Die Sozialgerichte haben entschieden, dass Betroffene von Hartz IV aufgrund der Corona-Pandemie einen Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen FFP2-Masken haben. Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen Millionen Berechtigungsscheine fรผr Masken รผber die Krankenkassen verschicken lassen. Doch mehr als eine halbe Million Menschen, nรคmlich solche, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft und vollstรคndig erwerbsgemindert sind, erhalten keine Masken.
Besonders stark benachteiligte gehen leer aus
Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft und vollstรคndig erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung โ kostenlose FFP2-Masken erhalten sie jedoch nicht. Obwohl sie einen Anspruch hรคtten.
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Gegenรผber dem Tagesspiegel erklรคrte das Bundesgesundheitsministerium, es sei darum gegangen, โschnell zu handeln und die Masken unkompliziert einem breiten Personenkreis von bedรผrftigen Menschen zur Verfรผgung zu stellen.โ Die Krankenkassen, die ohnehin รผber die Daten der ALG II-Bezieher verfรผgen, wissen jedoch nicht, wer Grundsicherung nach SGB XII erhรคlt.
Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, werden bereits durch die Versendung von Berechtigungsscheinen an รผber 60-Jรคhrige abgedeckt. Jรผngere Menschen in Grundsicherung gehen jedoch leer aus.
Sonderzahlung von 150 Euro fรผr Menschen in Grundsicherung angekรผndigt
Das Ministerium erklรคrte, dass mit dem Sozialschutz-Paket III am 01. April 2021 Abhilfe geschaffen werden solle. Damit werde eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro fรผr Menschen in Grundsicherung beschlossen, die โzeitnahโ ausgezahlt werden solle.
Fรผr Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind und ohnehin unter groรer finanzieller Belastung leiden, wird diese Einmalzahlung nach einem Jahr Corona-Krise mit Lockdown und Preissteigerungen wie ein tropfen Wasser auf einem heiรen Stein verpuffen. Weil es weniger praktikabel fรผr die Regierung und die Krankenkassen ist, wird eine ungerechte Verteilung von FFP2-Masken billigend in Kauf genommen.