Ohne Erreichbarkeit entfällt seit 1.7.23 der Anspruch auf Bürgergeld. Wer nicht erreichbar ist, erhält keine Leistungen. In der folgenden Serie gehen wir intensiver auf das Thema ein. Hierzu werde ich einige Artikel zu verschiedenen Aspekten verfassen, die ich hier sammle.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Kurze Einführung
Grundsätzlich besteht Erreichbarkeit nach §7b Abs1 S2 SGB II aus 2 Komponenten:
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- Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters
- Werktägliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters
Wichtige Vorbemerkung – Betrachtung nach Einzelpersonen!
Die Erreichbarkeit (bzw. ihre Erfordernis) ist immer für jede einzelne Person zu prüfen.
Beispiel:
Fährt eine Familie mit Kind (12) ohne Zustimmung weg, sind die Eltern von den Leistungen ausgeschlossen. Das Kind aber nicht, es erhält weiter Leistungen.
Erreichbarkeit – Wer muss überhaupt erreichbar sein?
Nicht jeder der Bürgergeld bezieht, hat überhaupt die Pflicht erreichbar zu sein. Wen diese Pflicht betrifft und für wen es Ausnahmen gibt, findet ihr in diesem Artikel.
Erreichbarkeit – Was ist der nähere Bereich?
Bürgergeldbeziehende müssen einen Antrag stellen, wen sie sich außerhalb des näheren Bereichs aufhalten wollen. So lange sie sich innerhalb bewegen, müssen sie dies nicht. Der nähere Bereich ist aber deutlich größer als die meisten vermuten würden.
Näheres dazu in diesem Artikel zum Nahbereich.
Erreichbarkeit – Kommunikative Erreichbarkeit
Wer Bürgergeld bezieht, muss werktäglich für das Jobcenter erreichbar sein. Das muss aber nicht mehr zwingend postalisch sein. In diesem Artikel erfahrt ihr unter anderem, welche Alternativen es gibt.
Erreichbarkeit – Ortsabwesenheit aus wichtigem Grund
Es gibt Gründe aus denen Bürgergeldempfänger länger und zusätzlich zu den 3 Wochen “Urlaub” den näheren Bereich verlassen dürfen.
Dazu gibt es 2 Artikel:
1. Welche wichtigen Gründe gibt es?
2. Wie funktioniert das Verfahren um die Zustimmung dazu zu erhalten?
Erreichbarkeit – Abwesenheit aus beruflichem Grund
Viele erwerbstätige Bürgergeldempfänger arbeiten in Berufen, die es erfordern zu Reisen. Diese dürfen dies selbstverständlich tun, aber dabei einiges beachten. Infos dazu im Artikel zur Abwesenheit aus beruflichen Gründen.
Erreichbarkeit – “Urlaub” für Bürgergeldempfänger
Auch Bürgergeldempfänger möchten Verwandte besuchen, die außerhalb des Nahbereichs leben oder aus anderen Gründen den Nahbereich des Jobcenters verlassen. Genaueres dazu im Artikel hierzu.
Erreichbarkeit – Folgen von Nichterreichbarkeit
Wenn Bürgergeldempfänger ohne Zustimmung nicht erreichbar sind, erhalten sie kein Bürgergeld. Aber wie ist das, bei einer Abwesenheit von 4 Wochen, wenn aber nur 3 genehmigt wurden? Was geschieht mit den Wohnkosten und der Krankenversicherung? Infos dazu hier.
- Über den Autor
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de