Bürgergeld: Vorsicht Falle bei der Veränderungsmitteilung

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Wer Bürgergeld bezieht ist verpflichtet, dem Jobcenter Veränderungen seiner persönlichen Situation mitzuteilen. Diese Pflicht wird begründet damit, dass Bürgergeld eine Sozialleistung ist. Veränderungen der Lebensumstände wirken sich auf die Höhe dieser Leistung aus.

Vorsicht: Sanktionen

Leistungsberechtigte, die denken “mein Privatleben geht das Jobcenter nichts an”, erleben schnell eine böse Überraschung. Die Mitwirkungspflicht ist ein scharfes Schwert. Wenn Bürgergeld-Bezieher Informationen für sich behalten, bei denen die Behörde meint, sie gehörten zur Mitwirkung, dann werden die Betroffenen sanktioniert – ihnen wird das Bürgergeld gekürzt.

Was bedeutet “Veränderungsmitteilung”?

Der Begriff bedeutet, dass das Jobcenter über Fakten informiert werden muss, die sich auf die persönlichen Daten der Leistungsberechtigten beziehen oder die Gewährung des Bürgergeldes beeinflussen.

Ändern sich persönliche Lebensumstände, dann sind Leistungsempfänger verpflichtet, dies unmittelbar dem Jobcenter mitzuteilen, wenn diese Veränderungen das Bürgergeld betreffen.

Besonders geht es dabei um Wohnungsumzug, persönliche Beziehungen (zum Beispiel Zusammenziehen mit einem neuem Partner / mögliche Bedarfsgemeinschaft), berufliche Veränderungen wie Aufnahme eines Minijobs etcetera.

Wie teilen Sie die Veränderung mit?

Sie können Veränderungen formlos dem Jobcenter mitteilen, per Telefon, schriftlich oder persönlich. Manchmal erwarten Sachbearbeiter nach einem Telefongespräch ergänzend eine schriftliche Mitteilung.

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Welche Form ist die beste?

Bürgergeld-Bezieher sollten für die Mitteilung eine Form wählen, bei der die Absendung und / oder der Zugang nachweisbar ist. Das ist zum einen ein Einschreiben mit Zugangsbestätigung, zum anderen ein Online gesendetes Formular mit Absendenachweis. Auch ein persönliches Aufsuchen des Jobcenters ist möglich, am besten allerdings in Begleitung.

Warum ist der Nachweis wichtig?

Viele Fälle landen vor dem Sozialgericht, in denen Jobcenter Leistungsberechtigte wegen “Nichtmelden von Veränderungen” sanktionierten, und die Bürgergeld-Bezieher sagten, sie hätten die Veränderung mitgeteilt.

Hier stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie belegen können, dass Sie die Behörde pünktlich informierten. Ob die Mitteilung in den Untiefen des Jobcenters unterging, fällt nicht in Ihre Verantwortung.

Was müssen Sie mitteilen?

Unverzüglich mitteilen müssen Sie einen konkret geplanten Umzug. Wichtig für das Jobcenter ist jede Veränderung des Einkommens, Aufnahme einer Erwerbsbeschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit, eines Gewerbes oder einer Ausbildung.

Auch eine Änderung der Heiz- und Nebenkosten müssen Sie der Behörde mitteilen. Sie müssen melden, wenn Sie andere Sozialleistungen außer dem Jobcenter beziehen wollen oder Ihren Namen ändern.

Wenn Sie verreisen möchten, müssen Sie dies als Ortsabwesenheit umgehend der Behörde kommunizieren. Das Jobcenter muss auch über eine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Das Jobcenter verlangt zudem Kenntnis von jeder Veränderung durch die Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Bei Bedarfsgemeinschaften fordert das Jobcenter, über jede Veränderung der finanziellen Verhältnisse und der Anzahl der Mitglieder informiert zu werden.

Die Mitteilung muss unverzüglich erfolgen

Sie sind verpflichtet, solche Veränderungen von sich aus und unverzüglich mitzuteilen, also so schnell wie möglich. Die Faustregel ist der nächste Werktag, nach dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Veränderung erfuhren. Bei einem neuen Job ist der letzte Meldetag der erste Tag der Beschäftigung.

Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft

Kommen neue Mitglieder in Ihre Bedarfsgemeinschaft, ändert sich das Einkommen von einem Menschen, der darin wohnt? Hier bezieht sich die Änderung der Bürgergeld-Bezüge direkt auf den Tag der Veränderung.

Es ist auch in Ihrem Interesse, diese Veränderungen zeitnah zu melden. Unklarheiten führen hier oft dazu, dass Jobcenter Rückzahlungen fordern.

Bei einer solchen Veränderung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft muss jedes Mitglied das entsprechende Formular ausfüllen.

Veränderungen beim Kindergeld

Diese interessieren das Jobcenter in hohem Ausmaß, denn Kindergeld gilt als Einkommen und wird mit Bürgergeld verrechnet. Eine Änderung des Kindergeldes ändert also die Summe der ausgezahlten Leistungen.

Wenn Veränderungen nicht gemeldet werden?

Werden Veränderungen nicht oder nicht pünktlich gemeldet, dann kann das viele Folgen nach sich ziehen. Zum Beispiel kann das Jobcenter Rückzahlungen fordern, Leistungen einstellen oder nicht auszahlen.

Wenn Sie Ihre neue Kontonummer nicht melden, dann kann das Jobcenter Ihnen kein Geld überweisen. Wurden Veränderungen nicht gemeldet, die niedrigere Leistungen verursachen, dann kann und wird das Jobcenter die Überzahlungen zurückfordern. Sie müssen auch mit Sanktionen rechnen – mit Kürzungen der Leistung als Strafe.