Bürgergeld: Geldgeschenke sind in diesen Fällen zulässig – Urteil

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Beim Bezug von Bürgergeld können Geldgeschenke zu Konflikten mit dem Jobcenter führen, da diese oft als Einkommen angerechnet werden. Doch das ist nicht immer korrekt.

Besonders dann nicht, wenn die finanzielle Unterstützung für notwendige Reparaturen an einem Eigenheim verwendet wird. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bringt Klarheit in dieser Frage.

Anrechnungsfreier Betrag und Zweckbindung

Der Freibetrag für Geldgeschenke bei Bürgergeld beträgt 50 Euro pro Jahr. Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, können angerechnet werden, insbesondere wenn die Überweisung nicht zweckgebunden ist. Wenn beispielsweise 50 Euro mit dem Verwendungszweck „Lebensmittel“ überwiesen werden, kann dies zu Problemen führen, da Lebensmittel bereits durch das Bürgergeld abgedeckt sind.

Geldgeschenke nicht als Einkommen – Wann ist das der Fall?

Die Frage, ob Geldgeschenke als Einkommen gewertet werden, ist häufig Anlass für Streit zwischen Bürgergeld-Beziehern und den Jobcentern. Ein spezifischer Fall zeigt jetzt, wann ein solches Geschenk nicht als leistungsrelevantes Einkommen festgelegt werden darf.

Geldgeschenk für eine Dachreparatur

Eine alleinstehende Frau, die Bürgergeld bezieht und ein Eigenheim besitzt, erhielt von ihrer Mutter 7.000 EUR zur Reparatur ihres stark beschädigten Daches. Diese finanzielle Unterstützung meldete sie jedoch nicht beim Jobcenter.

Während einer Außenprüfung entdeckte ein Mitarbeiter das erneuerte Dach, woraufhin der Leistungsbescheid aufgehoben wurde. Das Jobcenter argumentierte, dass das Geldgeschenk als Einkommen angerechnet werden müsse, was die Leistungen reduzieren würde. Die Frau wehrte sich gegen diese Entscheidung.

BSG-Urteil: Kein Einkommen bei zweckgebundenen Geldgeschenken

Das BSG entschied zugunsten der Frau und stellte klar, dass Geldgeschenke, die ausschließlich zur Deckung notwendiger Ausgaben wie Reparaturen an einem Eigenheim verwendet werden, nicht als Einkommen zu werten sind.

Der Hauptgrund ist, dass solche Mittel nicht zur Verbesserung der finanziellen Lage beitragen. Wäre das Geld nicht vorhanden gewesen, hätte das Jobcenter selbst für die Kosten aufkommen müssen. Dieses Urteil unterstreicht, dass der Kontext, in dem finanzielle Mittel zufließen, entscheidend ist.

Überprüfung von Bescheiden

Das Urteil zeigt deutlich, dass nicht jedes Geldgeschenk automatisch als Einkommen angerechnet werden darf. Wer als Bürgergeld-Empfänger unsicher ist oder sich ungerecht behandelt fühlt, sollte den Bescheid des Jobcenters rechtlich prüfen lassen.

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Sachgeschenke als Alternative

Um Probleme zu vermeiden, sind Sachgeschenke eine gute Alternative zu Geldgeschenken, da sie nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Geschenke angemessen sind.

Hochwertige Geschenke, wie Luxusartikel, könnten ebenfalls als Einkommen gewertet werden. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten das Jobcenter zu konsultieren.