Bei chronischer Erkrankung Schwerbehinderung beantragen

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Chronische Erkrankungen zeichnen sich durch eine lange Dauer und eine eingeschränkte Heilungsaussicht aus. Sie reagieren oft unzureichend auf medizinische Behandlungen und bestehen in der Regel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Erst danach wird geprüft, ob ein Grad der Behinderung (GdB) vorliegt.

Die Schwere der Erkrankung und deren konkrete Auswirkungen sind ausschlaggebend für die Einstufung. Zu den typischen chronischen Erkrankungen zählen Diabetes, Rheumatoide Arthritis oder schwere Darmerkrankungen wie Morbus Crohn.

Wann gilt eine chronische Erkrankung als Schwerbehinderung?

Eine chronische Erkrankung gilt als Schwerbehinderung, wenn sie einen GdB von mindestens 50 erreicht. Dabei spielen die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag eine entscheidende Rolle. Nicht die Diagnose selbst, sondern die mit der Erkrankung verbundenen Einschränkungen werden bewertet.

Eine Erkrankung muss:

  • Länger als sechs Monate bestehen,
  • einen erheblichen Einfluss auf körperliche, geistige oder seelische Funktionen haben
  • den Betroffenen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben spürbar beeinträchtigen.

Beispiele zeigen, dass die Schwere und Häufigkeit von Krankheitsschüben den GdB wesentlich beeinflussen. Eine Person mit einer chronischen Darmerkrankung, die häufige und intensive Krankheitsschübe hat, kann einen GdB von 50 oder höher erreichen. Bei leichteren Verläufen bleibt der GdB hingegen unter dieser Grenze.

Auch Begleiterkrankungen oder psychische Belastungen durch die chronische Erkrankung können die Bewertung beeinflussen. Entscheidend ist eine sorgfältige Dokumentation der Auswirkungen in ärztlichen Berichten.

Kriterien zur Berechnung des Grades der Behinderung (GdB)

Die Berechnung des GdB erfolgt auf Grundlage der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, einer bundesweiten Rechtsverordnung. Diese stellt Richtwerte für die Einstufung bereit, wobei immer der individuelle Einzelfall betrachtet wird. Entscheidend sind die Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag und nicht allein die Diagnose.

Beispielsweise können leichte Verläufe einer Darmerkrankung wie Morbus Crohn zu einem niedrigen GdB führen, während schwere Verläufe eine Schwerbehinderung begründen. Ein zentraler Punkt ist, dass die medizinischen Unterlagen nicht nur die Diagnose, sondern auch die konkreten Einschränkungen dokumentieren müssen.

Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung

Ab einem GdB von 20 bis 40 profitieren Betroffene von steuerlichen Freibeträgen. Liegt der GdB bei 30 oder 40, kann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt werden, um kündigungsrechtlichen Schutz zu erhalten. Ein GdB von 50 und höher bedeutet eine offiziell anerkannte Schwerbehinderung. Hieraus ergeben sich:

  • Sonderurlaub
  • Erhöhte Steuerfreibeträge
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Darüber hinaus erleichtert ein Schwerbehindertenausweis den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen wie der Nutzung von
  • Behindertenparkplätzen oder der kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr.

Antragstellung: Wo und wie wird der GdB beantragt?

Die Zuständigkeit für GdB-Anträge variiert je nach Bundesland. In Baden-Württemberg sind die Landratsämter zuständig, während es in anderen Ländern Sozialämter sein können. Die Antragstellung erfolgt über ein standardisiertes Formular, das einfach auszufüllen ist.

Dennoch sollten Betroffene ausreichende Zeit einplanen, um den Antrag sorgfältig vorzubereiten. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten, kann aber je nach Behördenauslastung variieren. Wichtig ist, dass der Antrag vom Betroffenen selbst gestellt werden muss, da er eine persönliche Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht enthält. Eine Ausnahme besteht nur bei rechtlich bestellter Betreuung.

Wichtige Unterlagen und Fehlerquellen bei der Antragstellung

Neben der Diagnose sollten dem Antrag ärztliche Befundberichte beigefügt werden, die die Auswirkungen der Erkrankung detailliert beschreiben. Ein häufiger Fehler besteht darin, lediglich die Diagnose anzugeben, ohne die konkreten Einschränkungen darzulegen.

Zum Beispiel könnte bei einer chronischen Darmerkrankung wie Morbus Crohn die Schwere der Krankheit durch Angaben zu Häufigkeit und Intensität der Schübe verdeutlicht werden. Ähnliche Prinzipien gelten für andere chronische Krankheiten.

Wichtig ist zudem, dass behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, damit die Behörde bei Bedarf zusätzliche Informationen einholen kann.

Schwerbehindertenausweis: Ausstellung und wichtige Inhalte

Nach Feststellung eines GdB wird der Bescheid zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern ein Passbild eingereicht wurde. Der Ausweis im Scheckkartenformat enthält Angaben zum GdB und zu Merkzeichen wie:

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • B (Begleitperson erforderlich)
  • H (Hilflosigkeit)

Diese Merkzeichen ermöglichen zusätzliche Vorteile, etwa die Nutzung von Behindertenparkplätzen oder Steuererleichterungen. Es ist wichtig, dass diese Informationen korrekt und vollständig angegeben sind, da sie für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen entscheidend sind.