Hartz IV Schulbeihilfe nur in vereinzelten Orten
Zum Beginn des letzten Schuljahres protestierten Erwerbsloseninitiativen gegen die Benachteiligung von Schulkindern, die mit ihren Eltern von Sozialleistungen leben mรผssen. Der DGB und Erwerbsloseninitiativen hatten zum Ende der Ferien 2007 in NRW mit leeren Schultรผten darauf aufmerksam gemacht, dass Hartz IV Familien das Geld fรผr notwendige Schulsachen fehlt: Die Ausgaben fรผr einen Schulranzen, Turnbeutel, Fรผller, Hefte und Stifte zur Einschulung summieren sich schnell auf einen dreistelligen Betrag. In der amtlichen Bedarfsaufstellung, die den Hartz-IV-Regelleistungen zugrunde liegt, sind aber รผberhaupt keine Kosten fรผr die Schule vorgesehen.
Nun haben jedoch einige Stรคdte und Gemeinden reagiert und fรผhren eine sogenannte Schulbeihilfe fรผr Familien ein, die auf das Arbeitslosengeld II bzw. die Sozialhilfe angewiesen sind. Auch wenn die Leistungen meistens nicht die tatsรคchlichen Kosten decken, ist dies immerhin ein Anfang und ein Teilerfolg! Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Schulkosten- Beihilfe besteht. Auch werden in einigen Gemeinden nur Gutscheine ausgestellt. In fast allen Orten mรผssen Nachweise in Form von Quittungen erbracht werden. Die Schulkostenbeihilfe wird per Antrag bewilligt und entschieden.
Hier ein รberblick in welchen Orten und Gemeinden nach derzeitigen Stand eine Schulkostenbeihilfe (SGB II, SGB XII) bewilligt wird.
โ Oldenburg maximal 50 โฌ pro Kind je Schulhalbjahr
โ Osnabrรผck Max. 50 โฌ pro Kind zum Beginn des 1., 5. und 11. Schuljahres
โ Chemnitz Max. 25 โฌ pro Kind und Schuljahr
โ Gรถttingen Zur Einschulung: 80 โฌ pro Kind
โ Landkreis Dahme-Spreewald Zur Einschulung: 80 โฌ pro Kind
โ Zossen (Brandenburg) Zur Einschulung: 65 โฌ pro Kind
โ Zwickau Zur Einschulung: pauschal 250 โฌ pro Kind
โ Potsdam Zur Einschulung: Pauschal 25 โฌ pro Kind
โ Fรผrth zur Einschulung: 50 โฌ pro Kind (evtl. Zuschuss zum Schulmittagessen)
โ Mรผnchen Zur Einschulung (ab 2008): 100 โฌ pro Kind/ Einschulung (ab 2008): 50 โฌ pro Kind
โ Mainz 70 โฌ pro Kind der 1. oder 5. Klasse im Schuljahr 2007/2008
โ Landkreis Barnim โSchultรผtengeldโ zur Einschulung: 150 โฌ pro Kind
โ Eberswalde 25 โฌ pro Kind und Schuljahr der Klassen 2 bis 6
โ Landkreis Neustadt a.d. Aisch โ Bad Windsheim 50 Euro fรผr jedes schulpflichtige Kind (zunรคchst auf 2007 beschrรคnkt)
โ Bad Eilsen: Schulfonds ab 2008 und Folgejahre, Betrag nicht eindeutig fest gelegt
โ Landkreis Aurich (Ostfriesland) 70 โฌ (durchschnittliche Kalkulation) im Jahr 2008 fรผr Schรผler an kreiseigenen Schulen
โ Stadt Emden Politische Einigung รผber Beihilfe fรผr Schulmaterialien sowie Essenszuschuss. Konkrete Ausgestaltung auf 2008 verschoben
โ Landkreis Friesland: geplant fรผr 2008, Betrag und Art steht noch nicht fest
โ Brookmerland (LK Aurich, Ostfriesland): Einrichtung eines โSchulmittelfondsโ
โ Hinte (LK Aurich, Ostfriesland) Beschluss Schulausschuss: Schulbeihilfe in Anlehnung an die Regelung im Landkreis (kostenlose Abgabe von Schulmaterialien, Rechengrรถรe 70 โฌ pro Kind) 1,50-Euro-Zuschuss zum Mittagessen in Schulen
โ Krummhรถrn (LK Aurich) Beschluss Gemeinderat: Einrichtung eines Schulfonds (Geld fรผr Schulmaterialien, Klassenfahrten und รhnliches; Rechnegrรถรe 70 Euro pro Kind und Jahr)
โ Tรผbingen Gutschein fรผr Grundausstattung (abgewickelt รผber die private Initiative โSahnehรคubchenโ)
โ Landkreis Teltow- Flรคming (Brandenburg): รbernahme / Erstattung der Hรคlfte der Kosten fรผr Beihilfen (max. 60 Euro), die die Kommunen einrichten sollen
โ Berlin โHรคrtefallfondsโ fรผr Schulmaterialien: 300.000 โฌ Einfรผhrung eines subventionierten Schulmittagessens fรผr 23 โฌ / Monat an allen Ganztagsschulen.
โ Frankfurt/Main Zuschuss zum Mittagessen in Schulen: Differenz zwischen einem Euro Eigenanteil und den tatsรคchlichen Kosten (i.d.R. zwischen zwei und drei Euro). Berechtigte: ALG-II-Bezieher sowie Inhaber "Frankfurt-Pass" Der ursprรผngliche fรผr 2008 geplante Zuschuss wurde vorgezogen und bereits seit dem Ende der Herbstferien gezahlt.
โ Main-Kinzig-Kreis Zuschuss zum Schulmittagessen (fรผr Hartz-IV.Berechtigte): Der Zuschuss soll die Lรผcke zwischen den tatsรคchlichen Kosten und einem Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit abdecken
โ Marburg: Bisher Zuschuss zum Schulmittagessen
โ Wilhelmshaven: Antrag des Stadtelternrats im Schulausschuss: Einfรผhrung eines Schulmittelfonds fรผr die Klassen 1 bis 4, 60 โฌ pro Kind und Jahr (Haushaltsansatz 50.000 โฌ) fรผr Schulmaterialien plus Essenzuschuss
Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Schulkosten- Beihilfe besteht. Auch werden in einigen Gemeinden nur Gutscheine ausgestellt. In fast allen Orten mรผssen Nachweise in Form von Quittungen erbracht werden. Die Schulkostenbeihilfe wird per meistens per Antrag bewilligt und entschieden. Bitte informieren Sie sich gesondert noch einmal vor Ort. In einigen Orten spielt auch der Gemeindehaushalt eine entscheidene Rolle. (08.12.07)
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