Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, dann stehen Sie erst einmal mit leeren Händen da. Viele sind in dieser Situation so verunsichert, dass Sie nicht daran denken, zu prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer
Dabei ist eine Kündigungsschutzklage oft erfolgreich. Denn das Arbeitsrecht bietet Ihnen als Arbeitnehmer Schutz mit dem Kündigungsschutzgesetz. Viele Kündigungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Oft kennen Arbeitgeber diese nicht einmal, andere spekulieren darauf, dass Sie als Arbeitnehmer diese nicht kennen.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Zwar unterscheidet sich jede Kündigung, doch es gibt bestimmte Fehler, die bei unwirksamen Kündigungen immer wieder auftauchen.
Sehr häufig fehlt eine Begründung oder die Begründung ist unzureichend. Bei betriebsbedingten Kündigungen versäumen Arbeitgeber oft eine ordnungsgemäße Sozialauswahl.
Auch formale Fehler wie die fehlende Schriftform oder eine falsche Unterschrift können eine Kündigung unwirksam machen.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung vergessen Arbeitgeber nicht selten eine vorhergehende Abmahnung. Auch zu kündigen, ohne vorher einen vorhandenen Betriebsrat anzuhören, macht eine Kündigung angreifbar.
Die Kündigungsschutzklage überprüft die Wirksamkeit
Ob die Kündigung wirksam ist, können Sie nur durch eine Kündigungsschutzklage überprüfen lassen. Diese müssen Sie vor dem Arbeitsgericht erheben, und zwar innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Wenn Sie diese Frist versäumen, dann gilt auch eine objektiv rechtswidrige Kündigung als wirksam. Sie können davon ausgehen, dass manche Arbeitgeber bei fragwürdigen Kündigungen spekulieren, dass Arbeitnehmer diese Frist, um Klage einzureichen, nicht einhalten.
Es geht nicht immer um Weiterbeschäftigung
Manche Arbeitnehmer kommen deshalb nicht auf die Idee, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, weil Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber zerrüttet ist.
Sie wollen selbst in diesem Arbeisklima nicht weiter tätig sein und verstehen nicht, warum Sie eine Klage einreichen sollten, um weiter beschäftigt zu werden.
Aus diesem Grund auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, ist aber ein großer Fehler. Denn viele erfolgreiche Kündigungsschutzklagen enden nicht mit der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, sondern mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer bekommt nicht seine vorherige Stelle zurück, sondern eine finanzielle Abfindung.
Ohne Kündigungsschutzklage würden Sie auf ein solches finanzielles Polster verzichten, dass Ihnen zumindest des Übergang in eine neue Erwerbsbeschäftigung erleichtert.
Was sind die Vorteile einer Kündigungsschutzklage?
Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage hat für Sie gleich mehrere Vorteile. Erst einmal die genannte Abfindung, und diese fällt tendenziell höher aus, wenn sich größere Mängel in der Kündigung nachweisen lassen. Häufig bieten Arbeitgeber aber bereits eine Abfindung an, ohne dass das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Sie haben grundsätzlich gute Karten. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, um Sie, salopp gesagt, los zu werden. Er möchte Sie weder einstellen noch sich mit Ihnen weiter zu befassen. Deshalb zahlen viele Arbeitgeber lieber eine Abfindung, um die Sache vom Tisch zu haben.
Zweitens verbessern Sie Ihre rechtliche Situation und Ihre Position. Wenn Sie klagen, können Sie Einfluss nehmen auf kritische Punkte wie das Arbeitszeugnis oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Bei einer erfolgreichen Klage stehen Sie zudem bei späteren Bewerbungen besser da. Eine unwirksame Kündigung fällt auf den Arbeitgeber zurück, eine wirksame Kündigung kann Ihnen angelastet werden – besonders, wenn diese mit Ihrem Verhalten begründet wurde.
Keine Angst vor der Finanzierung
Manche Arbeitnehmer scheuen eine Klage, weil Sie Angst haben, hohe Kosten tragen zu müssen. Besonders bei absehbarer Arbeitslosigkeit ist eine solche Sorge verständlich. Sie ist aber unbegründet.
Denn in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtes tragen Sie nur Ihre eigenen Anwaltskosten, ganz egal, wie das Verfahren ausgeht. Auch wenn die Klage abgewiesen wird, müssen Sie nicht für die Kosten des Arbeitgebers aufkommen.
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann trägt auch diese häufig die Kosten.
Lassen Sie sich beraten
In jedem Fall sollten Sie sich unverzüglich von einem Juristen beraten lassen, der auf Arbeistrecht spezialisiert ist. So bekommen Sie Klarheit darüber, wie sinnvoll eine Klage ist, welche Chancen und welche Risiken damit verbunden sind und wie Sie am besten vorgehen können.
Fazit
Wenn bei Ihrer Kündigung konkrete Mängel vorhanden sind, dann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage. Sie dient nicht nur dazu, an den früheren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Sie bietet auch die Möglichkeit, faire Bedingungen für den Übergang zu erreichen. Sie haben nicht nur die Chance der finanziellen Absicherung, sondern stehen auch rechtlich besser da und können gegebenenfalls Ihre Reputation retten.
Wenn die Klage abgewiesen wird, verlieren Sie rechtlich nicht mehr, als wenn Sie keine Klage eingereicht hätten. Wenn die Klage erfolgreich ist, gewinnen Sie hingegen eine Menge.