Bei Schwerbehinderung keine oder weniger KFZ-Steuern zahlen

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In vielen Fรคllen mรผssen Schwerbehinderte Menschen weniger oder sogar keine Steuern fรผr das Auto zahlen. Um eine Vergรผnstigung oder Befreiung bei Schwerbehinderung zu erhalten, muss ein Antrag beim Zoll gestellt werden. Wir erklรคren, wann dies der Fall ist.

Wer kann mit einer gรผnstigeren KFZ-Steuer rechnen?

Schwerbehindert ist definiert als ein Grad der Behinderung (GdB), der 50 oder mehr betrรคgt. Bei wem das der Fall ist, der oder die kann sich oft von der KFZ-Steuer befreien lassen – oder diese zumindest senken.

Werden bei allen Schwerbehinderungen KFZ-Steuern erlassen?

Nicht alle Menschen mit Schwerbehinderung bekommen einen Erlass auf ihre KFZ-Steuer. Denn dies begrรผndet sich zusรคtzlich mit der Art der Behinderung. Diese ist im Schwerbehindertenausweis im Merkzeichen notiert.

Folgende Merkzeichen mรผssen keine KFZ-Steuer zahlen

Sie mรผssen keine KFZ-Steuer bei Behinderungen mit folgenden Merkzeichen zahlen: Hilflosigkeit (H), Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung (Bl) und auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung (aG).

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Gehbehinderte und Gehรถrlose zahlen die Hรคlfte

Bei Gehbehinderung (Merkzeichen G) und Gehรถrlosigkeit (Merkzeichen Gl) zahlen Betroffene nur 50 Prozent der KFZ-Steuer.

Entscheidung zwischen SteuerermรครŸigung und kostenlosem Nahverkehr

Menschen mit Gehbehinderungen oder Gehรถrlosigkeit mรผssen sich entscheiden: Entweder, sie bekommen 50 Prozent ErmรครŸigung auf die KFZ-Steuer, oder sie kรถnnen kostenlos im Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn fahren.

Der Antrag auf KFZ-Steuervergรผnstigung

Eine vergรผnstigte oder erlassene KFZ-Steuer bei Behinderung gibt es nicht automatisch. Betroffene mรผssen dafรผr einen schriftlichen Antrag beim Zoll stellen, auf einem dort erhรคltlichen Formular.

Der Zoll verlangt den Ausweis im Original

Dem Antrag muss der Schwerbehindertenausweis beigelegt werden – im Original. Diesen Antrag stellen Sie ausgefรผllt an das zustรคndige Hauptzollamt. Welches das ist und wie dessen Adresse lautet, finden Betroffene auf der Internetseite des Zolls.

Der Zoll informiert: “(Es) besteht die Mรถglichkeit, die Steuervergรผnstigung schriftlich mittels Formular 3809 zu beantragen und zusammen mit den Nachweisunterlagen beim zustรคndigen Hauptzollamt oder einer Kontaktstelle vorzulegen oder einzureichen.

Das Formular ist vom schwerbehinderten Menschen selbst zu unterschreiben. Wird der schwerbehinderte Mensch von einem Dritten vertreten, muss grundsรคtzlich eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden.”

Auf wen wird die Steuervergรผnstigung zugelassen?

Es gibt fรผr einen Menschen mit Schwerbehinderung nur fรผr ein Kraftfahrzeug eine Vergรผnstigung bei der KFZ-Steuer, nicht fรผr mehrere PKW.

Auch Kinder mit Schwerbehinderung kรถnnen diese Vergรผnstigung bekommen. Die Eltern mรผssen das Fahrzeug dann auf den Namen des Kindes zulassen.

In diesem Fall dรผrfen die Erziehungsberechtigten den Wagen nur fรผr Fahrten benutzen, die aus den Bedรผrfnissen des Menschen mit Schwerbehinderung entstehen – also vor allem, um diesen Menschen zu transportieren.

Praxisbeispiel: Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung

Herr Mรผller, 52 Jahre alt, lebt in Hannover und ist seit mehreren Jahren schwerbehindert. Aufgrund einer Erkrankung hat er einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 und den Merkzeichen โ€žaGโ€œ (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung) und โ€žHโ€œ (hilflos). Herr Mรผller ist auf sein Auto angewiesen, da er regelmรครŸige Arztbesuche und Therapien wahrnehmen muss.

Antrag auf SteuerermรครŸigung

Herr Mรผller informiert sich รผber mรถgliche finanzielle Entlastungen und erfรคhrt, dass er aufgrund seiner Behinderung Anspruch auf eine Kfz-Steuerbefreiung hat. Er stellt beim Hauptzollamt einen Antrag und legt dabei folgende Unterlagen vor:

  • Eine Kopie seines Schwerbehindertenausweises mit den relevanten Merkzeichen.
  • Die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
  • Einen Nachweis, dass das Auto auf seinen Namen zugelassen ist.

Entscheidung der Behรถrde

Nach Prรผfung seines Antrags wird Herrn Mรผller die vollstรคndige Befreiung von der Kfz-Steuer gewรคhrt. Da er das Merkzeichen โ€žaGโ€œ besitzt, fรคllt sein Fahrzeug unter die gesetzlichen Regelungen, die Menschen mit auรŸergewรถhnlicher Gehbehinderung von der Steuerpflicht befreien.

Praktische Auswirkungen

Vor der Steuerbefreiung musste Herr Mรผller jรคhrlich etwa 250 Euro Kfz-Steuer fรผr sein Auto bezahlen. Mit der Befreiung spart er diese Kosten, was ihm finanziellen Spielraum fรผr andere notwendige Ausgaben wie medizinische Hilfsmittel oder Fahrdienste verschafft.

Wichtiger Hinweis

Die Steuerbefreiung gilt ausschlieรŸlich fรผr ein Fahrzeug, das auf Herrn Mรผller zugelassen ist und nur von ihm oder fรผr ihn genutzt wird. Bei einer missbrรคuchlichen Verwendung โ€“ zum Beispiel, wenn das Auto regelmรครŸig von Familienmitgliedern genutzt wird โ€“ kรถnnte die Befreiung widerrufen werden.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Informationen zur KFZ-Steuer bei Schwerbehindeurng finden Sie auf der Internetseite des Zoll. Hier kรถnnen Sie sich auch รผber die Mรถglichkeit informieren, den Antrag Online zu stellen.

Der Zoll ist telefonisch erreichbar unter 0351 – 44834 – 550, Mo-Fr, 8-17 Uhr. Die Email lautet info.kraftst@zoll.de.