Bürgergeld: So groß darf die Wohnung jetzt sein

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Für die Größe einer Wohnung beim Bürgergeld gibt es keine in Stein gegossenen Vorschriften, sondern Richtlinien. Wichtiger als die Größe einer Wohnung ist für das Jobcenter die Höhe der Miete.

Dr. Utz Anhalt: So groß darf die Wohnung sein

Wie ist der Rahmen gesteckt?

Die Richtwerte liegen bei 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, rund 60 Quadratmetern und zwei Wohnräumen für zwei, circa 75 Quadratmetern und drei Räumen für drei Menschen, rund 85 bis 90 Quadratmetern und vier Räumen für drei Personen. Für jeden weiteren Mitbewohner werden um die 15 Quadratmeter berücksichtigt.

Anspruch auf eigenes Zimmer

Vieles bleibt also schwammig, und oft schaffen erst Gerichte Klarheit. Unser Kollege Detlef Brock hat sich einen aufschlussreichen Fall aus Berlin angesehen. Das Sozialgericht Berlin urteilte: Eine alleinerziehende Mutter mit nahezu schulfähigem Kind und zwei kleineren Kindern, Mädchen wie Jungen, hat einen Anspruch auf eine 4-Zimmer Wohnung.

Richtwerte dürfen nicht überschritten werden

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt: “Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.”

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Genaue Bedeutung ist unklar

Was diese Formulierung genau bedeutet, ist unklar und oft Ausgangspunkt für juristische Konflikte. Würde die Bundesagentur schreiben “Mietkosten ODER Größe der Unterkunft”, dann wäre klar, dass die Wohnung eine bestimmte Größe haben muss beziehungsweise diese nicht überschreiten darf.

Die Formulierung “Mietkosten und Größe der Unterkunft” lässt sich aber auch so verstehen, dass eine Wohnung nur dann als “zu groß” gilt, wenn zugleich die Mietkosten den Rahmen dessen überschreiten, was das Jobcenter als angemessen ansieht.

Wohnungsgröße ist Sache der Kommunen

Die Größe der Wohnung zu berücksichtigen liegt im Ermessen der Kommunen. Viele von ihnen interessiert die Wohnfläche nicht bei der von ihnen definierten Angemessenheit der Unterkunft und den vom Jobcenter übernommenen Kosten.

Kommunen beziehen sich bei Angemessenheit dann stattdessen auf die Bruttokaltmiete sowie den Quadratmeterpreis und definieren Mietgrenzen statt Wohngrrößen.

Anzahl der Personen und Höhe der Unterkunftskosten

Zum Beispiel informiert die Region Hannover: “Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. Für die Region Hannover richten sich die Angemessenheitsgrenzen nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.”

Wohngröße wird hier nicht erwähnt.

Wohngröße in Relation zu Wohnkosten

Die Wohnungsgröße ist dabei insofern doch von Bedeutung, dass für die jeweiligen Quadratmeter bestimmte Höchstgrenzen gelten, die sich wiederum von Region zu Region, von Kommune zu Komune unterscheiden.

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Es gilt die Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gilt noch die Karenzzeit. Dann übernimmt das Jobcenter noch die volle Höhe der Bruttokaltmiete, egal, ob die Kosten der Wohnung als angemessen gelten oder nicht.

Danach folgt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Leistungsberechtigten dazu auffordert, die Kosten zu senken, wenn diese als zu hoch gelten.

Wie sieht die Praxis aus?

Für die Jobcenter ist die Angemessenheit der Miete entscheidend, und die Größe der Wohnung hat nicht denselben Stellenwert. Die Behörde wird Ihnen vermutlich keinen Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn Sie eine Wohnung finden, deren Größe die Richtlinien übersteigt, aber innerhalb der angemessenen Miete liegt – oder sogar darunter.