Seit Jahresbeginn 2024 haben sich im Pflegesektor wurden zahlreiche Änderungen umgesetzt, die sich direkt auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen, Veränderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld, sowie Anpassungen im Bereich der Verhinderungspflege.
Inhaltsverzeichnis
Anpassungen beim Pflegegeld und Sachleistungen
2024 wurde das Pflegegeld um 5% erhöht. Diese Anpassung betrifft auch die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste, die ebenfalls um 5% angehoben werden.
Diese Erhöhung ist besonders für diejenigen wichtig, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Durch diese Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien verbessert werden.
Beispiel zur Pflegegeld und Sachleistungen Erhöhung
Vorher: Herr Müller erhält für die Pflege seiner Ehefrau, die Pflegegrad 3 hat, ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro.
Jetzt: Mit der 5%-igen Erhöhung steigt das Pflegegeld, das Herr Müller für seine Ehefrau erhält, auf etwa 572,25 Euro pro Monat. Diese Erhöhung hilft der Familie Müller, zusätzliche Kosten für benötigte Pflegehilfsmittel oder die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten zu decken.
Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Pflege-Unterstützungsgeld. Bislang konnten Angehörige einmalig 10 Tage Pflegeauszeit nehmen, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren.
Seit Januar 2024 ist es möglich sein, diese 10 Tage pro Jahr und pro Pflegebedürftigem zu beantragen.
Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 90% ihres Nettolohns während dieser Zeit erhalten, wobei die genauen Konditionen im Einzelfall mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu klären sind.
Beispiel für die Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld
Vorher: Frau Schmidt muss für ihre plötzlich pflegebedürftig gewordene Mutter schnell Pflege organisieren. Sie nimmt dafür einmalig 10 Tage Pflegeauszeit und erhält 90% ihres Nettogehalts als Unterstützung.
Jetzt: Ab 2024 kann Frau Schmidt jedes Jahr, falls notwendig, 10 Tage Pflege-Unterstützungsgeld beantragen, um sich um organisatorische Angelegenheiten oder akute Pflegesituationen zu kümmern, ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen.
Verhinderungspflege: Flexibles Entlastungsbudget und Vereinfachungen
Ein guter Fortschritt ist die Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets im Bereich der Verhinderungspflege.
Diese Neuerregelung ermöglicht es, die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler zu nutzen.
Besonders für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bietet dies neue Möglichkeiten zur Unterstützung.
Seit dem 1. Januar 2024 können Familien mit Kindern ab Pflegegrad 4 und 5 die zusammengelegten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Ab Mitte 2025 wird diese Regelung auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet.
Beispiel für die Verbesserung
Vorher: Die Familie Becker konnte die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nur separat und für jeweils spezifische Zwecke einsetzen.
Jetzt: Ab 2024 können sie diese Mittel flexibler nutzen. Wenn beispielsweise die Großmutter, die bei der Familie lebt, pflegebedürftig wird und die Familie Urlaub machen möchte, können sie die zusammengelegten Beträge nutzen, um eine bessere Betreuung für die Großmutter zu organisieren, ohne sich zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entscheiden zu müssen.
Antragspflicht für die Verhinderungspflege entfällt
Des Weiteren entfällt ab 2024 die bisherige Antragspflicht für die Verhinderungspflege. Anstelle eines formalen Antrags genügt nun die Abrechnung mit der Krankenkasse, was den Prozess deutlich vereinfacht.
Leistungszuschläge für Pflegeheime
Im Bereich der stationären Pflege werden die Leistungszuschläge der Pflegekassen erhöht. Diese Zuschläge betreffen die pflegebedingten Aufwendungen und Ausbildungszuschläge in Pflegeheimen. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts in einem Pflegeheim erhöhen sich die Zuschüsse der Kassen stufenweise, was die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien verringern soll.
Beispiel zu Leistungszuschlägen für Pflegeheime
Vorher: Herr Krause lebt seit zwei Jahren in einem Pflegeheim, und seine Familie muss einen großen Teil der Kosten selbst tragen.
Jetzt: Mit der Erhöhung der Leistungszuschläge der Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungszuschläge erhält die Familie Krause ab 2024 finanzielle Entlastung. Beispielsweise steigt der Zuschuss für Herrn Krause, der mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, von 25% auf 30% der pflegebedingten Aufwendungen.
Geplante Erhöhungen beim Pflegegeld ab 2025
Für das Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen des Pflegegeldes und der Sachleistungen um 4,5% geplant. Zudem soll eine Anpassung für teilstationäre Pflegen, also klassische Tagespflegen, erfolgen.
Beispiel: Die Familie Meier nutzt für ihre pflegebedürftige Mutter die Tagespflege. Ab 2025 werden die Zuschüsse für teilstationäre Pflegen erhöht. Dies bedeutet, dass die Familie Meier weniger aus eigener Tasche für die Tagespflege ihrer Mutter zahlen muss, was die finanzielle Belastung der Familie verringert.
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