Antrag auf Bürgergeld: Das tun bei einem Ablehnungsbescheid!

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Wer einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen SGB II stellt, bekommt nach einer Prüfung durch das Jobcenter einen Bescheid. Konnte kein Bedarf seitens der Behörde ermittelt werden, wird das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid nach §7 SGB II zustellen.

Allerdings muss das Jobcenter genau auflisten, warum die Leistungen verwehrt werden. In einigen Fällen kann ein Widerspruch Abhilfe schaffen, um dennoch einen Anspruch zu erwirken. Hierbei müssen auch Fristen eingehalten werden.

Zunächst muss ein Bürgergeld-Antrag gestellt sein

Wer Unterstützung benötigt, wird einen Antrag auf Hartz IV stellen. Das zuständige Jobcenter wird dann prüfen, ob ein Anspruch des Antragstellers besteht.

Wird der Antrag positiv beschieden, sendet die Leistungsbehörde einen Bewilligungsbescheid. In diesem Bescheid wird aufgeführt, wie hoch die bewilligten Leistungen sind und wie lange der Anspruch zunächst gewährt wird.

Wann das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid schickt

Wenn die Behörde zur Auffassung gelangt, dass der oder die Antragsteller/in keinen Anspruch hat, wird ein Ablehnungsbescheid zugestellt.

Das Jobcenter muss in dem Ablehnungsbescheid genau begründen, warum keine Leistungen gewährt wurden.

Betroffene sollten gemeinsam mit einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht sich beraten, warum der Antrag abgelehnt wurde.

Da es sich bei einem Ablehnungsbescheid um einen sog. Verwaltungsakt handelt, kann innerhalb eines Monats ein Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden.

Ein Widerspruch kann sich lohnen, da es aufgrund komplizierter Berechnungen immer wieder zu Fehlern seitens des Jobcenters kommt. Aus diesem Grund sollten alle Bescheide immer überprüft werden.

Warum Bürgergeld Leistungen abgelehnt werden

Ablehnungsbescheide werden zugestellt weil:

  • der Antragsteller ein zu hohes Einkommen hat
  • das Vermögen die Vermögensgrenze übersteigt
  • dem Jobcenter beim Bearbeiten ein Fehler unterlaufen ist
  • eine andere Sozialleistung wie Wohngeld vorrangig ist
  • ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht
  • fehlende Unterlagen

Zu hohes Vermögen? Neue Vermögensregelungen im Bürgergeld

Die neuen Gesetze sind in §12 SGB II geregelt. Nicht als Vermögen beim Bürgergeld berücksichtigt werden:
– angemessener Hausrat
– angemessenes Fahrzeug
– Riester-Guthaben
– Versicherungsverträge zur Altersvorsorge
– selbst genutztes angemessenes Wohneigentum (jetzt größer)

Hinzu kommt ein Vermögensfreibetrag, der abhängig davon ist, ob man im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs ist (auch für Leute, die schon heute im Bezug sind) oder schön länger drin sein wird (also frühstens ab 01/2024).

Der Freibetrag im ersten Jahr beträge 40.000€ für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000€ für jede weitere Person. In dieser Zeit wird Wohneigentum unabhängig von seiner Größe nicht angerechnet. Weiteres zum Thema Bürgergeld und Vermögen hier.

Achtung bei fehlenden Unterlagen

Oft fehlen dem Jobcenter Unterlagen zur Bewilligung. Manchmal wird auch seitens des Jobcenters behauptet, dass die Unterlagen “nicht angekommen” seien. Aus diesem Grund sollten hierzu Vorkehrungen getroffen werden, die wir hier beschrieben haben.

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Widerspruch bei Ablehnung von Hartz IV-Leistungen

Für die Erstellung eines Bescheides hat das Jobcenter maximal sechs Monate Zeit. Erstellt des Jobcenter in dieser Zeitspanne keinen Bescheid, sollte eine Untätigkeitsklage erwägt werden. Damit die Leistungen allerdings vor dem Bescheid bezogen werden können, werden zunächst vorläufige Leistungen gezahlt.

Das Jobcenter wird bei einem Ablehnungsbescheid schriftlich die Ablehnungsgründe erläutern. Häufig werden allerdings seitens der Behörde Berechnungsgrundlagen falsch angewendet. Daher bedeutet eine Ablehnung nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

In einem Widerspruch müssen die Gründe genau erläutert werden, warum die Ablehnungsgründe falsch sind. Dabei sollten Betroffenen im Grunde genommen genauer sein, als die Behörde selbst. Zudem muss wie erwähnt unbedingt die Widerspruchsfrist eingehalten werden, dann ansonsten der Bescheid rechtsgültig wird.