Die gesetzliche Rente wird in laufenden Jahr erst sinken, dann wieder steigen, wieder sinken und dann sich stabilisieren. Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und regelmäßige Rentenanpassungen wirken sich direkt auf den Geldbeutel von Rentnerinnen und Rentnern aus.
Im Jahr 2025 kommt es gleich zu mehreren Neuerungen, die jedoch nicht alle zeitgleich in Kraft treten. Warum die Rente mancherorts erst später sinkt, wann es zu Nachzahlungen kommt und wieso sie im Sommer wieder steigt, erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Warum blieb die Rente im Januar 2025 (noch) unverändert?
Viele Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel 2024/2025 ihren sogenannten kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag kommt zu dem allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hinzu und wird unter anderem benötigt, um besondere Aufwendungen der jeweiligen Krankenkasse zu finanzieren.
Dennoch spürten Rentnerinnen und Rentner von dieser Erhöhung im Januar zunächst nichts, obwohl sie Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Das liegt an einer speziellen Fristenregelung im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 247 SGB V). Demnach greifen Veränderungen des Zusatzbeitrags für Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Rente „vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an“.
Erhöht also eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag bereits zum 1. Januar, wird diese Erhöhung für Rentnerinnen und Rentner erst im März wirksam. Somit ändert sich die ausgezahlte Nettorente im Januar und Februar nicht, obwohl die Krankenkassen in diesem Zeitraum bereits den höheren Zusatzbeitrag verlangen.
Auch bei der Pflegeversicherung gibt es ab Jahresbeginn 2025 höhere Beitragssätze. Grundsätzlich wird der Beitrag für alle Versicherten um 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Für Rentenbeziehende erfolgt jedoch eine Sonderregelung: Der zusätzliche Beitrag wird erst im Juli 2025 – und dann sogar rückwirkend für die Monate Januar bis Juni – von der Rente abgezogen.
Im Januar 2025 haben Rentnerinnen und Rentner daher noch keinen niedrigeren Zahlbetrag, obwohl de facto schon höhere Beitragssätze existieren.
Wann erfolgt die tatsächliche Anpassung im März 2025?
Zwar erhöhen die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel, doch spürbar wird dies für Rentnerinnen und Rentner erst zwei Monate später. Im März 2025 kommt es zum ersten Abzug der neuen, erhöhten Zusatzbeitragssätze.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht diese Beiträge ein und überweist sie an die jeweilige Krankenkasse.
Da Rentnerinnen und Rentner die Hälfte des Krankenkassenbeitrags selbst tragen, führt der höhere Zusatzbeitrag zu einer spürbaren Verringerung des monatlichen Auszahlungsbetrags.
Beispiel: Erhöht sich der Zusatzbeitrag einer Kasse um 0,8 Prozentpunkte (von 1,7 auf 2,5 Prozent), zahlt die Rentnerin bzw. der Rentner lediglich die Hälfte davon, also 0,4 Prozentpunkte mehr.
Wer eine Bruttorente von 1.500 Euro bezieht, verliert in diesem Fall 6 Euro pro Monat, weil (0,4 Prozent von 1.500 Euro) 6 Euro entspricht. Die Verringerung betrifft also den Nettobetrag, der tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Neue Sonderregelung bei der Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dieser Teil der Sozialversicherungsabgaben wird von Rentnerinnen und Rentnern üblicherweise in voller Höhe selbst getragen, ohne hälftige Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger.
Für das Jahr 2025 gilt jedoch eine besondere Vorgehensweise: Im Januar und in den Folgemonaten bis Juni wird zunächst weiterhin mit dem alten Satz abgerechnet.
Der erhöhte Beitragssatz wird dann ab Juli 2025 rückwirkend für das gesamte erste Halbjahr nachträglich einbehalten.
Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass im Juli eine einmalige Nachforderung entsteht.
Die Deutsche Rentenversicherung zieht dann den Differenzbetrag für die Monate Januar bis Juni auf einen Schlag ab. Wer also beispielsweise eine Bruttorente von 1.500 Euro bezieht, muss im Juli zusätzlich 1,2 Prozent der Bruttorente für das erste Halbjahr 2025 zahlen, was einmalig 18 Euro entspricht (0,2 Prozentpunkte x 6 Monate = 1,2 Prozent der ursprünglichen Monatsrente).
Wer erhält im April oder Mai 2025 eine Erstattung der Pflegeversicherungsbeiträge?
Eltern, die Kinder unter 25 Jahren haben, profitieren bereits seit Juli 2023 von einer differenzierten Beitragssatzregelung in der Pflegeversicherung. Je nach Anzahl der Kinder verringert sich der individuelle Pflegeversicherungsbeitrag.
So können Eltern mit mehreren Kindern eine merkliche Entlastung erfahren, die sich in einigen Fällen zu einer Reduzierung von 0,5 Prozentpunkten summieren kann.
Rentnerinnen und Rentner, die ebenfalls (noch) Kinder unter 25 Jahren haben, fallen theoretisch ebenfalls unter diese Ermäßigungen. Allerdings liegen der Deutschen Rentenversicherung momentan nicht alle Daten über die Kinderzahl vor.
Laut Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund hat man sich deshalb entschieden, „die Informationen aus dem digitalen Datenaustauschverfahren abzuwarten und die Umsetzung der Differenzierung des PV-Beitrags nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren nachträglich umzusetzen“.
Erst ab April 2025 stellen die zuständigen Behörden (das Bundeszentralamt für Steuern) die benötigten Daten zur Verfügung. Infolgedessen wird im April oder Mai 2025 eine rückwirkende Beitragserstattung vorgenommen.
Diese Erstattungen können im Einzelfall mehrere 100 Euro erreichen, etwa wenn mehrere Kinder gemeldet werden, für die zuvor ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt wurde.
Die Rentenversicherung wird die betroffenen Personen schriftlich informieren, sodass sie eine Übersicht über die erstatteten Beträge erhalten.
Weshalb kommt es im Juli 2025 gleich zu mehreren Veränderungen?
Im Juli 2025 treffen mehrere Ereignisse zusammen, die sowohl das Bruttorentenniveau als auch den Netto-Auszahlungsbetrag beeinflussen. Erstens erfolgt die alljährliche Rentenanpassung.
Zwar werden genaue Zahlen erst im Frühjahr veröffentlicht, doch wird derzeit eine Anhebung von rund 3,6 Prozent angenommen. Dadurch steigt beispielsweise eine Bruttorente von 1.500 Euro um rund 54 Euro auf 1.554 Euro.
Zweitens wird nun auch der bereits zum Jahresbeginn 2025 erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag direkt von der laufenden Rente abgezogen.
Während die Krankenkassenbeiträge von der Rentenversicherung hälftig getragen werden, müssen Rentnerinnen und Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag allein schultern.
Daher entsteht hier eine etwas höhere Belastung, die sich in einigen Euro weniger Nettorente pro Monat äußern kann.
Drittens kommt es zu einem einmaligen Rückzahlungsabzug für die Monate Januar bis Juni, da der erhöhte Pflegebeitrag in dieser Zeit noch nicht erhoben wurde.
Dieser Nachzug – die Deutsche Rentenversicherung spricht offiziell von einer „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“ – führt zu einem einmaligen deutlicheren Abzug.
Damit fällt die Rente im Juli niedriger aus, als man es allein durch die Erhöhung und den regulären neuen Satz erwarten würde.
Wann steht der reguläre Auszahlungsbetrag der Rente endgültig fest?
Sobald die einmalige Nachbelastung für die Pflegeversicherung beglichen ist und der neue Beitragssatz – inklusive etwaiger Zusatzbeitragssteigerungen in der Krankenversicherung – umgesetzt wurde, erreichen die meisten Rentnerinnen und Rentner ab August 2025 einen stabilen Auszahlungsbetrag. Dann entfallen die vorübergehenden Sonderregelungen und Rückrechnungen.
An der Höhe ändert sich bis zur nächsten beitrags- oder rentenrechtlichen Anpassung nichts mehr.
Natürlich kann es auch in der Folgezeit wieder zu Änderungen kommen, etwa wenn eine Krankenkasse im Laufe des Jahres ihren Zusatzbeitrag anpasst. Auch die Pflegeversicherung kann künftig weiter steigen oder sinken, je nachdem, welche politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen eintreten.
Wie lassen sich die Auswirkungen am besten überblicken?
Die Vielzahl an Änderungen im Jahr 2025 kann dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner den Überblick über die monatlichen Zahlbeträge verlieren. Es ist daher ratsam, die Abrechnungen der Deutschen Rentenversicherung genau zu prüfen.
Außerdem kann es hilfreich sein, rechtzeitig Informationen bei der eigenen Krankenkasse einzuholen. So lässt sich zuverlässig klären, ob und in welchem Umfang sich Beitragssätze ändern und ob man möglicherweise zu den Personen gehört, die Pflegebeiträge rückwirkend erstattet bekommen oder nachzahlen müssen.
Wer Kinder unter 25 Jahren hat, sollte darauf achten, dass die Rentenversicherung rechtzeitig über die Anzahl der Kinder informiert wird. Sobald die Daten vom Bundeszentralamt für Steuern vorliegen, werden Anpassungen durchgeführt und etwaige Überzahlungen zurückerstattet.
Bleibende Schwankungen bis zum Sommer, Stabilität erst ab August
Das Jahr 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner diverse Veränderungen ihrer Nettobezüge, die nicht alle gleichzeitig und nicht immer sofort greifen. Im Januar wirkt sich zunächst nichts aus, obwohl Krankenkassen und Pflegeversicherung zum Teil höhere Beiträge erheben. Erst ab März sinkt bei vielen die Nettorente durch den gestiegenen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Im April oder Mai kommt es bei manchen Rentnern zu einer Erstattung des Pflegeversicherungsbeitrags, wenn sie Kinder unter 25 Jahren haben. Die reguläre Rentenerhöhung im Juli führt zwar zu einem höheren Bruttobetrag, doch durch die nun zeitgleich anfallenden Pflegeversicherungsabzüge und die einmalige Nachforderung für das erste Halbjahr kann die Nettorente trotz aller Anpassungen zunächst geringer ausfallen als erwartet.
Ab August 2025 pendeln sich die Rentenauszahlungen auf ein stabiles Niveau ein. Dann werden alle Beitragserhöhungen vollständig berücksichtigt, die Sonderregelungen sind abgeschlossen und die Rentenerhöhung ist umgesetzt.
Wer sich schon jetzt informieren möchte, sollte sowohl Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen als auch die Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung aufmerksam lesen.
So lassen sich mögliche Überraschungen bei der Rentenzahlung minimieren und eventuelle Rückerstattungen oder Nachforderungen sicher einplanen.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.