  • Mit Pflegegrad 2 und 3 muss alle sechs Monate ein Beratungsbesuch stattfinden.
  • Mit Pflegegrad 4 und 5 erfolgt der Nachweis alle drei Monate.

(Angaben gemรครŸ ยง 37 Abs. 3 SGB XI)

Diese Besuche verfolgen zwei Ziele. Erstens geht es darum, die Qualitรคt der hรคuslichen Pflege einzuschรคtzen. Zweitens erhalten Betroffene praktische Hinweise zur Optimierung der Versorgung. Falls notwendig, stellt die Kasse zudem eine speziell qualifizierte Pflegeberatung.

Diese Fachleute besuchen auf Wunsch das Zuhause der Versicherten. Sie schauen nach, ob Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten benรถtigt werden. So entstehen wertvolle Empfehlungen fรผr Anpassungen im Alltag.

Wann ist eine Ablehnung zulรคssig?

Die Pflegekasse darf also Pflegegeld nicht ablehnen, weil keine Pflegeperson eingetragen ist. Eine Ablehnung ist nur dann legitim, wenn im konkreten Fall durch das Pflegegeld keine ausreichende Pflege gewรคhrleistet ist.

Dann kann die Pflegekasse statt Pflegegeld Pflegesachleistungen รผbernehmen, auch gegen ihren Willen als Versichertem.

Die Pflegekasse hat auch das Recht, Sie zu Beratungsbesuchen zu verpflichten, um eine ausreichende Pflege zu sichern.

Sie kรถnnen gegen einen Ablehnungsbescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.