Bürgergeld: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II

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Bislang wurden Erbschaften bei Hartz IV so angerechnet, dass von einem kleineren Erbe nichts übrig blieb. Aber das ändert sich mit dem Bürgergeld ab Juli 2023.

Inhaltsverzeichnis

Anrechnung Erbschaft bis 06/2023

Bis Juni 2023 ist das Erbe ein Einmaleinkommen. Wenn es höher als die Leistungen eines Monats ist, dann wird es nach §11 Abs.3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet.

§11b Abs 3 SGB II (in der Fassung bis zum 31.12.2022)

Das hat zur Folge, dass von jedem Erbe, dass geringer als die Leistungen für 6 Monate ist, fast nichts übrig bleibt.

Anrechnung Erbschaft im Bürgergeld ab 1.7.2023

Ab Juli 2023 stellt ein Erbe gar kein Einkommen mehr dar. Es bleibt folglich als Einkommen also komplett anrechnungsfrei. Dies ist geregelt in §11a Abs1 Nr7 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales = SGB II (Fassung ab 1.7.2023)

Screenshot aus der konsolidierten Fassung des SGB II ab 1.1.2023 von Tacheles:https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/SGB-II-Konsolodiert-zuum-01-01-2023.pdf
Screenshot aus der konsolidierten Fassung des SGB II ab 1.1.2023 von Tacheles: https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/SGB-II-Konsolodiert-zuum-01-01-2023.pdf

Diese Änderung war im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht enthalten, sie wurde erst durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eingefügt.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004360.pdf
Diese wurde im Vermittlungsausschuss mit einbezogen und abschließend beschlossen.

Beispiel

Familie Meier erhält monatlich 1600€ vom Jobcenter.
Sie erben 9000€ in bar und ein Auto. Die Haftpflicht kostet 40€/Monat.

Bis 06/2023:
Das Auto ist als Sacheinnahme kein Einkommen. Das Geld wird auf 6 Monate verteilt und je 1500€ angerechnet. Es gibt 30€ Versicherungspauschale, KfZ-Haftpflicht und ggf. Riester als Absetzbeträge. Sie bekommen für 6 Monate nur 170€ vom Jobcenter.
Vom Geld bleiben 6×70€ = 420€.

Ab 07/2023:
Das Erbe ist nach §11 Abs1 Nr7 SGB II (Fassung ab 1.1.2023) kein anrechenbares Einkommen mehr.
Vom Geld bleiben 9000€ von 9000€. Das Jobcenter zahlt weiter, als hätte es kein Erbe gegeben.

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