Arbeitslosengeld vor der Rente verboten – Infos

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In Deutschland kursieren viele Mythen und Missverstรคndnisse rund um das Thema gesetzliche Rente. Eines dieser Gerรผchte besagt, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt.

Doch stimmt das wirklich?

Was steckt hinter diesem Gerรผcht?

Wie so oft bei solchen Gerรผchten, steckt auch hier ein Kรถrnchen Wahrheit drin. Die wahrscheinlichste Erklรคrung hรคngt mit der sogenannten Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte zusammen.

Diese Rente ermรถglicht es Versicherten, zwei Jahre frรผher ohne Abschlรคge in den Ruhestand zu gehen, sofern sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren nachweisen kรถnnen.

Zรคhlt Arbeitslosengeld zur Wartezeit?

Grundsรคtzlich zรคhlt der Bezug von Arbeitslosengeld zur 45-jรคhrigen Wartezeit fรผr diese spezielle Rentenart mit. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:

Die letzten zwei Jahre vor Beginn dieser Rente werden nicht in die Wartezeit eingerechnet, auch wenn man Arbeitslosengeld bezieht.

Diese Regelung kรถnnte der Grund fรผr das Missverstรคndnis sein. Viele Menschen denken fรคlschlicherweise, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente generell kein Arbeitslosengeld mehr gibt. Das ist jedoch nicht korrekt.

Auch in dieser Phase haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die รผblichen Voraussetzungen erfรผllt sind.

Eine wichtige Ausnahme dieser Regelung ist, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit, die in den zwei Jahren vor Beginn der Rente aufgrund einer Insolvenz oder vollstรคndigen BetriebsschlieรŸung des Arbeitgebers entstehen, zu berรผcksichtigen sind. Das ist insofern wichtig zu wissen, weil im Versichertenkonto diese Information nicht hinterlegt ist und gesondert ermittelt werden muss.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man zuvor mindestens 12 Monate Beitrรคge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Darรผber hinaus darf man keine Schuld am Jobverlust tragen, da sonst eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhรคngt werden kann.

Wรคhrend dieser Sperrzeit erhรคlt man kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer kann sich verkรผrzen.

Sind all diese Bedingungen erfรผllt, erhรคlt man Arbeitslosengeld โ€“ auch in den letzten zwei Jahren vor der Rente. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das ein generelles Arbeitslosengeldverbot kurz vor der Rente vorsieht.

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Was ist mit anderen Rentenarten?

Neben der Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte gibt es noch andere Formen der vorgezogenen Altersrente, beispielsweise die Rente fรผr schwerbehinderte Menschen und die Altersrente ab 63. Bei beiden Rentenarten betrรคgt die notwendige Versicherungszeit 35 Jahre.

Auch hier zรคhlt das Arbeitslosengeld zur Versicherungszeit und auch kurz vor dem Rentenbeginn besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Warum glauben trotzdem viele Menschen an das Gerรผcht?

Das Gerรผcht, dass es kurz vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt, hรคlt sich hartnรคckig. Dies kรถnnte darauf zurรผckzufรผhren sein, dass bei der 45-jรคhrigen Wartezeit fรผr die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht berรผcksichtigt werden.

Dies fรผhrt mรถglicherweise zu der Annahme, dass in dieser Phase auch kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Was tun, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?

Falls man kurz vor der Rente steht und arbeitslos wird, gibt es dennoch Mรถglichkeiten, die erforderliche Versicherungszeit zu erfรผllen.

So kann man beispielsweise durch freiwillige Beitragszahlungen oder durch eine geringfรผgige Beschรคftigung weiterhin Versicherungszeiten aufbauen.

Eine Ausnahme ist hier zu beachten: Wenn man Bรผrgergeld bezieht, werden die freiwilligen Zahlungen nicht berรผcksichtigt, da gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen der Arbeitslosigkeit vorliegen.