Abfindung: Keine Angst vor der Kündigungsschutzklage

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Viele Arbeitnehmer haben Angst davor, eine Abfindung einzufordern. Dabei hängt die Höhe einer Abfindung, und oft sogar die Chance auf eine Abfindung, wesentlich davon ab, wie ein Kündigungsschutzverfahren ausgeht, wie gut Ihr Anwalt argumentiert, und auch, ob Ihr Arbeitgeber „Schlimmeres“ befürchtet.

Warum haben viele Arbeitnehmer Angst vor einer Klage?

Gründe für die Angst, eine Abfindung durchzusetzen, gibt es für Arbeitnehmer viele. Einer davon ist die Angst davor, dass eine solche Auseinandersetzung dazu führt, dass ihr Arbeitgeber innerhalb ihrer Branche ihren Ruf ruiniert, und Sie vielleicht eine Abfindung, aber keine neue Stelle bekommen.

Arbeitnehmer sollten sich nicht einschüchtern lassen

Manche Arbeitnehmer hoffen, dass sie, wenn sie sich ruhig verhalten, automatisch eine Abfindung bekommen und denken, Sie könnten so unangenehmen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen. Das führt wahrscheinlich nur dazu, dass sie leer ausgehen.

Es gibt nämlich kein generelles Recht auf eine Abfindung, und der Grund, warum Arbeitgeber trotzdem vielfach eine Abfindung zahlen, ist ein anderer. Auch Arbeitgeber haben nämlich Angst, in diesem Fall vor einem langen und kräftezehrenden Kündigungsschutzprozess, dessen Ausgang ungewiss ist, und an dem sie kein Interesse haben.

Arbeitgeber: Schnellstmögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, möchte er das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beenden und nicht durch Gerichtsverfahren verlängern, bei denen er sich mit Dokumenten und Fragen befassen muss, die er am liebsten vom Tisch hätte.

Kein Interesse kann ein Arbeitgeber an einem für Sie erfolgreichen Kündigungsschutzprozess haben, der die Kündigung für unwirksam erklärt und Ihren ehemaligen Arbeitsplatz sichert.

Der Arbeitgeber kauft sich mit der Abfindung also davon frei, Sie weiter einzustellen.

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Wozu dient eine Abfindung?

Die Angst davor, eine Abfindung zu fordern, lässt sich beherrschen, wenn Sie sich klarmachen, wozu eine solche Zahlung bei Ende des Arbeitsverhältnisses dient.

Sicher kann es sein, dass Sie einen großzügigen Arbeitgeber haben, der möchte, dass es seinen Mitarbeitern auch nach einer nötigen Entlassung gut geht. Oder Sie haben ein so herzliches Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber, dass er Sie nach einer betriebsbedingten Kündigung nicht in finanzielle Not bringen will.

Wahrscheinlicher ist aber, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt, eine Abfindung zu zahlen, weil er Konflikte vermeiden und sie ruhig stellen will. Deswegen stehen ihre Chancen umso besser, je weniger Sie sich einschüchtern lassen.

Die Höhe der Abfindung ist ein Ergebnis von Verhandlungen

Wichtig ist deshalb, dass Sie sich frühzeitig einen guten Rechtsbeistand suchen. Es kommt natürlich immer auf die konkreten Umstände der Kündigung an, doch generell liegt die Höhe der Abfindung an dem, was die Anwälte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht aushandeln.

Die Höhe ihrer Abfindung hängt also wesentlich vom Verhandlungsgeschick ihres Anwalts ab.

Abfindung, um Schlimmeres zu vermeiden

Gewinnen Sie, den Kündigungsschutzprozess, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erstatten. Mit einer Abfindung kommt er in der Regel besser weg.
Wesentlich sind die Umstände ihrer Kündigung und die Aussicht, ob der Prozess zu ihren Gunsten ausgeht. Wenn dem Arbeitgeber eine juristische Niederlage droht, umso höher wird die Abfindung sein, die er zu zahlen bereit ist.

Diese Umstände haben mit der Art der Kündigung zu tun, zum Beispiel, ob sie betriebsbedingt verlief, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt, ob sie ordentlich oder fristlos war, ob eine Abmahnung vorliegt oder nicht.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage?

Wenn Sie mehr als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten, dann gilt Kündigungsschutz, und Sie können eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers überprüfen lassen.

Zwar dient die Kündigungsschutzklage erst einmal dazu, das Arbeitsverhältnis zu retten, doch in den meisten Fällen kommt es dazu, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, denn er will sie ja nicht weiter beschäftigen.

Beachten Sie die Fristen

Ab Eingang der Kündigung gilt eine dreiwöchige Frist, um die Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist müssen Sie zwingend einhalten.