Bürgergeld: Post vom Jobcenter – Das müssen Sie tun, wenn Sie zur Kostensenkung aufgefordert werden

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Angesichts der laufenden Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD über mögliche Einsparungen beim Bürgergeld wächst der Druck auf die Jobcenter, Wohnkosten stärker zu prüfen. Deshalb fordert das Jobcenter aktuell viele Bürgergeld-Empfänger per Brief auf, ihre Wohnkosten zu reduzieren.

Hintergrund ist das Ende der einjährigen Karenzzeit, während der das Amt Wohnkosten ohne genaue Prüfung vollständig übernimmt. Nun müssen Betroffene handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um weiterhin Unterstützung für ihre Unterkunftskosten zu erhalten.

Warum prüft das Jobcenter die Wohnungskosten?

Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das bisherige Hartz IV-System. Für neue Bezieher gilt seit Einführung des Bürgergelds eine Karenzzeit von zwölf Monaten, in der ihre Wohnkosten vollständig übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit geprüft wird. Diese Frist läuft 2024 erstmals für zahlreiche Betroffene aus. Jetzt kontrolliert das Jobcenter, ob die bisherigen Kosten für Unterkunft und Heizung tatsächlich angemessen sind.

Dabei gelten regional unterschiedliche Grenzen:

  • München: maximal 849 Euro (für 50 qm, 1 Person)
  • Berlin: maximal 449 Euro
  • Köln: maximal 651 Euro

Liegt Ihre Miete darüber, fordert das Jobcenter Sie schriftlich zur Kostensenkung auf.

Was bedeutet eine Aufforderung zur Kostensenkung konkret?

Wenn Ihre Wohnkosten den regionalen Grenzwert übersteigen, setzt das Jobcenter eine Frist von in der Regel sechs Monaten zur Kostensenkung. In dieser Zeit übernimmt die Behörde die tatsächlichen Wohnkosten noch weiter vollständig. Danach erhalten Sie nur noch die als angemessen geltenden Kosten erstattet.

Welche Möglichkeiten haben Bürgergeld-Empfänger zur Kostensenkung?

Empfänger des Bürgergelds können ihre Kosten auf verschiedene Weise reduzieren:

Umzug in eine günstigere Wohnung:
Ein Wohnungswechsel ist häufig die praktikabelste Lösung. Das Jobcenter übernimmt dann die notwendigen Umzugskosten sowie die Mietkaution, sofern die neue Wohnung den Kostenvorgaben entspricht.

Untervermietung eines Zimmers:
Wenn Sie ausreichend Wohnraum besitzen, bietet eine Untervermietung die Chance, Ihre monatliche Belastung zu reduzieren, ohne direkt umziehen zu müssen. Beachten Sie hier jedoch die Zustimmungspflicht durch Ihren Vermieter.

Wichtig: Sprechen Sie jede Maßnahme vorab mit Ihrem Jobcenter ab. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile oder den Verlust von Leistungen.

Was passiert, wenn es keine günstigeren Wohnungen gibt?

In Ballungsräumen und Großstädten wie München oder Berlin ist der Wohnungsmarkt angespannt. Finden Sie trotz intensiver Suche keine angemessene Wohnung, kann die aktuell höhere Miete weiterhin übernommen werden. Dafür müssen Sie allerdings schriftlich nachweisen, dass keine günstigeren Unterkünfte verfügbar sind.

Zusätzliche Kosten, die das Jobcenter übernimmt

Neben der reinen Miete zahlt das Jobcenter oft weitere Ausgaben rund um die Wohnung:

  • Renovierungskosten (in begründeten Fällen)
  • Kosten für notwendige Wohnungsausstattung bei Umzügen
  • Heiz- und Nebenkosten wie Wasser, soweit angemessen

Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Jobcenter, welche Ausgaben konkret übernommen werden.

Vorsicht bei eigenständigen Umzügen!

Planen Sie niemals einen Umzug ohne vorherige Absprache mit dem Jobcenter. Andernfalls könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Eine vorherige Zustimmung garantiert, dass notwendige Ausgaben übernommen werden und Sie finanziell abgesichert bleiben.

Die richtige Vorgehensweise bei Aufforderung zur Kostensenkung

Wenn Sie ein Schreiben zur Kostensenkung erhalten, beachten Sie folgende Schritte:

1. Prüfen Sie die Fristen genau.
2. Kontaktieren Sie umgehend Ihr Jobcenter.
3. Klären Sie, welche Alternativen bestehen (Umzug, Untervermietung).
4. Dokumentieren Sie Ihre Wohnungssuche und alle relevanten Nachweise.

Dies schützt Sie vor Leistungskürzungen und stellt sicher, dass Sie keine unnötigen finanziellen Einbußen erleiden.

Praxisbeispiel zur Verdeutlichung

Eine Bürgergeld-Bezieherin aus Köln erhielt eine Aufforderung, ihre Wohnkosten zu senken. Trotz intensiver Suche fand sie keine passende Wohnung innerhalb der Kostengrenze. Sie dokumentierte ihre Bemühungen und legte diese dem Jobcenter vor. Daraufhin wurde ihr Antrag bewilligt, die höheren Wohnkosten weiterhin zu übernehmen, da der Wohnungsmarkt in ihrer Region kaum Alternativen bot.