1.477 Euro Bürgergeld für Alleinerziehende vom Jobcenter

Lesedauer 3 Minuten

Aktuellen Statistiken zufolge erhalten Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern rund 1.477 Euro Bürgergeld pro Monat. Dieser Wert bezieht sich auf Deutschland insgesamt und stellt einen Durchschnittswert dar, der erhebliche regionale Differenzen verdeckt.

Ein Blick auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdeutlicht dies: Während das Jobcenter in Leipzig durchschnittlich 1.353 Euro für Alleinerziehende auszahlt, kommen in Hamburg monatlich 1.790 Euro zur Auszahlung, was einem Unterschied von etwa 30 Prozent entspricht.

Ursächlich dafür sind vor allem die stark variierenden Wohnkosten, die in Ballungszentren wie Hamburg oder München deutlich höher liegen als in ländlichen Gebieten.

Ein Drittel der Alleinerziehenden sind auf Bürgergeld angewiesen

Alleinerziehende sind oft mit der Herausforderung konfrontiert, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Dieser Spagat gelingt immer seltener, weshalb laut dem Sozialverband VdK rund ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen ist.

Die Tatsache, dass der durchschnittliche monatliche Bürgergeldsatz für Alleinerziehende nur bei 1.477 Euro liegt, ändert nichts an der nach wie vor hohen Armutsgefährdung dieser Personengruppe.

Bereits im Jahr 2023 lag die Armutsgefährdungsgrenze für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 14 Jahren bei rund 1.622 Euro. Das bedeutet, dass viele Alleinerziehende trotz Bürgergeld-Leistungen weiter unterhalb dieser Grenze bleiben.

Regelsatz bei der Grundsicherung

Der Regelsatz soll den täglichen Bedarf an Nahrung, Kleidung, Hygiene und Freizeit abdecken. Die alleinstehende oder alleinerziehende Person erhält dafür einen monatlichen Betrag von derzeit 563 Euro.

Für Kinder sind gestaffelte Regelsätze vorgesehen: Je nach Alter des Kindes stehen zwischen 357 und 471 Euro zu. Volljährige Kinder bis 25 Jahre, die noch im Elternhaus leben, haben derzeit einen Anspruch von 451 Euro.

Trotz dieser Regelleistungen müssen Alleinerziehende in vielen Fällen zusätzliche Lücken schließen, da die Lebenshaltungskosten in Städten deutlich höher sein können als in kleineren Gemeinden.

Wie wirken sich regionale Unterschiede auf die Bürgergeld-Höhe aus?
Am deutlichsten werden die regionalen Diskrepanzen bei den Wohnkosten.

Im bundesweiten Durchschnitt übernehmen die Jobcenter für Alleinerziehende mit Kindern rund 550 Euro im Monat.

Während in Tirschenreuth (Bayern) laut BA-Statistik nur 283 Euro an Unterbringungskosten im Durchschnitt gezahlt werden, sind es in Hamburg 842 Euro.

Jobcenter Im Durchschnitt Bürgergeld im Monat
Aachen 1.475 Euro
Augsburg 1.416 Euro
Berlin 1.654 Euro
Bochum 1.506 Euro
Bremen 1.524 Euro
Duisburg 1.513 Euro
Düsseldorf 1.583 Euro
Dortmund 1.660 Euro
Dresden 1.411 Euro
Essen 1.641 Euro
Frankfurt / Main 1.614 Euro
Gelsenkirchen 1.552 Euro
Halle (Saale) 1.305 Euro
Hamburg 1.790 Euro
Hannover 1.541 Euro
Köln 1.688 Euro
Koblenz 1.405 Euro
Leipzig 1.353 Euro
Magdeburg 1.310 Euro
München 1.632 Euro
Nürnberg 1.432 Euro
Recklinghausen 1.501 Euro
Saarbrücken 1.513 Euro
Stuttgart 1.646 Euro
Wuppertal 1.504 Euro

Quelle: Jobcenter Statistik 11/2024 / Buergergeld.org

Maßgeblich dafür sind die jeweiligen Obergrenzen für die sogenannte „angemessene“ Miete in der Region. Liegen die tatsächlichen Mietkosten darüber, kann es passieren, dass der Differenzbetrag aus dem Regelsatz beglichen werden muss, was die finanzielle Lage zusätzlich erschwert.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Zusätzlich zum Regelsatz besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf Mehrbedarf. Die Höhe dieses Mehrbedarfs orientiert sich an der Anzahl und dem Alter der Kinder.

Bei einem Kind bis zum siebten Lebensjahr werden 36 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes (563 Euro) zusätzlich gezahlt. Das entspricht rund 202,68 Euro monatlich. Sinkt der Prozentsatz bei älteren Kindern auf zwölf Prozent, verringert sich dieser Betrag spürbar.

Für Familien mit mehreren Kindern steigt der Satz wiederum an. Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Alleinerziehende den Haushalt in der Regel ohne einen zweiten Erwachsenen führen und somit mehr finanzielle Unterstützung benötigen.

Einkommen und Unterhalt werden angerechnet

Beim Bürgergeld erfolgt eine Anrechnung sämtlicher Einkünfte. Wer als Alleinerziehende oder Alleinerziehender zum Beispiel einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und einen Minijob ausübt, muss das entsprechende Einkommen angeben.

Dasselbe gilt für Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss. Auch das Elterngeld wird angerechnet, wobei jedoch ein Freibetrag besteht, sofern vor der Geburt Erwerbseinkommen vorhanden war.

Dieser Elterngeld-Freibetrag kann, je nach Höhe des vorherigen Verdienstes, bis zu 300 Euro (Basiselterngeld) oder 150 Euro (ElterngeldPlus) betragen. Die Anrechnung all dieser Beträge vermindert den Anspruch auf Bürgergeld und ist ein wesentlicher Grund für die teils komplexen Berechnungen bei den Jobcentern.

Heizkosten und anderen Zusatzleistungen

Neben den Regelleistungen und den Kosten der Unterkunft können Alleinerziehende in bestimmten Fällen weitere Leistungen erhalten. Am häufigsten sind dies die Heizkosten, die das Jobcenter in „angemessener“ Höhe übernimmt.

Hinzu kommen Mehrbedarfe bei besonderen Lebensumständen, zum Beispiel bei einer Behinderung oder einer benötigten kostenaufwändigen Ernährung.

Nicht zu vergessen ist die Krankenversicherung: Wer gesetzlich versichert ist, wird in der Regel direkt über das Jobcenter abgesichert. Bei einer privaten Krankenversicherung greift eine anteilige Kostenübernahme.

Fazit

Die Zahlen zeigen deutlich, dass die finanzielle Situation für Alleinerziehende häufig angespannt bleibt. Hohe Mieten in Großstädten, steigende Lebenshaltungskosten und die Herausforderung, mit einem Einkommen eine Familie zu versorgen, erschweren den Alltag.

Zwar sollen Regelungen im Bürgergeld für eine Absicherung sorgen, doch nach Ansicht vieler Verbände ist dies noch nicht ausreichend. Ob und wie sich die durchschnittlichen Leistungen in den kommenden Jahren anpassen, hängt maßgeblich von politischen Entscheidungen, und neuen Sozialreformen ab.