Der Bundesvorstand der CDU Deutschland beschloss am 10. / 11. Januar 2025 eine „Agenda 2030“ mit den Zielen der Partei. Die CDU wird in jedem Fall in der neuen Bundesregierung sein und dort als stärkste Partei auch weitgehend den Ton angeben.
Deshalb ist für Menschen, die von Bürgergeld leben müssen, sehr wichtig, was unter einem Bundeskanzler Friedrich Merz über ihre Sozialleistung und ihre Rechte zu erwarten ist. Wenig Gutes, soviel vorab.
Die CDU will das Bürgergeld abschaffen
Wörtlich steht in der Agenda 2030: „Die Ampel, das waren teure, milliardenschwere Fehlanreize und fehlgesteuerte Umverteilung – wie das Bürgergeld. Wir wollen demgegenüber Anpacken honorieren und dazu motivieren, damit sich Fleiß und Leistung wieder lohnen. Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.“
Das Ende aus dem ersten Satz kann nur sein, dass die CDU das Bürgergeld abschaffen will. Wie lässt sich „fehlgesteuerte Umverteilung“ anders verstehen, als die Sicherung des Existenzminimums für Hilfebedürftige abzulehnen?
„Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten“ ist eine Formulierung – die objektiv betrachtet – exakt das Bürgergeld definiert. Voraussetzung, um Bürgergeld zu beziehen, ist nämlich Erwerbsfähigkeit. Wer Bürgergeld bekommt, verpflichtet sich, alles Mögliche zu tun, um in Erwerbstätigkeit zu gelangen.
Die Frage stellt sich also, warum die CDU das Bürgergeld so rigoros ablehnt, wenn es dieser Definition doch entspricht.
Es liegt auf der Hand, dass damit die Fortschritte des Modells Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV gemeint sind. Diese betreffen sowohl die Grundrechte der Leistungsbezieher als auch deren Integration in den regulären Arbeitsmarkt.
So hatte in der Idee des Bürgergeldes nicht mehr die Vermittlung in irgendeinen Job Vorrang, sondern die nachhaltige Qualifizierung der Arbeitssuchenden, um sie dauerhaft und würdig in Beschäftigung zu bringen.
Die „Neue Grundsicherung“ wird als Lösung propagiert
Statt des Bürgergeldes möchte die CDU ein anderes Modell einführen. So steht in der Agenda 2030: „Ein wichtiger Baustein für die inländische Aktivierung von Arbeitskräften ist die Abschaffung des sog. Bürgergeldes und die Einführung einer Neuen Grundsicherung.“
Was ist damit gemeint? Es heißt weiter: „Unser Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Hilfe soll dabei – wo immer möglich – Hilfe zur Selbsthilfe sein. Daher wollen wir die Anstrengungen zur Vermittlung in Arbeit verstärken, um möglichst vielen Menschen Teilhabe und Eigenverantwortung zu ermöglichen.“
Auch das hätte grundsätzlich genau so in der Begründung des Bürgergeldes durch SPD und Grüne stehen können.
Im Anschluss schreibt die CDU dann Klartext: „Wenn jemand aber prinzipiell nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, obwohl er arbeiten könnte, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.“
Härtere Sanktionen treffen vor allem Bedürftige
„Neue Grundsicherung“ bedeutet also schlicht noch härtere Strafen gegen Menschen, die von Grundsicherung leben müssen. Die CDU wird dann auch konkret: „Deshalb wollen wir Sanktionen bei Fehlverhalten schneller und unbürokratischer durchsetzen.“
Menschen, die von Bürgergeld leben müssen, kennen Sanktionen bei Lappalien und Missverständnissen aus leidvoller alltäglicher Erfahrung.
Die Betroffenen fragen sich vermutlich, was „schneller und unbürokratischer“ bedeuten soll. Dazu steht in der Agenda 2030: „Wer zum Beispiel ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht zu Terminen mit dem Jobcenter erscheint, wird – bis zur Wiederaufnahme der Gespräche – keine Leistungen mehr bekommen.“
Bürgergeld-Bezieher mit psychischen Erkrankungen, die mit bürokratischen Prozessen überfordert sind, werden wahrscheinlich die Leidtragenden sein und unter der neuen Situation am meisten leiden.
Nichts anderes bedeutet „keine Leistungen“ für Menschen, denen diese Leistungen gerade einmal das Existenzminimum decken.
System Hartz IV wurde ausgenutzt
Die CDU kündigt an: „Den Vermittlungsvorrang führen wir wieder ein.“ Bei Hartz IV bedeutete das. Egal, was ein Mensch zuvor in seinem Leben gelernt oder gemacht hatte. Wenn das Jobcenter ihm irgendeinen Job aufdrückte, dann musste er diesen aufnehmen.
Besonders vor der Einführung des Mindestlohns (den besonders die CDU jahrelang verschleppte) wurde diese Praxis von Unternehmen ausgenutzt. Egal, wie menschenunwürdig die Arbeitsbedingungen waren, die Jobcenter hielten ständig eine Reserve von Leistungsabhängigen bereit, für die Arbeitsrechte wenig Gültigkeit hatten.
Leistungsberechtigte sind nicht wehrlos
Leistungsberechtigte müssen sich also unter der neuen Bundesregierung auf harte Zeiten einstellen, und da gibt es auch nichts Schönzureden. Sie sind aber nicht wehrlos, Sie können sich wehren und Widerstand leisten, vor dem Sozialgericht oder indem Sie gegen-hartz.de über Menschenrechtsverletzungen beim Jobcenter informieren.