Rechtsanwältin Silke Brewig-Lange berichtet,, dass das Jobcenter Chemnitz den ZOLL beauftragt hat, um eine Pfändung bei einem Kind durchzusetzen. Es geht um Bürgergeld, das von dem Elfjährigen zurückgefordert wird.
Ein an den Minderjährigen adressierter Brief kündigt die Vollstreckung von 465,19 Euro für Dienstag zwischen 11 und 13 Uhr an. Darin heißt es:
“Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Ihr Besitztum durchsuchen.”
Schlechter Witz oder Realität?
Nein sagt Mutter Mandy, denn sie versteht die Welt nicht mehr und fragt sich: “Was will man denn bei meinem Sohn pfänden?”
Die vierköpfige Familie erhält ergänzendes Bürgergeld. Die Höhe der Unterstützung schwankt, weil der Vater in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist und dadurch unterschiedlich hohe Einkünfte hat.
Die Rückforderung beruht auf einem Beitrag, dem das minderjährige Kind vom Jobcenter zu viel gezahlt wurde
Rechtsanwältin Silke Brewig-Lange (50), die sich des Falles annahm, ist fassungslos:
“Das habe ich in 25 Jahren Berufspraxis noch nicht erlebt.”
Sie kann als Rechtsanwältin nicht nach vollziehen, warum das Jobcenter den Beitrag nicht einfach in den nächsten Monaten aufrechnet oder die Rückforderung bei einem Minderjährigen nicht einfach gestundet wird.
Stattdessen reisen Beamte aus Erfurt an, um ein Kinderzimmer zu durchsuchen, so die zuständige Rechtsanwältin.
Warum das Jobcenter die Rückforderung in Geld durch den Zoll eintreiben lassen will, hat das Jobcenter bis heute nicht beantwortet.
Fazit:
Da reist extra aus Erfurt das Zollamt an, um ein Kinderzimmer eines Minderjährigen zu durchsuchen – welch ein Verwaltungsaufwand.
Dieser wird laut aktueller Studie auch bemängelt, denn ” Zuviel Geld für die Verwaltung!” So heute früh die Schlagzeilen, denn Jobcenter müssen Verwaltung abspecken, viel zu teuer, zu bürokratisch.
Die Jobcenter müssen nach Ansicht der Bertelsmann-Stiftung reformiert werden!
Praxistipp
Was gilt für Minderjährige – Dazu die Bundesagentur für Arbeit
Haben Eltern für Ihre minderjährigen Kinder Leistungen zu Unrecht oder in falsche Höhe erhalten, sind auch diese Leistungen zurückzuzahlen. Es bestehen keine Ausnahmeregelungen für Minderjährige.
Da auch Minderjährige einen eigenen Anspruch auf die Leistungen haben, wird das Geld bei Ihnen zurückgefordert, auch dann, wenn die Eltern die Leistungen beantragt haben. Schreiben, die minderjährige Kinder betreffen, werden an deren gesetzliche Vertretung versandt.
Wird ein Kind volljährig, kann es die sogenannte „Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung“ erheben und muss dann unter Umständen die Leistung nicht oder nicht vollständig zurückzahlen.
Entscheidend ist dabei das Vermögen zum Zeitpunkt des 18. Geburtstags: Für die Rückzahlung muss nur das vorhandene Vermögen eingesetzt werden, welches 15.000 Euro übersteigt. Der Inkasso-Service übersendet dazu genaue Informationen an die volljährig Gewordenen.
Hinweis von gegen-hartz.de
Bürgergeld: Jobcenter-Inkasso verfolgen Minderjährige. Die Inkasso-Stellen der Jobcenter machen auch vor Minderjährigen nicht halt: Was läuft hier schief?