Wenn ein Bescheid des Jobcenters falsch ist, dann können Sie Widerspruch einlegen. Was tun Sie aber, wenn die Behörde den Widerspruch ablehnt, um doch noch zu Ihrem Recht zu kommen? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Widerspruch bei Ablehnung möglich
Erst einmal: Sie haben das Recht, gegen einen Bescheid des Jobcenters (und jeder anderen Behörde) innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. Die Behörde hat die Pflicht, jeden Widerspruch zu prüfen und darf ihm erst nach der Prüfung zustimmen oder ihn ablehnen.
Auch wenn das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, bedeutet das nicht das Ende des Verfahrens. Denn jetzt steht Ihnen der Rechtsweg außerhalb der Behörde offen, und Sie können wegen der Angelegenheit des Bescheids vor dem Sozialgericht klagen.
Wann besteht die Möglichkeit zu klagen?
Eine Klage ist der zweite Schritt, das Widerspruchsverfahren der erste. Das Prozedere läuft folgendermaßen: Am Anfang steht ihr korrekter Antrag, den das Jobcenter abgelehnt hat. Gegen diese Ablehnung haben Sie im gesetzten Zeitrahmen Widerspruch eingelegt. Nun hat das Jobcenter auch diesen Widerspruch abgelehnt.
Jetzt (erst) können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Kostet Sie eine Klage Geld?
Die Klage vor dem Sozialgericht kostet Sie nichts, und Sie benötigen dafür in erster Instanz auch nicht zwangsläufig einen Anwalt. Mit einem Anwalt steigen allerdings die Chancen erheblich, als Gewinner aus dem Verfahren zu gehen.
Denn Fachanwälte kennen die gesetzlichen Vorgaben genau, und das meist besser als die Mitarbeiter des Jobcenters. Sie wissen also, auf welche Feinheiten sie den Finger legen, um den Bescheid des Jobcenters für falsch zu erklären.
Ein Anwalt kann besser einschätzen als Sie selbst, ob Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat. Er formuliert die Klage und begründet sie mit juristischen Argumenten. Zudem schreitet er ein, wenn sich das Gerichtsverfahren ohne Grund verzögert.
Dabei ist dieser Rechtsbeistand für sie als Bürgergeld-Bezieher fast immer kostenfrei und wird vom Staat übernommen.
Der Widerspruch ist bereits ein Rechtsakt
Viele wissen es nicht: Ihr Widerspruch ist bereits ein Rechtsakt, in der Juristensprache nennt sich das Vorverfahren. Bevor Gerichte den Fall klären, dient der Widerspruch als erster Schritt dazu, die Angelegenheit innerhalb der Behörde zu prüfen.
Auch deshalb müssen Sie schnell handeln. Ein Bescheid des Jobcenters ist rechtskräftig, wenn Sie innerhalb eines Monats keinen Widerspruch eingelegt haben. Wenn Sie jedoch fristgerecht Widerspruch einlegen, liegt die letztlich gültige Entscheidung so lange auf Eis, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Frist bei Klage einhalten
Wird der Widerspruch jetzt abgelehnt, gilt ebenfalls eine Frist für die Zeit, in der Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben können. Wieder gilt hier ein Monat, um die Klage einzureichen. Wie vorher beim Widerspruch bedeutet das auch hier: Bis zum Ende des Verfahrens des Sozialgerichts ist der Bescheid des Jobcenters nicht rechtsgültig.
Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?
Grundsätzlich ein klares Ja. Ausnahmen sind Bescheide der Jobcenter, in denen die Rechtslage klar für die Behörde spricht und / oder für Sie keine finanziellen oder anderweitigen Nachteile hat.
Strittige Punkte bei Bescheiden der Jobcenter ergeben sich häufig daraus, dass ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, jedoch abgelehnt wurde, das Jobcenter eine zu geringe Leistung bewilligt oder bereits gezahlte Leistungen kürzt und zurückfordert.
In all diesen Fällen geht es um bares Geld. Wenn Sie hier auch nur ansatzweise vermuten, dass der Bescheid des Jobcenters nicht berechtigt ist, dann sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen.
Klagen lohnt sich
Wenn das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, lohnt sich dann eine Klage vor dem Sozialgericht? Leider nehmen zu viele Leistungsberechtigte die Ablehnung eines Widerspruchs schulterzuckend in Kauf, und das ist ein Fehler.
Beim Jobcenter entscheiden nämlich Mitarbeiter derselben Behörde, die diesen (oft falschen) Bescheid ausgestellt hat und lassen sich allzu oft von eigenen Vorurteilen und bürokratischer Routine („das haben wir schon immer so gemacht“) leiten. Vielfach kennen die Mitarbeiter außerdem die Gesetze nur mangelhaft, nach denen Sie arbeiten müssen.
Beim Sozialgericht sitzen hingegen unabhängige Richter, die die Gesetze genau kennen. Diese besorgen sich sämtliche nötigen Unterlagen und fordern (wenn nötig) zusätzliche Gutachten an. Immer wieder rücken Sozialgerichte rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter gegenüber Leistungsberechtigten gerade und üben dabei auch scharfe Kritik an den jeweiligen Jobcentern.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.