Bürgergeld: So sind die neuen Mietgrenzen im Jahr 2025

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Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter erstens den Regelbedarf für die Lebenshaltung, zweitens einen möglichen Mehrbedarf und drittens die Kosten der Unterkunft und Heizung. Letztere trägt die Behörde aber nur bis zur Grenze einer festgelegten Angemessenheit.

Die Höhe der Miete ist wichtiger als die Größe der Wohnung

Auch die Größe der Wohnung spielt eine Rolle dabei, was die Jobcenter als angemessen ansehen, doch dies ist gegenüber den Wohnkosten nachrangig.

Kurz gesagt: Liegt die Größe der Wohnung über dem vom Jobcenter gesetzten Rahmen, ist aber wegen eines günstigen Quadratmeterpreises innerhalb der Angemessenheit der Mietkosten, dann wird das Jobcenter die größere Unterkunft vermutlich akzeptieren.

Ist die Wohnung hingegen zwar hinsichtlich der Größe im Rahmen, die Miete aber höher als die Behörde als angemessen ansieht, dann wird das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern, was bedeuten kann, eine günstigere Wohnung zu suchen.

Diese Angemessenheit ist ein ständiger Reibepunkt zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter und führt immer wieder zu Verfahren vor den Sozialgerichten. Wie hoch setzen Kommunen diese Angemessenheit 2025?

Mietgrenze ist abhängig vom Ort

Zuerst einmal: Die eine feste Obergrenze für Kosten der Unterkunft gibt es nicht. Vielmehr berechnen die jeweiligen Kommunen die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach einem Schlüssel, der die Miethöhen vor Ort als Maßstab setzt.

Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft, die Bürgergeld bezieht, wird in die Berechnung einbezogen.

Die definierte Angemessenheit liegt deshalb in München höher als in Leipzig, in Köln höher als in Mecklenburg-Vorpommern, weil auch die durchschnittlichen Mieten weit auseinander liegen.

Bei der Heizung liegt die Angemessenheit auch an der Art des Heizens

Die Heizkosten werden ebenfalls nach Angemessenheit gezahlt. Allerdings ist die Berechnung hier komplizierter, da die Art, wie jemand heizt, berücksichtigt wird.

Denn die Preise für Öl, Gas oder Strom unterscheiden sich, und deswegen gibt es auch keine generelle Richtlinie dafür, welche Warmmiete das jeweilige Jobcenter übernimmt.

Hier finden Sie Beispiele für Mietobergrenzen beim Bürgergeld in bundesdeutschen Städten. Dies bezieht sich auf die Bruttokaltmieten (Miete und Nebenkosten, aber ohne Heizkosten).

Stadt 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen
Mietobergrenze Mietobergrenze Mietobergrenze Mietobergrenze Mietobergrenze
Berlin 449€ 543€ 669€ 772€ 904€
Dresden 451€ 558€ 716€ 814€ 963€
Frankfurt (Main) 786€ 903€ 1.078€ 1.219€ 1.360€
Hamburg 573€ 694€ 813€ 980€ 1.362€
Köln 651€ 788€ 939€ 1.095€ 1.251€
Leipzig 346€ 450€ 587€ 671€ 782€
München 890€ 1.092€ 1.286€ 1.569€ 1.939€

In Essen gelten folgende Richtlinien (Stand September 2024)

Personen Größe Brutto – Kaltmiete Nebenkosten
Kaltmiete
1 Person 50m² 471,50€ 368,00€ 103,50€
2 Personen 65m² 612,95€ 478,40€ 134,55€
3 Personen 80m² 754,40€ 588,80€ 165,60€
4 Personen 95m² 895,85€ 699,20€ 196,65€
5 Personen 110m² 1.037,50€ 809,60€ 227,70€
6 Personen 120m² 1.131,60€ 883,20€ 248,40€
jede weitere 10m² 94,50€ 76,00€ 18,50€

In der Rhein-Ruhr-Region sind die Mieten in den einzelnen Städten unterschiedlich hoch. Deshalb liegen die Obergrenzen der Miete in Recklinghausen im nördlichen Ruhrgebiet deutlich niedriger. als in Essen

Personen Größe Brutto- Kaltmiete Nebenkosten
Kaltmiete
1 Person 50m² 402,50€ 300,00€ 102,50€
2 Personen 65m² 513,25€ 380,00€ 133,25€
3 Personen 80m² 624,00€ 460,00€ 164,00€
4 Personen 95m² 754,75€ 560,00€ 194,75€
5 Personen 110m² 905,50€ 680,00€ 225,50€
6 Personen 125m² 1.036,25€ 780,00€ 256,25€
jede weitere 15m² 130,75€ 100,00€ 30,75€

Düsseldorf hingegen ist im Rhein-Ruhr-Gebiet als teures Pflaster bekannt, und hier akzeptieren die Jobcenter deutlich höhere Mieten als in Recklinghausen und Essen.

Personen Größe Brutto- Kaltmiete Nebenkosten
Kaltmiete
1 Person 50m² 546,00€ k. A. k. A.
2 Personen 65m² 632,00€ k. A. k. A.
3 Personen 80m² 776,00€ k. A. k. A.
4 Personen 95m² 1.003,00€ k. A. k. A.
5 Personen 110m² 1.317,00€ k. A. k. A.
6 Personen 125m² 1.497,00€ k. A. k. A.

In Hannover gelten folgende Werte als angemessen

Personen Größe Brutto- Kaltmiete Nebenkosten
Kaltmiete
1 Person 50m² 499,00€ k. A. k. A.
2 Personen 60m² 587,00€ k. A. k. A.
3 Personen 75m² 697,00€ k. A. k. A.
4 Personen 85m² 834,00€ k. A. k. A.
5 Personen 95m² 946,00€ k. A. k. A.
6 Personen 105m² 1.046,00€ k. A. k. A.
jede weitere 10m² 100,00€ k. A. k. A.

In Nürnberg sieht das Jobcenter höhere Mieten als angemessen an

Personen Größe Brutto- Kaltmiete Nebenkosten
Kaltmiete
1 Person 50m² 522,00€ k. A. k. A.
2 Personen 65m² 649,00€ k. A. k. A.
3 Personen 75m² 747,00€ k. A. k. A.
4 Personen 90m² 917,00€ k. A. k. A.
5 Personen 105m² 1.065,00€ k. A. k. A.
6 Personen 115m² 1.167,00€ k. A. k. A.
jede weitere 10m² 102,00€ k. A. k. A.

Bei Nebenkosten stehen auch zu niedrige Vorzahlungen auf dem Prüfstand

Nebenkosten sollen weder zu hoch noch zu niedrig sein. Im Unterschied zu den Mieten ist das Jobcenter hier auch kritisch, wenn die kalten Nebenkosten ungewöhnlich niedrig sind.

Damit soll vermieden werden, dass eine hohe Nachzahlung droht, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, weil die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten nicht abdeckten.