Für bestimmte Rentner, die besonders lange eingezahlt haben, galt die “Rente ab 63”. Diese gehört der Vergangenheit an. Heute gilt auch für besonders langjährig Versicherte die Rente ab 64 plus X. Wer bekommt heute überhaupt noch eine abschlagsfreie Rente mit 64?
Worauf kommt es an?
Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt: Wer überdurchschnittlich lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann früher in die Rente eintreten, und das als besonders langjährig Versicherter ohne Abzüge.
Geht jemand vorzeitig in Rente und nimmt dafür Abzüge in Kauf, dann hängt die Höhe des Minus auch vom Geburtsjahr des Rentners ab.
Generell ist es nur möglich, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze das Berufsleben zu beenden. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, ohne Abzüge zu erleiden, kann dies durch vorherige Einzahlungen verhindern.
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Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte
Wenn Sie nach 1963 geboren sind, können Sie mit 64 nur mit Abzügen in Rente gegen, sogar ab dem 63. Lebensjahr. Der Abschlag beträgt dann 0,3 Prozent der Bruttorente pro Monat. Dies gilt für ihre gesamte Rentenzeit.
Andere Altersgrenzen bei Schwerbehinderung
Niedrigere Altersgrenzen gelten bei Rentenversicherten mit anerkannter Schwerbehinderung. Wenn diese 1964 oder später zur Welt kamen, können Sie mit 65 Jahren ohne Abschläge oder ab 62 Jahren mit Abschlägen Rente beziehen.
Wer eine Schwerbehinderung nachweist und rentenberechtigt ist, bekommt eine abschlagsfreie Altersrente mit exakt 64 Jahren, wenn er im Jahr 1958 zur Welt kam.
Bei den Jahrgängen mit Schwerbehinderung zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab denen diese Menschen ihre Altersrente mit Abschlägen bekommen können, steigt von 60 auf 62 Jahre.
Wie bei Menschen ohne Schwerbehinderung kostet jeder Monat vor der Zeit 0,3 Prozent der Altersbruttorente. Bei Menschen mit Schwerbehinderung beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie früher in Rente gehen als nach der regulären Wartezeit von 35 Jahren.
Diese Rente für besonders langjährig Versicherte, wurde auch “Rente mit 63” genannt, weil die Betroffenen in diesem Alter in Rente gehen konnten, allerdings nur die Jahrgänge vor 1953.
Geburtsjahrgang 1958 und langjährig versichert bedeutet Rente mit 64
Zwischen den Geburtsjahren 1953 und 1964 wurde der Rentenbeginn schrittweise angehoben, von 63 auf 65 Jahre. Auf exakt 64 Jahre beim abschlagsfreien Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte kommt der Geburtsjahrgang 1958.
Aus Rente mit 63 wird Rente mit 64 plus vier
2023 wurde der Geburtjahrgang 1960 63 Jahre alt. Hier galt nicht mehr die “Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte”, sondern die “Rente mit 64 Jahren und vier Monaten für besonders langjährig Versicherte.”
Praxisbeispiel
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie “Rente mit 63” wurde also schrittweise angehoben. Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und 45 Versicherungsjahre vorweisen konnten, hatten die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Für die Geburtsjahrgänge ab 1953 erhöht sich das Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise. Beispielsweise können Versicherte des Jahrgangs 1959 diese Rente mit 64 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen.
Herr Müller wurde am 15. Januar 1960 geboren. Er hat bereits 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und erfüllt somit die Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Aufgrund der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze kann Herr Müller diese Rente jedoch nicht mit 63 Jahren beziehen. Für seinen Geburtsjahrgang ist der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn mit 64 Jahren und vier Monaten vorgesehen.
Das bedeutet, dass Herr Müller ab dem 15. Mai 2024 ohne Rentenabschläge in den Ruhestand treten kann. Würde er dennoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, müsste er erhebliche Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, was bei einem Vorziehen um 16 Monate einen Abschlag von 4,8 Prozent bedeuten würde.
Dieses Beispiel zeigt, wie die Anhebung der Altersgrenzen den Renteneintritt beeinflusst und dass die ursprünglich als “Rente mit 63” bekannte Regelung für viele Versicherte faktisch zu einer “Rente mit 64 plus x Monaten” geworden ist.