Das Krankengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind und die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Krankengeldes am vorherigen Einkommen des Betroffenen, genauer gesagt am Nettoeinkommen des letzten vollen Monats vor der Krankheit.
Im Regelfall beträgt das Krankengeld etwa 70 % des Bruttoverdienstes, darf jedoch 90 % des Nettoentgelts nicht überschreiten. Somit muss jeder Betroffene einen gewissen Einkommensverlust hinnehmen.
Erhält man eine Erhöhung des Krankengeldes bei längerer Erkrankung?
Wenn eine Krankheit sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, fragen sich viele, ob das Krankengeld im Verlauf angepasst wird, ähnlich wie die Renten regelmäßig erhöht werden. In der Tat besteht eine Möglichkeit der Erhöhung, wenn die Krankheitsdauer eine bestimmte Schwelle überschreitet.
Das Sozialgesetzbuch sieht in § 70 Abs. 1 SGB IX eine automatische Anpassung des Krankengeldes nach einem Jahr vor.
Die Höhe dieser Anpassung richtet sich nach der allgemeinen Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte in Deutschland. Der Gesetzestext klingt dabei jedoch komplex und erschwert es, die genaue Funktionsweise zu verstehen.
Wann erfolgt die Anpassung des Krankengeldes?
Die Anpassung bzw. Erhöhung erfolgt nach einem bestimmten Stichtagsprinzip: Der sogenannte „Bemessungszeitraum“ für das Krankengeld ist der letzte volle Monat vor der Krankmeldung.
Nach Ablauf eines Jahres ab Ende dieses Bemessungszeitraums wird das Krankengeld entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung angepasst. Für das Beispiel der fiktiven Nicole aus Bad Segeberg wird dies verdeutlicht:
Nicole ist am 21. September 2022 erstmals krankgeschrieben und fällt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ins Krankengeld.
Der Bemessungszeitraum für ihr Krankengeld ist der August 2022, der letzte volle Monat vor Beginn ihrer Krankheit. Das bedeutet, dass sie eine Anpassung ihres Krankengeldes ab September 2023 erwarten kann, ein Jahr nach dem Bemessungszeitraum.
So könnte eine prozentuale Erhöhung erfolgen, die dem Lohnzuwachs in Deutschland entspricht.
Die prozentuale Anpassung wird jährlich festgelegt und basiert auf statistischen Erhebungen. Seit dem 1. Juli 2024 wurde das Krankengeld um 6,11 % erhöht (§ 70 Abs. 1 SGB IX).
So erhöht sich das Krankengeld – Tabelle
Hier nun eine beispielhafte Tabelle zur Höhe des Krankengeldes und zur Erhöhung über die Zeit für Langzeiterkrankte.
Sie zeigt die anfängliche Höhe des Krankengeldes und die möglichen Anpassungen nach einem Jahr, basierend auf einer fiktiven jährlichen Anpassungsrate.
Die Prozentsätze zur Anpassung variieren und werden jährlich von der durchschnittlichen Brutto-Lohnentwicklung in Deutschland bestimmt.
Zeitraum | Ausgangs-Nettoeinkommen | Krankengeld (70% ) | Anpassung (%) | Krankengeld |
---|---|---|---|---|
Monat 1 bis 12 | 3.000 € | 2.100 € | – | 2.100 € |
Monat 13 bis 24 | 3.000 € | 2.173,08 € | 3,48 % | 2.173,08 € |
Monat 25 bis 36 | 3.000 € | 2.238,43 € | 3,00 % | 2.238,43 € |
Monat 37 bis 48 | 3.000 € | 2.283,20 € | 2,00 % | 2.283,20 € |
Monat 49 bis 60 | 3.000 € | 2.350,70 € | 3,00 % | 2.350,70 € |
Erläuterungen zur Tabelle:
- Ausgangsnettoeinkommen: Das ursprüngliche Nettoeinkommen vor der Erkrankung, hier als Beispiel 3.000 € pro Monat.
- Krankengeld (70% des Bruttoeinkommens): Die Anfangshöhe des Krankengeldes basierend auf 70 % des Bruttoeinkommens.
- Anpassung (%): Die jährliche Anpassungsrate des Krankengeldes, die an die Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt ist. Die hier angegebenen Prozentsätze sind beispielhaft und können jährlich variieren.
- Angepasstes Krankengeld: Die Höhe des Krankengeldes nach Anpassung, wenn die Krankheit über längere Zeit fortbesteht.
Wie erfolgt die Berechnung und warum orientiert sie sich an den durchschnittlichen Löhnen?
Die Berechnung der Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland und nicht an den individuellen Gehältern der Betroffenen.
Dies geschieht, um eine einheitliche und gerechte Anpassung sicherzustellen und zu vermeiden, dass individuelle Schwankungen die Höhe des Krankengeldes beeinflussen.
Der jährlich festgelegte Anpassungswert spiegelt die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wider und soll den Einkommensverlust durch die Krankheit in einem gewissen Maße auffangen.
Die Anpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern erst nach Ablauf eines Jahres. Dieser Mechanismus ist insbesondere für Langzeiterkrankte von Bedeutung, die über Monate hinweg auf Krankengeld angewiesen sind.
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Was bedeutet dies für Langzeit-Krankengeld Bezieher in der Praxis?
Für viele Betroffene ist der Bezug von Krankengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung, um zumindest einen Teil des gewohnten Einkommens zu sichern.
Doch für Langzeiterkrankte kann der Bezug des Krankengeldes mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden sein. Der Krankengeldbezug ist grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. In einigen Fällen – etwa bei schweren psychischen Erkrankungen – erleben die Berater in Sozialverbänden, dass Betroffene Schwierigkeiten haben, diese Leistungen vollständig in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen prüfen den Krankheitsverlauf regelmäßig und können unter bestimmten Umständen den Anspruch auf Krankengeld beenden, auch wenn der Betroffene sich noch nicht wieder vollständig erholt hat. In solchen Fällen können rechtliche Schritte und eine individuelle Beratung hilfreich sein, um den Anspruch auf Krankengeld zu sichern.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.