Ab dem 1. Januar 2025 haben Arbeitnehmer, Selbststรคndige, Rentner und sogar Eigentรผmer selbstgenutzter Immobilien die Mรถglichkeit, von einer steuerfreien Wohnkostenunterstรผtzung zu profitieren.
Die Erhรถhung des Wohngeldes auf gut 400 Euro im Durchschnitt stellt fรผr Millionen von Haushalten eine Entlastung im Hinblick auf steigende Wohnkosten bedeuten. Doch wer genau profitiert davon, und welche Voraussetzungen mรผssen erfรผllt werden?
Was sind die Voraussetzungen fรผr den Mietzuschuss?
Entgegen mancher Vermutungen ist das Wohngeld nicht als Sozialleistung fรผr Bรผrgergeld bzw. Sozialhilfe Beziehende konzipiert.
Anspruchsberechtigt sind vielmehr Haushalte ohne Bezug anderer Leistungen wie Bรผrgergeld oder Arbeitslosengeld II, bei denen die Wohnkosten bereits berรผcksichtigt sind.
Dies schlieรt eine breite Zielgruppe ein, darunter Angestellte, Rentner, Selbststรคndige, Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende.
Wichtig: Wohngeld- Empfรคnger dรผrfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht รผberschreiten dรผrfen, die je nach Region und Haushaltsgrรถรe variiert.
Wie hoch ist der Mietzuschuss ab 2025?
Laut Angaben des zustรคndigen Ministeriums wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um 15 % angehoben. Das bedeutet eine Steigerung des Wohngeldes von aktuell durchschnittlich 370 Euro auf rund 400 Euro monatlich.
In Einzelfรคllen, abhรคngig von Wohnort und Haushaltsgrรถรe, kann der Betrag sogar noch hรถher ausfallen. Die Hรถhe richtet sich unter anderem nach den selbst getragenen Miet- oder Wohnkosten, der Wohnregion und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Welche zusรคtzlichen Komponenten flieรen in die Berechnung ein?
Neben dem Grundbetrag fรผr Miete bzw. Eigentum gibt es Zusatzkomponenten, die die Heiz- und Klimakosten einbeziehen:
- Heizkostenkomponente: Diese betrรคgt seit 2023 etwa 1,20 Euro pro Quadratmeter und soll die hรถheren Energiekosten abfedern.
- Klimakomponente: Sie wird mit zusรคtzlichen 0,40 Euro pro Quadratmeter berechnet und berรผcksichtigt Kosten im Zusammenhang mit klimafreundlicher Modernisierung.
Wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss?
Fรผr den Anspruch gibt es spezifische Einkommensgrenzen, die nach dem โwohngeldrechtlichen Haushaltsnettoeinkommenโ berechnet werden.
Dieses Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem bekannten Nettoeinkommen, sondern basiert auf dem Bruttoeinkommen abzรผglich bestimmter Pauschalen und Freibetrรคge.
So werden fรผr Arbeitnehmer beispielsweise pauschal 30 % fรผr Sozialabgaben und Steuern abgezogen, wรคhrend fรผr Werbungskosten monatlich 102,50 Euro angesetzt werden kรถnnen. Weitere Freibetrรคge kรถnnen fรผr Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedรผrftige geltend gemacht werden.
In Deutschland wird das Bruttoeinkommen zur Berechnung des Mietzuschusses je nach Mietstufe und Haushaltsgrรถรe unterschiedlich angesetzt.
Fรผr Alleinstehende in der hรถchsten Mietstufe betrรคgt die Grenze beispielsweise 2.202 Euro brutto, wรคhrend eine fรผnfkรถpfige Familie ein Einkommen von bis zu 5.666 Euro brutto haben darf, um noch Anspruch auf den Zuschuss zu haben.
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Wie und wo gelten die Mietstufen?
Das Mietniveau in Deutschland ist regional unterschiedlich. Daher wird zur Bestimmung des Mietzuschusses eine Einteilung in sogenannte Mietstufen vorgenommen, die die รผblichen Mietkosten in den jeweiligen Regionen berรผcksichtigen.
Stรคdte wie Kรถln und Dรผsseldorf fallen in Mietstufe 6, wรคhrend Bremerhaven in Stufe 2 angesiedelt ist. Diese Differenzierung stellt sicher, dass der Zuschuss das jeweilige regionale Mietniveau widerspiegelt und somit zielgerichteter wirkt.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Zur Ermittlung des anspruchsrelevanten Einkommens werden beim Bruttoeinkommen bestimmte Pauschalen und Freibetrรคge berรผcksichtigt. Fรผr Arbeitnehmer wird das Bruttoeinkommen in der Regel um 30 % gekรผrzt, um Sozialabgaben und Steuern zu berรผcksichtigen.
Werbungskosten kรถnnen mit einer Pauschale von 102,50 Euro monatlich angesetzt oder, falls hรถher, individuell nachgewiesen werden. Des Weiteren gibt es Abzรผge fรผr besondere Belastungen, wie beispielsweise bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung. Kindergeld hingegen wird ausdrรผcklich nicht zum Einkommen hinzugerechnet.
Selbststรคndige mรผssen zur Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens den durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre angeben, es sei denn, es haben sich signifikante รnderungen in den Einkommensverhรคltnissen ergeben.
Beispielrechnungen fรผr die verschiedenen Einkommensgrenzen
Um eine Vorstellung von den unterschiedlichen Einkommensgrenzen zu geben, lรคsst sich das Beispiel einer alleinerziehenden Person in der mittleren Mietstufe Berlin heranziehen.
Hier darf eine alleinerziehende Person mit einem Kind bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.823 Euro noch Anspruch auf den Mietzuschuss haben. In einem anderen Beispiel in der teuersten Mietstufe liegt die Grenze fรผr eine alleinstehende Person bei 2.202 Euro brutto. Ein Haushalt mit fรผnf Mitgliedern in der gleichen Mietstufe kann jedoch bis zu 5.666 Euro brutto verdienen, um anspruchsberechtigt zu sein.
In der gรผnstigsten Mietstufe, wie sie beispielsweise in lรคndlichen Regionen vorkommt, sind die Einkommensgrenzen entsprechend niedriger angesetzt. Hier liegt die Grenze fรผr eine alleinstehende Person bei etwa 1.959 Euro brutto.
Zur besseren รbersicht haben wir einmal Wohngeld-Tabellen erstellt, die ab 2025 gelten.
Wohngeld ab 2025: Hรถchstยญeinkommen Mietstufe 1 โ Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
---|---|
1 | 1440 Euro |
2 | 1950 Euro |
3 | 2450 Euro |
4 | 3320 Euro |
5 | 3820 Euro |
6 | 4310 Euro |
7 | 4760 Euro |
Wohngeld ab 2025: Hรถchsteinkommen Mietstufe 2 โ Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1470 Euro |
2 | 1990 Euro |
3 | 2500 Euro |
4 | 3390 Euro |
5 | 3890 Euro |
6 | 4390 Euro |
7 | 4840 Euro |
Wohngeld ab 2025: Hรถchsteinkommen Mietstufe 3 โ Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1500 Euro |
2 | 2030 Euro |
3 | 2550Euro |
4 | 3450 Euro |
5 | 3960 Euro |
6 | 4460 Euro |
7 | 4910 Euro |
Hรถchsteinkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 4: Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1540 Euro |
2 | 2080 Euro |
3 | 2600 Euro |
4 | 3510 euro |
5 | 4030 Euro |
6 | 4540 Euro |
7 | 4980 Euro |
Hรถchsteinkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 5: Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1560 Euro |
2 | 2110 Euro |
3 | 2640 Euro |
4 | 3570 Euro |
5 | 4080 Euro |
6 | 4590 Euro |
7 | 5040 Euro |
Hรถchsteinkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 6: Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1590 Euro |
2 | 2140 Euro |
3 | 2670 Euro |
4 | 3610 Euro |
5 | 4140 Euro |
6 | 4650 Euro |
7 | 5110 Euro |
Hรถchsteinkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 7: Einkommensobergrenze
Haushaltsmitglieder | Einkommensobergrenze |
1 | 1610 Euro |
2 | 2180 Euro |
3 | 2710 Euro |
4 | 3670 Euro |
5 | 4200 Euro |
6 | 4710 Euro |
7 | 5170 Euro |
Warum ist eine Prรผfung des Anspruchs ratsam?
Obwohl es sich nicht um eine vรถllig neue Leistung handelt, stellt die Erhรถhung um 15 % auf einen durchschnittlichen Wert von 400 Euro monatlich den bislang hรถchsten Mietzuschuss in Form des Wohngeldes dar.
Wer die Einkommensgrenzen erfรผllt oder knapp darunter liegt, sollte sich durch eine Anspruchsprรผfung Klarheit verschaffen.
Es gibt online verfรผgbare Wohngeldrechner, mit denen der eigene Anspruch basierend auf dem Bruttoeinkommen und der individuellen Wohnsituation berechnet werden kann. So kann schnell und einfach ermittelt werden, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser sein kรถnnte.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.