Bürgergeld-Bonus 75 Euro und Weiterbildungsgeld 150 Euro ab 1. Juli 2023

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Ab dem 1. Juli 2023 wird es das Weiterbildungsgeld und den Bürgergeldbonus geben. Wer sich weiterbildet, soll dafür einen Bonus oder ein Weiterbildungsgeld erhalten. Wir erklären, wann der Bonus eingeführt wird und wie viel Geld Bürgergeld-Beziehende zusätzlich zu ihrem Regelbedarf erhalten können.

Über eine Million Leistungsbeziehende ohne Ausbildung

Derzeit haben rund 1,2 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld keine abgeschlossene Ausbildung. Mit der Einführung des Bürgergeldbonus und des Weiterbildungsgeldes will die Bundesregierung neue Anreize für die Aufnahme einer Berufsausbildung, Umschulung oder Weiterbildung schaffen.

Geplant sind zwei Anreize: Einmal einen Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld.

Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro

Ab dem 1. Juli 2023 sollen Bezieher von Bürgergeld 150 Euro monatlich anrechnungsfrei zusätzlich zum Regelbedarf erhalten, wenn sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine “abschlussbezogene Weiterbildung” handelt. Es muss sich entweder um eine Berufsausbildung oder eine Umschulung handeln.

Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro

Einen Bonus von 75 Euro monatlich zusätzlich zum Regelbedarf sollen dagegen diejenigen erhalten, die sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheiden, die langfristig z.B. die Beschäftigungschancen erhöht. Dieser Bonus soll für die Teilnahme an Maßnahmen seitens der Jobcenter gewährt werden, die eine nachhaltige Integration unterstützen.

Die genaue Ausgestaltung des Bürgergeldbonus ist ab dem 1. Juli 2023 in § 16j SGB II geregelt. Die entsprechenden Maßnahmen werden im neuen Kooperationsplan zwischen dem Jobcenter und dem Bürgergeldberechtigten festgelegt. Nach dem Regierungsentwurf sind folgende Maßnahmen förderfähig

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (mind. 8 Wochen) für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung schwer integrierbarer Jugendlicher

Wichtig: Der Kurs muss mindestens acht Wochen besucht werden, um einen Anspruch erwirken zu können.

Kein Vermittlungsdruck in jede Beschäftigung

Damit einhergehend sollte auch der Vermittlungsdruck “in jeden Job” wegfallen. Der Druck auf die Leistungsbezieher hatte vor allem den Niedriglohnsektor und die Leiharbeit gestärkt. Die Betroffenen waren bereits nach wenigen Monaten wieder arbeitslos oder mussten aufgrund der niedrigen Löhne zusätzlich mit Hartz IV aufstocken. Ob dieses Versprechen tatsächlich umgesetzt wird, wird sich erst nach Umsetzung ab dem 1. Juli zeigen.

Weitere Prämien für erfolgreich abgelegte Prüfungen

Die Förderung umfasst zum einen die Unterstützung von Bürgergeldbeziehern, die bereit sind, wieder in die Schule zu gehen, und zum anderen die Anerkennung von Durchhaltevermögen.

Nach § 131a SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche, die Bürgergeld beziehen, für eine bestandene Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und für eine bestandene Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahme vor dem 1. Juli begonnen wurde. Zusätzlich zu den Prämien können die Anspruchsberechtigten ein Weiterbildungsgeld erhalten. Die Prämien für die bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Wann werden der Bonus und das Weiterbildungsgeld eingeführt?

Die Einführung des Bürgergeld-Bonus und des Weiterbildungsgeldes wird zum 1. Juli 2023 erfolgen. Zwar wurde Hartz IV nach offizieller Lesart bereits im Januar 2023 abgelöst, allerdings meldeten die Jobcenter eine zu starke Überlastung an, weshalb das Bürgergeld in zwei Schritten eingeführt wurde.