Kindererziehung wird in der Altersrente honoriert. Bei der Rentenversicherung kann sie angerechnet werden und fรผhrt zu einem Rentenzuschlag, der gegenwรคrtig bis zu 112 Euro pro Kind betragen kann. Um jedoch mehr Rente zu beziehen, muss das Formular V0800 ausgefรผllt werden.
Kindererziehung und Umlageverfahren
Renten in Deutschland funktionieren รผber ein Umlageverfahren. Die Jรผngeren, die im Arbeitsleben stehen, zahlen Rentenbeitrรคge, mit denen die Renten der รlteren bezahlt werden, die nicht mehr arbeiten.
Kindererziehung wird ausgeglichen
In diesem Umlageverfahren wird berรผcksichtigt, dass Kindererziehung zu Einschrรคnkungen bei der Vollzeitarbeit fรผhrt und durch diese Einschrรคnkungen weniger Rentenbeitrรคge eingezahlt werden. Darum werden Zeiten der Kindererziehung so berechnet, als hรคtten die Eltern wรคhrend dieser Zeit ihre Beitrรคge geleistet. Rund 100 Euro Zuschlag auf die Rente ist mรถglich.
Antrag muss vor Renteneintritt gestellt werden
Diesen Zuschlag gibt es nicht automatisch. Eltern mรผssen den Antrag fรผr die Kindererziehungszeit, die bei der Rente angerechnet wird, stellen bevor sie ihre Rente antreten.
Wo stellen Sie den Antrag?
Fรผr den Antrag gibt es bei der Rentenversicherung das Formular V0800 und inzwischen ist es auch รผber das Rentenportal online mรถglich.
Nicht nur die leiblichen Eltern zรคhlen
Ausdrรผcklich kรถnnen auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern entsprechende Zeiten der Kindererziehung angeben und den Zuschlag erhalten.
Lesen Sie auch:
– Aus Rente mit 63 wird Rente mit 64 plus vier
Gilt die Kindererziehung nur fรผr Angestellte?
Die Kindererziehung wird nicht nur bei Angestellten berรผcksichtigt, die in der allgemeinen Rentenversicherung sind. Selbststรคndige und Freiberufler haben darauf ebenfalls ein Recht, auch wenn sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen.
Nur ein Elternteil kann die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Der Betrag kann allerdings aufgeteilt werden.
Wie wird die Kindererziehung berechnet?
Die Kindererziehungszeit wird in der Rente grob berechnet, als hรคtten die jeweiligen Eltern nach der Geburt ungefรคhr so viel verdient und damit in die Rentenkasse eingezahlt wie vorher.
Fรผr Kinder, die vor 1992 geboren wurden, liegt die Kindererziehungszeit bei 30 Monaten, bei spรคter geborenen Kindern bei 36 Monaten.
Zusรคtzliche Rentenpunkte
Der Zuschlag wird mit zusรคtzlichen Rentenpunkten berechnet. Angesetzt wird ein Durchschittswert, der rund einen Rentenpunkt pro Jahr betrรคgt. Der Wert dieser Rentenpunkte ist festgelegt, 2023 lag er zum Beispiel bei 37,60 Euro.
Wieviel mehr Rente ist mรถglich?
Derzeit kann sich pro Kind die Rente um maximal 112,80 Euro pro Monat erhรถhen.
Es gibt auรerdem noch eine Kinderberรผcksichtigungszeit. Die ersten zehn Jahre nach der Kindsgeburt kรถnnen rentenrechtlich angerechnet werden. Damit sammeln Eltern Versicherungsjahre. Diese werden bei der Altersrente wichtig, um zum Beispiel vorzeitig in Rente zu gehen.
Wo kรถnnen Sie sich informieren?
Es gibt noch weitere Rentenvergรผnstigungen fรผr Elternteile, die die Kindererziehung berรผckichtigen. Informieren Sie sich darรผber am besten frรผhzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbรคnden.