Kinder von Bürgergeld-Beziehern müssen nicht in zu kleinen Betten schlafen. Wenn das Kind aus seinem Bett herausgewachsen ist und daher ein größeres benötigt, dann ist dieses Kinderbett eine Erstausstattung der Wohnung und wird daher vom Jobcenter bezahlt.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Erstausstattung der Wohnung
Eine Erstausstattung der Wohnung gibt es entweder, wenn ein benötigter Haushaltsgegenstand/ Möbelstück aus einem spezifischen Grund (zB. Trennung, ) nicht vorhanden ist oder derjenige diesen Gegenstand noch nie besaß.
Das Kind hatte noch nie ein Bett in dieser Größe und hat daher Anspruch, eine Erstausstattung damit zu erhalten.
Mehr Infos zur Erstausstattung der Wohnung im Allgemeinen findet ihr hier.
Tipps zur Antragsstellung
Bitte achtet beim Antrag darauf auch alles zu beantragen – ihr bekommt nur, was ihr hier auch erwähnt.
Beispiel:
Beantragt ihr ein “Bett”, bekommt ihr (meist) nur ein Bettgestell genehmigt. Beantragt ihr eine “Küche”, bekommt ihr (meist) nur Küchenmöbel, ohne Arbeitsplatte und Geräte bewilligt. Häufig wird nach logischerweise auch gemeinten Gegenständen nicht nachgefragt.
Höhe der Erstausstattung
Das Jobcenter übernimmt bei der Erstausstattung der Wohnung üblicherweise nur Pauschalen, darf aber später keine Kaufbelege anfordern.
Die Höhe der Summe wird kommunal festgelegt, daher ist dies nicht pauschal zu sagen.
Tipp: Liste/Weisung mit den Höhen der Pauschalen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetztes einfach aushändigen lassen und dann schauen, ob noch etwas dabei ist, das ihr eventuell beantragen könntet.
Geschickte Nutzung dieser Möglichkeit
Matratzen nutzen sich ab, werden dreckig, Lattenroste geben nach und Bettgestelle halten auch nicht ewig.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll für die Kinder eine Bettgröße nach der anderen anzuschaffen, wenn klar ist, dass man langfristig im Bezug sein wird.
80er Beistellbett –> 120er Gitterbett –> 140er Kinderbett –> 160er Bett –> Erwachsenenbett.
Jedes Mal, wenn das vorherige Bett zu klein ist, können ein Bett und alles dazugehörige als Erstausstattung beantragt werden.
Das zu kleine Bett, das nicht mehr benötigt wird, gehört zu eurem Vermögen und kann als solches problemlos und anrechnungsfrei weiterveräußert werden.
Formulierungsvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II für mein Kind…
Es ist mit einer Größe von… cm aus seinem Bett (… cm) herausgewachsen.
Ich beantrage daher folgende Gegenstände:
-Bettgestell
-Lattenrost
-Matratze
-2 Spannbetttücher
-2x Bettwäsche
-Kopfkissen
-Bettdecke
(-Nachttisch)
(-Nachttischlampe)
Ich verweise diesbezüglich auch auf das Urteil des BSG vom 24.5.2013 – B 4 AS 79/12 R.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsgrundlagen
§24 Abs3 Nr. 1 SGB II – Erstausstattung der Wohnung
Urteil des BSG vom 24.5.2013 – B 4 AS 79/12 R
Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de