Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten, denn dann tritt die jährliche Rentenanpassung in Kraft.
Die Rentenerhöhung 2025 steht also an, und laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegt die diesjährige Steigerung der Renten bei 3,74 Prozent.
Inhaltsverzeichnis
Welche Renten werden erhöht?
Diese Rentenerhöhung gilt für alle gesetzlichen Renten, für Witwen- und Witwerrenten ebenso wie für Altersrenten, für Erwerbsminderungsrenten ebenso wie für gesetzliche Unfallrenten. Eine Gruppe unter den Rentnern profitiert dann sogar doppelt.
Für wen das gilt, und warum das so ist, das erklären wir in diesem Beitrag.
Erwerbsgeminderte bekommen den Zuschlag zweifach
Die rund drei Millionen Menschen, die im Juli eine doppelte Erhöhung bei ihrer Rente erwarten, sind die Erwerbsgeminderten, und das liegt an einem für diese Rentenform ausgezahlten Zuschlag.
Die Rentensteigerung im Juli erhöht auch diesen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Zugleich erhöht sich die Erwerbsminderungsrente selbst. Die Betroffenen bekommen also 3,74 Prozent mehr Zuschlag und 3,74 Prozent mehr Rente.
Warum liegt der Anstieg bei 3,74 Prozent?
Die Höhe der jährlichen Rentenanpassung berechnet sich aus der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Der Nominallohnindex mit der Steigerung der Bruttolöhne hatte sich um 5,4 Prozent erhöht, durch die doppelte Haltelinie bei der Rente fällt die Rentenerhöhung mit 3,74 Prozent deutlich niedriger aus.
Wer hat Anspruch auf den Zuschlag?
Der Zuschlag der Deutschen Rentenversicherung gilt seit Juli 2024 für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann, sowie auf Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an solche Erwerbsminderungsrenten anschließen.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner liegt bei 7,5 Prozent, wenn die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei denen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen, beträgt er 4,5 Prozent.
Die unterschiedliche Berechnung liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrenten, bereits einmal erhöht wurden.
Wann kommt der Zuschlag?
Der Zuschlag wird jeden Monat zwischen dem 10. und 20. Tag überwiesen, getrennt von der Rente. Dies war eine Notlösung, da die Rentenversicherung die eigentlich beabsichtigte Auszahlung des individuell berechneten Zuschlags wegen digitaler Probleme nicht einhalten konnte.
Ab Dezember 2025 erhalten Erwerbsgeminderte den Zuschlag dann als Teil ihrer Rente, mit dieser zusammen. Dann ist der jeweilige Zuschlag auch individuell ausgerichtet. Lag die vorherige Pauschale unter Ihrem tatsächlichen individuellen Anspruch, dann zahlt die Rentenversicherung die Differenz aus. Liegt Ihr individueller Anspruch unter der bis Dezember bezahlten Pauschale, dann können Sie die überschüssig gezahlte Summe behalten.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen wir an, Sie beziehen seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente von 1000,00 Euro pro Monat. Durch den monatlichen Zuschlag von 7,5 Prozent bekommen Sie insgesamt 1075,00 Euro. Ihre Rente erhöht sich jetzt um 3,74 Prozent, das sind 37,40 Euro. Ohne Zuschlag beträgt die Rente ab Juli diesen Jahres 1037,40 Euro.
Auf den Zuschlag kommen ebenfalls 3,74 Prozent. Das sind 2,81 Euro, und er steigt von 75 Euro auf 77,81 Euro.
Statt wie zuvor 1075,00 Euro pro Monat erhalten Sie also 1115,21 Euro pro Monat.