Miete und Bürgergeld: So hoch dürfen die Wohnkosten sein

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Bürgergeld-Beziehende bekommen vom Jobcenter nicht nur Geld zum Leben, sondern auch die Kosten der Unterkunft erstattet – insofern die Wohnkosten und die Größe der Wohnung angemessen sind. Die neu eingeführte Karenzzeit sorgt jedoch dafür, dass sich Leistungsempfangende im ersten Jahr des Bezugs keine neue Wohnung suchen müssen.

Was sind Unterkunftskosten und welche Höhe ist angemessen?

Nach § 22 SGB II muss das Jobcenter für Bürgergeld-Empfangende den monatlichen Regelsatz plus die Wohnkosten bezahlen.

Dazu gehören die Kosten der Miete inklusive der Nebenkosten und Heizkosten. Die Kosten für Warmwasser werden grundsätzlich bezahlt. Strom müssen Sie aber von ihrer Regelleistung bezahlen, da dieser Posten mit einem Anteil von 8,48 Prozent im Regelsatz eingepreist ist, was bei Alleinstehenden 42,55 Euro entspricht.

Die Unterkunftskosten werden in voller Höhe übernommen mit der Einschränkung, dass sie angemessen sein müssen. Doch was heißt eigentlich „die Höhe der Mietkosten muss angemessen sein“? Auf diese Frage hat jede Kommune ihre eigene Antwort, denn die örtlichen Mieten sind immer unterschiedlich und klaffen von Ort zu Ort zum Teil drastisch auseinander. Das zuständige Jobcenter achtet darauf, dass bestimmte Richtwerte nicht überschritten werden.

Zur Ermittlung der angemessenen Kosten wird unter anderem der Mietspiegel einer Region herangezogen. Während Single-Wohnungen in München mit knapp 700 Euro noch als angemessen gelten, kann die Grenze in Dortmund schon bei gut 500 Euro liegen. In einigen ländlicheren Regionen ist die Grenze bereits bei 450 Euro erreicht.

Je nach Anzahl der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt es in jedem Jobcenter einen Grenzwert, den Ihre Bruttokaltmiete nicht überschreiten darf, sowie eine maximal zulässige Wohnungsgröße. Diese Grenzwerte hatten in der Vergangenheit vor Gericht aber häufig nicht Bestand.

Was ist die Bruttokaltmiete?

Wichtig zu wissen: Die Mietobergrenzen der Jobcenter beziehen sich immer auf die Bruttokaltmiete. Das ist Ihre Kaltmiete plus alle Nebenkosten außer den Heizkosten. Umgekehrt bedeutet das: Ihre Warmmiete minus Heizkosten ist Ihre Bruttokaltmiete.

Dem Jobcenter ist es also egal, wie hoch Ihre Kaltmiete ist, wichtig ist nur, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten zusammen sind.

Muss ich meine Heizkosten selbst zahlen?

Das Jobcenter zahlt Ihre Heizkosten, solange sie in angemessener Höhe sind. Dazu gibt es meist eine Berechnungsformel. Wenn Ihre Heizkosten zu hoch sind, werden Sie zunächst aufgefordert, die Heizkosten zu senken. Wenn das nicht gelingt, werden die Kosten später nicht mehr in voller Höhe übernommen.

Damit nicht unangemessen hohe Heizkosten entstehen, wird auch die zulässige Wohnungsgröße begrenzt. Die Wohnungsgrößen sind nach Personenanzahl gestaffelt. Als Faustregel gilt hier: Für die erste Person werden 45 m² als Richtwert festgelegt. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft werden 15 m² mehr als angemessen betrachtet.

Angemessene Wohnungsgröße

Personen Wohnungsgröße
1 25 – 50 m²
2 bis 60 m²
3 bis 75 m²
4 bis 90 m²

Zu große oder teure Wohnung

Was passiert nun mit Menschen, die zu Bürgergel-Bezieher werden und in einer Wohnung wohnen, die sowohl zu groß als auch zu teuer ist? Neuempfänger können zunächst aufatmen. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde auch eine sogenannte Karenzeit eingefügt.

Im ersten Jahr des Bezugs übernimmt das Jobcenter die volle Höhe der Bruttokaltmiete, unabhängig davon, ob die Kosten der Wohnung angemessen sind oder nicht. Nach dem ersten Jahr beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Beziehenden in der Regel dazu aufgefordert, die Kosten zu senken.

Sie müssen dazu entweder in eine günstigere Wohnung ziehen oder etwa durch Untervermietung Ihre Wohnkosten reduzieren. Ist Ihr halbes Jahr Gnadenfrist abgelaufen, zahlt das Jobcenter nicht mehr die volle Miete und Sie müssen den restlichen Betrag von ihrer Regelleistung selbst zahlen. Zum Umzug zwingen kann das Jobcenter sie jedoch nicht.

Hinweis: Die Karenzzeit kann erneut in Anspruch genommen werden, wenn eine Person drei Jahre lang keine Sozialleistungen vom Staat empfangen hat.

Wann zahlt das Jobcenter auf Dauer eine zu hohe Miete?

In der Regel legt das Jobcenter die Dauer des Kostensenkungsverfahrens auf sechs Monate fest. Aber auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an. So kann es Lebenssituationen geben, in denen ein Umzug für den Bürgergeldempfänger und seine Familie nicht zumutbar ist. Ein hohes Alter oder ein schlechter Gesundheitszustand können beispielsweise Gründe sein, die gegen einen Umzug sprechen.

Trifft das auf Sie zu, wenden Sie sich am besten an eine örtliche Beratungsstelle. So haben Sie die besten Chancen, dass das Amt auf Dauer eine höhere Miete zahlt. Immerhin: Wenn das Jobcenter Sie zum Umzug auffordert, muss es auch Kosten für die Wohnungssuche und Umzugskosten übernehmen.

Genauere Informationen, ob und in welcher Höhe die Unterkunftskosten übernommen werden, sollten Sie immer vor Ort einholen. Dies gilt insbesondere vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages.

Ausnahme: Junge Menschen unter 25 Jahre, die Bürgergeld beziehen und noch mit einem Elternteil zusammenwohnen, bekommen die Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt, beispielsweise wenn schwerwiegende soziale Gründe für einen Umzug sprechen oder wenn die jeweilige Person für eine Weiterbildung oder für die Aufnahme einer Arbeit aus dem Elternhaus auszieht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel “Bürgergeld unter 25 Jahre – Anspruch und Regeln“.

Kostenübernahme für das Wohnen im Eigenheim

Auch Menschen, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen und Bürgergeld-Anspruch haben, können von dem zuständigen Jobcenter finanziell unterstützt werden. Zum Beispiel können – wie bei einer Mietwohnung – die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Dazu gehören unter anderem die Nebenkosten.

Quellen:
Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)