Bürgergeld-Auszahlung: Dieses mal später auf dem Konto

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Die pünktliche Auszahlung des Bürgergelds ist entscheidend für die Bezieherinnen und Bezieher. Üblicherweise erfolgt die Überweisung zum letzten Arbeitstag des Vormonats, sodass das Geld spätestens am ersten Tag des Monats auf dem Konto ist. Dieses Mal kann es der Fall sein, dass das Geld erst Februar statt am letzten Tag im Januar.

Bürgergeld-Auszahlungstermin für Februar 2025

Für Februar 2025 bedeutet dies, dass das Bürgergeld bis zum 31. Januar 2025 von den Jobcentern überwiesen sein muss. Manche Jobcenter zahlen aber auch schon einige Tage vorher aus. Allerdings kann die Wertstellung auf dem Konto erst am 3. Februar sein, da dazwischen ein Wochenende liegt.

Bürgergeld-Auszahlungstermine 

Monat Datum Tag der Auszahlung Datum Auf dem Konto
für Februar 31.01.2025 Freitag 03.02.2025 Montag

Was tun bei verspäteter Auszahlung?

Sollte das Bürgergeld nicht rechtzeitig auf dem Konto eingehen, wird empfohlen, sich an den zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter zu wenden. Häufige Ursachen für Verzögerungen können Systemfehler oder bankseitige Probleme sein.

Was ist das Bürgergeld und wer hat Anspruch?

Das Bürgergeld ersetzt seit Anfang 2023 das frühere Hartz IV und dient dazu, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die keine ausreichenden eigenen Einkünfte oder Vermögenswerte haben. Dies gilt nicht nur für die Antragsteller selbst, sondern auch für ihre Familien. Im Jahr 2024 wurden die Regelsätze erneut angehoben, was eine Erhöhung des Betrags für Alleinstehende von 502 auf 563 EUR bedeutet.

Im Jahr 2025 gab es eine sogenannte Nullrunde, weshalb die Regelleistungen nicht gestiegen sind.

Berechnung der Höhe des Bürgergelds

Die Höhe des Bürgergelds wird basierend auf den Bedarfen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft berechnet. Diese Bedarfe umfassen unter anderem die Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete. Von diesem Gesamtbedarf werden dann die anrechenbaren Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Hierbei gilt es, spezifische Regelungen zu beachten, die unter dem Bereich „Bürgergeld > Einkommen und Vermögen“ näher erläutert werden.

Hier geht es zu unserem Bürgergeld-Rechner:

Leistungsminderungen und ihre Ursachen

Das Bürgergeld kann gekürzt werden, was als Leistungsminderung bezeichnet wird. Diese Kürzungen können bis zu 30 % des Regelsatzes betragen. Gründe für Leistungsminderungen sind beispielsweise das Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen beim Jobcenter oder das Nichteinhalten bestimmter Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen unter anderem die Teilnahme an Maßnahmen wie Bewerbungstrainings, die Annahme von 1-Euro-Jobs oder das Nachweisen einer vorgegebenen Anzahl von Bewerbungen.

Komplettausfall des Regelsatzes

In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf den Regelsatz vollständig entfallen, insbesondere wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird. In solchen Fällen bleibt jedoch der Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft bestehen.

Folgen bei fehlender Mitwirkung

Bei fehlender Mitwirkung, wie dem nicht fristgerechten Einreichen von Kontoauszügen, kann das Bürgergeld einschließlich der Kosten der Unterkunft vollständig gestrichen werden.