Die Auseinandersetzung zwischen einem 59-jährigen Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter Wuppertal hat im letzten Jahr über Monate hinweg für Aufsehen gesorgt.
Ein Konflikt mit schweren Folgen: Ausbleibende Bürgergeld-Leistungen, keine Mietzahlungen, keine Krankenversicherung und letztlich die Kündigung der Wohnung samt Räumungsklage.
Inzwischen hat sich das Blatt gewendet. Das Jobcenter musste sich nicht nur korrigieren, sondern auch für entstandene Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Warum kam es zum Konflikt mit dem Jobcenter Wuppertal?
Die Ursache für den Konflikt war eine falsche Verdächtigung des Jobcenters gegenüber dem 59-jährigen Hilfebedürftigen. Auf dieser Grundlage verweigerte die Behörde ihm acht Monate lang die gesetzlichen Leistungen nach SGB II. Dass ein solcher Schritt existenzielle Probleme mit sich bringt, liegt auf der Hand.
Wer von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich „Hartz IV“) abhängig ist, hat nur selten finanzielle Rücklagen. Bleiben die staatlichen Hilfen über Monate aus, geraten Betroffene unweigerlich in eine existenzielle Notlage.
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Welche Folgen hatte der Leistungsentzug für den Betroffenen?
Fehlende SGB-II-Zahlungen bedeuten nicht nur die Abwesenheit von Geld für Lebensmittel und alltägliche Versorgung. Die Konsequenzen gingen in diesem Fall noch weit darüber hinaus:
- Mietrückstände: Ohne die rechtzeitig gezahlten Leistungen konnte der 59-Jährige seine Miete nicht aufbringen. Nach sechs Monaten ausbleibender Mietzahlungen kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und leitete die Räumungsklage ein.
- Keine Krankenversicherung: Durch die fehlenden Beiträge war der Mann über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Versicherungsschutz, was medizinische Versorgung wesentlich erschwerte und im Ernstfall existenzbedrohend sein kann.
Diese Situation ist eine drastischer Beweis dafür, wie eng die finanzielle Sicherheit von SGB-II-Beziehenden mit einem funktionierenden Sozialsystem verknüpft ist. Betroffene werden bis zur Obdachlosigkeit gedrängt. Ohne Hilfe von Tacheles müsste der Betroffene noch immer auf der Straße ohne einen Cent leben.
Wie konnte eine Lösung erzielt werden?
Nachdem das Jobcenter anfänglich stur blieb, gelang es der Wuppertaler Sozialberatung Tacheles e.V., massiv Druck aufzubauen. Ende November 2024 lenkte das Jobcenter endlich ein und zahlte die ausstehenden SGB-II-Leistungen nach. Allerdings weigerte es sich zunächst, für die durch das eigene Fehlverhalten entstandenen Zusatzkosten in Höhe von 1.474,80 Euro (Anwalts- und Gerichtskosten) aufzukommen.
Tacheles verfasste daraufhin einen ausführlichen Brief an die Geschäftsführung des Jobcenters, in dem dargelegt wurde, dass die Behörde die Kosten verursachte und im Rahmen der Amtshaftung zu tragen habe. Dieser Argumentation folgte das Jobcenter letztlich – wenn auch ohne eine detaillierte Begründung oder explizite Nennung der Rechtsgrundlage.
Was sagt Tacheles zum Verhalten des Jobcenters?
Tacheles begrüßt die Einsicht und sagt, dass dies ein gutes Zeichen für eine notwendigere Erneuerung in der Arbeitsweise des Jobcenters sein könnte.
Zugleich ist klar, dass der Fall exemplarisch zeigt, wie wichtig es ist, behördliches Handeln kritisch zu hinterfragen und sich gegen Fehlentscheidungen konsequent zu wehren.
Die Initiative hebt hervor, dass ein solches Umdenken nicht selbstverständlich ist. Beharrlichkeit und das Eintreten für Recht und Gerechtigkeit haben in diesem konkreten Fall zu einem Erfolg geführt.
Der Fall zeigt, wie wichtig es sein kann, die eigenen Rechte zu kennen und sich beraten bzw. unterstützen zu lassen.
Gleichzeitig sollte das Jobcenter als Behörde den Vorgang zum Anlass nehmen, interne Abläufe zu überprüfen. Falsche Verdächtigungen und langwierige Leistungsstopps dürfen nicht ohne fundierte Beweise verhängt werden. Nicht nur, weil solche Entscheidungen ganze Existenzen bedrohen, sondern auch, weil sie das Vertrauen in das Sozialsystem insgesamt erschüttern.