Zum Jahreswechsel 2024/2025 haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Beschäftigte sehen das sofort auf ihrem Gehaltszettel, denn seit dem 1. Januar 2025 wird vom Bruttogehalt mehr für die Krankenversicherung abgezogen.
Dieses Minus im Portemonnaie betrifft allerdings nicht nur Berufstätige: Auch Rentnerinnen und Rentner werden durch die steigenden Beiträge belastet – allerdings zeitversetzt.
Der Hintergrund: Gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen ihren Krankenkassenbeitrag über den Rentenversicherungsträger.
Die Anpassung des Zusatzbeitrags erfolgt hier laut Gesetz zwei Monate später, sodass die Betroffenen im Falle einer Beitragserhöhung ab Januar 2025 zum ersten Mal im März eine entsprechend höhere Abbuchung vorfinden. Damit sinkt ab der Märzzahlung das monatliche Nettoeinkommen aus der Rente.
Ein wichtiger Hinweis: Über diese Anpassung erhalten Betroffene in der Regel keinen gesonderten Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung.
Oft erfolgt lediglich ein Hinweis auf dem Kontoauszug. Wer also genauer wissen möchte, warum sich die Rentenauszahlungshöhe geändert hat, sollte auf entsprechende Konto- oder Renteninformationen achten.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge auf Rentnerinnen und Rentner aus?
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung hat auch die Pflegeversicherung zum Jahresbeginn 2025 ihren Beitragssatz angehoben. Die Erhöhungen richten sich nach dem Familienstand:
- Kinderlose zahlen nun 4,2 %.
- Personen mit mindestens einem Kind zahlen 3,6 %.
- Mehrere Kinder unter 25 Jahren können zu einem noch weiter reduzierten Beitragssatz berechtigt sein.
Für Rentnerinnen und Rentner ist diese Änderung besonders spürbar, weil sie den Pflegeversicherungsbeitrag alleine tragen müssen: Anders als bei der Krankenversicherung, wo die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags übernimmt, entfällt diese Teilung bei der Pflegeversicherung. Rentnerinnen und Rentner zahlen somit den gesamten Beitragssatz in voller Höhe allein.
Warum wird der neue Pflegeversicherungsbeitrag erst ab Juli berücksichtigt?
Wer erwartet hat, dass der höhere Beitrag sofort im Januar 2025 abgezogen wird, erlebt in der Praxis eine zeitliche Verschiebung – ähnlich wie bei den Krankenkassenbeiträgen, jedoch noch komplizierter. Bis Juni 2025 zieht die Rentenversicherung weiterhin den alten, niedrigeren Beitrag ab. Doch ab Juli 2025 wird das in den ersten sechs Monaten „eingesparte“ Geld auf einen Schlag nachgefordert. Technisch geschieht das folgendermaßen:
- Bis Juni 2025: Abzug des alten, niedrigeren Pflegeversicherungsbeitrags (z. B. 3,4 % oder 3,05 % aus dem Vorjahr, je nach Familienstand).
- Im Juli 2025: Einmaliger Nachschlag um zusätzliche 1,2 Prozentpunkte (0,2 Prozentpunkte * 6 Monate), sodass für diesen Monat 4,8 % (anstatt 3,6 %) bzw. 5,4 % (anstatt 4,2 %) fällig werden.
- Ab August 2025: Reguläre Anwendung des neuen Beitrags von 3,6 % bzw. 4,2 %.
Wieso zahlen Rentnerinnen und Rentner dadurch sogar etwas mehr?
Durch diese gesetzlich geregelte Verzögerung zahlen Rentnerinnen und Rentner in Summe zwar den gleichen Betrag wie jene, die ab Januar direkt den höheren Satz getragen hätten. Allerdings führt die Rentenerhöhung im Juli 2025 dazu, dass der Nachschlag von 1,2 Prozentpunkten auf eine bereits angehobene Rente gerechnet wird. Wer also im Zeitraum Januar bis Juni 2025 eine niedrigere Rente bezogen hat, zahlt im Juli anteilig auf die neue, höhere Rentenhöhe etwas mehr.
Ein Beispiel macht dies deutlich:
- Bruttorente: 2.000 Euro
- Prognostizierte Rentenanpassung Juli 2025: +3,51 % (laut Rentenversicherungsbericht)
- Unterschied zu einer hypothetischen Sofort-Abziehung ab Januar: nur einmalig 84 Cent.
Auch wenn es sich meist nur um Kleinstbeträge handelt, zeigt sich hier, dass Rentnerinnen und Rentner durch diese komplizierte Verrechnung etwas stärker zur Kasse gebeten werden, als wenn die Beiträge direkt ab Januar erhöht worden wären.
Eine Rentner profitieren sogar von den steigenden Zusatzbeiträgen?
Überraschenderweise gibt es auch eine Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern, die von den höheren Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht negativ betroffen sind, sondern sogar profitieren: privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner.
Der Grund: Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der am durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen bemessen ist. Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag ist von 2024 auf 2025 von 1,7 % auf 2,5 % gestiegen. Rentnerinnen und Rentner mit privater Krankenversicherung erhalten daher einen um 0,4 Prozentpunkte höheren Zuschuss.
Allerdings wird diese Erhöhung in vielen Fällen durch ebenfalls gestiegene Beiträge der privaten Krankenversicherung wieder aufgebraucht. Viele Privatversicherer haben zum Jahreswechsel 2025 ihre Tarife teils deutlich nach oben angepasst, sodass in der Praxis die finanzielle „Verbesserung“ häufig verpufft.
Steigen die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge künftig weiter?
Ob und wie die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge in Zukunft weiter anpassen, lässt sich nicht konkret vorhersagen. Häufig begründen die Kassen ihre Erhöhungen mit gestiegenen Gesundheitskosten, teuren Arzneimitteln oder dem höheren Versorgungsaufwand für eine alternde Gesellschaft. Zugleich unterliegen die Kassen einer gewissen Konkurrenz, sodass sie den Zusatzbeitrag nicht unbegrenzt ausweiten können, ohne Mitglieder zu verlieren.
Nichtsdestotrotz ist es ratsam, die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Krankenkasse zu wechseln, falls sich dies aufgrund der Höhe des Zusatzbeitrags und eventuell angebotener Zusatzleistungen finanziell lohnt.
Welche Konsequenzen haben Rentnerinnen und Rentner zu beachten?
- Abzüge im März
Wer gesetzlich krankenversichert ist, sieht ab der März-Rente 2025 erstmals einen erhöhten Beitrag zur Krankenkasse. Es erfolgt normalerweise keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung. - Einmalige Nachforderung im Juli
Die höheren Pflegeversicherungsbeiträge werden erst ab Juli in voller Höhe und rückwirkend eingefordert. Durch die Rentenerhöhung im selben Monat fällt die Nachforderung anteilig etwas höher aus, als wenn von Januar an der neue Beitrag gezahlt worden wäre. - Privatversicherte
Privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten zwar einen höheren Zuschuss von der Rentenversicherung. Ob sich das finanziell positiv auswirkt, hängt von den tatsächlich gestiegenen Beiträgen der Privattarife ab.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.