Für Schüler bis 25 Jahre verbessern sich im Gegensatz zu Hartz IV im Bürgergeld die Verdienstmöglichkeiten deutlich. Damit haben Jugendliche und junge Erwachsene bessere Möglichkeiten sich Wünsche/Bedürfnisse zu erfüllen. “Schüler” meint in diesem Zusammenhang auch Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Es gibt im Alg2 die Unterscheidung zwischen Ferienjobs und Jobs, die während der Schulzeit ausgeübt werden.
Diese Unterscheidung wird weiter beibehalten.
Ferienjobs
Bis Juni 2023 sind 2400€/Kalenderjahr anrechnungsfrei – §1 Abs4 ALG II-V
Ab Juli 2023 ist Einkommen aus Ferienjobs unabhängig von seiner Höhe anrechnungsfrei – §11a Abs7 Gesetzentwurf Bürgergeld
Jobs während der Schulzeit
Bis 06/2023 wird das Einkommen von Schülern angerchnet, wie jedes andere Erwerbseinkommen.
Ab 07/2023 gibt es einen Grundfreibetrag von 520€ auf das Einkommen von Schülern unter 25. Damit ist jedes übliche Schülereinkommen anrechnungsfrei.
Beispiel
Ein Schüler arbeitet neben der Oberstufe im Gymnasium im Rahmen eines 520€-Minijobs.
Bis 06/2023:
100€ Grundfreibetrag
84€ (20% von 420€)
—–
184€ dürfen behalten werden
Ab 07/2023:
520€ Grundfreibetrag
——
520€ dürfen behalten werden
Zusammenfassung der neuen Schülerjob-Regeln im Bürgergeld
Im Bürgergeld können Schüler wie gerade vorgerechnet außerhalb der Ferien einen 520€-Minijob ausüben und das komplette Einkommen behalten. Zusätzlich können sie innerhalb der Ferien anrechnungsfrei unbegrenzte Summen verdienen.
Die Veränderung bei den Ferienjobs wird kaum je greifen, die wenigsten Schüler verdienen in den Ferien mehr als 2400€.
Die Veränderung innerhalb der Schulzeiten hingegen hat das Potential Jugendliche und junge Erwachsene zum Jobben zu motivieren.
Rechtsgrundlagen
§1 Abs 4 ALG II-V: Ferienjob alt
§11 Abs 7 Gesetzentwurf Bürgergeld: Ferienjob neu
§11b SGB II: Job außerhalb Ferien alt
§11b Abs2a Gesetzentwurf Bürgergeld: Job außerhalb Ferien neu
Von Tacheles e.V. zusammengestelltes SGB II ab 1/2023: hier
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de