Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag: Wichtige Änderungen ab 2025

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Ab 2025 treten wichtige Änderungen ein, die vor allem Grundsicherung-, Bürgergeld-, Kindergeld- und Sozialleistungsbezieher wichtig sind. Alle Änderungen hier in der Übersicht.

Welche Neuerungen gibt es beim Kindergeld?

Zum Jahresbeginn 2025 wird das Kindergeld in Deutschland von bislang 250 Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht. Diese moderate Anhebung soll insbesondere Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen entlasten.  Das Kindergeld wird jedoch an den Bezug von Bürgergeld angerechnet, so dass die Kindergelderhöhung für SGB II Bezieher faktisch unrelevant ist.

Was ändert sich beim Kindersofortzuschlag?

Parallel zum Kindergeld wird ab 2025 auch der Kindersofortzuschlag angehoben. Dieser steigt von 20 Euro auf 25 Euro monatlich. Der Sofortzuschlag ist insbesondere für Familien gedacht, die Leistungen aus der Grundsicherung (bspw. Bürgergeld bzw. SGB II) beziehen oder sich in einer prekären finanziellen Lage befinden.

Welche Anpassungen erfolgen beim Unterhaltsvorschuss (UVG)?

Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Leistung für Kinder, die von einem Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhalten. Ab 2025 sollen neue Beträge gelten, die allerdings zum Teil gesenkt werden. Dies wirkt zunächst widersprüchlich, kann jedoch mit einer Umstrukturierung der Regelungen oder einer Neuberechnung des kindlichen Bedarfs zusammenhängen.

  • Für Kinder von 0 bis 5 Jahren: Der UVG-Betrag sinkt von 230 auf 225 Euro.
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren: Hier wird ein Anstieg von 201 auf 296 Euro angegeben. (Diese Änderung steht laut Auflistung im Widerspruch zur deklaratorischen „Absenkung“, ist jedoch als offizielle Neueinstufung zu verstehen.)
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren: Der Betrag sinkt von 395 auf 390 Euro.

Die Hintergründe liegen häufig in Reformen, die auf statistischen Erhebungen zum Existenzminimum basieren. Neue Bedarfsberechnungen, die beispielsweise Preisentwicklungen für bestimmte Altersgruppen berücksichtigen, können zu einer Neufestlegung der Sätze führen.

Während bei jüngeren Kindern möglicherweise Einsparungspotenzial gesehen wird, haben sich bei älteren Kindern eventuell andere Kriterien für den höheren Lebensbedarf ergeben – was hier allerdings teilweise in Widerspruch zu den genannten Zahlen steht. Da offizielle Begründungen derzeit noch nicht vorliegen, muss man die weitere Entwicklung abwarten.

Wie steigt der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird für Eltern gewährt, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht oder nur kaum für den ihrer Kinder. Ab 2025 wird der monatliche Höchstbetrag von 292 auf 297 Euro angehoben.

Der Kinderzuschlag wird häufig in Kombination mit Kindergeld in Anspruch genommen. Familien, deren Einkommen knapp über der Grundsicherungsschwelle liegt, können so einen zusätzlichen finanziellen Puffer erhalten und müssen nicht auf Leistungen der Grundsicherung zurückgreifen.

Wie wirkt sich die Erhöhung des Wohngeldes aus?

Das Wohngeld soll zum Jahresbeginn 2025 um 15 Prozent steigen. Diese Erhöhung betrifft Menschen mit niedrigen Einkommen, die ihren Wohnraum nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren können, aber dennoch keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Wie ändert sich die Minijobgrenze und der Grundfreibetrag für Auszubildende?

Für unter 25-jährige Auszubildende, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, werden die anrechnungsfreien Einkünfte zum 1. Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro erhöht. Gleichzeitig steigt auch die Minijob-Grenze (sofern es sich um dieselbe Kennzahl handelt) – dies erleichtert Auszubildenden, Studierenden oder Teilzeitbeschäftigten, sich durch Nebenjobs etwas hinzuzuverdienen, ohne sofort mit Kürzungen bei ihren Grundsicherungsleistungen rechnen zu müssen.

Wie hoch fällt die Mindestausbildungsvergütung aus?

Ab 2025 wird die Mindestausbildungsvergütung auf 682 Euro im Monat angehoben. Von dieser Regelung profitieren vor allem Auszubildende, die in Berufen lernen, in denen bisherige Vergütungssätze niedrig waren.

Die Mindestausbildungsvergütung soll sicherstellen, dass angehende Fachkräfte nicht von ihrer Ausbildungsstelle finanziell ausgebeutet werden und sie ein Grundmaß an finanzieller Sicherheit für ihren Lebensunterhalt besitzen.

Wie steigert sich der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn, der für viele Beschäftigte in Deutschland gilt, steigt von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung reflektiert die anhaltende Debatte über gerechte Löhne und die Notwendigkeit, ein angemessenes Einkommen zu garantieren, das im besten Fall über der Armutsgrenze liegt.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens diesen Stundenlohn zu zahlen. Die Erhöhung wirkt sich vor allem in Branchen mit geringqualifizierten Tätigkeiten aus, in denen traditionell niedrige Löhne gezahlt werden.

Was ändert sich beim Mindestlohn in der Zeitarbeit?

In der Zeitarbeitsbranche (Leiharbeit) sind speziell festgelegte Branchenmindestlöhne üblich. Hier steigt der Stundenlohn ab dem 1. November 2024 zunächst auf 14,00 Euro und wird dann zum 1. März 2025 auf 14,53 Euro pro Stunde angehoben.

Welche Konsequenzen hat die Übertragung der SGB II-Weiterbildung an die Bundesagentur?

Ab 2025 wird die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II (bisher Bürgergeld bzw. Hartz IV) auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Damit sollen alle Förderinstrumente und Weiterbildungsangebote für Arbeitslose und Arbeitssuchende in einer Hand liegen.

Durch die Bündelung können Doppelstrukturen abgebaut und Verwaltungsabläufe beschleunigt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit ist bereits für viele Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zuständig, sodass Synergieeffekte entstehen können. Dies könnte letztendlich dazu führen, dass Betroffene schneller und zielgerichteter Weiterbildungsangebote erhalten.

Welche Auswirkungen hat das Streichen der Rechtsverfolgungssperre?

Im SGB II-Bezug existierte bislang eine Rechtsverfolgungssperre für Personen, die zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn UVG-Leistungen (Unterhaltsvorschuss) gezahlt werden. Ab 2025 fällt diese Sperre weg.

Was bedeutet das konkret?
Künftig haben Betroffene die Möglichkeit, Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage einzulegen, selbst wenn Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch genommen werden.

Für viele Familien, insbesondere Alleinerziehende, könnte dies bedeuten, dass sie aktiv gegen Bescheide vorgehen und Ansprüche (z. B. auf höheren Unterhalt) prüfen lassen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Bezug von UVG damit unvereinbar ist.

Asylregelleistungen werden abgesenkt

Laut den neuen Bestimmungen sollen die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) um 13 bis 91 Euro gekürzt werden. Diese Absenkungen betreffen asylsuchende Menschen, die noch keine Anerkennung als Schutzberechtigte erhalten haben und Grundleistungen beziehen.

Wie verlängert sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes?

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird von 12 auf bis zu 24 Monate erhöht. Diese Regelung tritt in Kraft, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen längeren Zeitraum zur Anpassung zu geben. Ursprünglich wurde das Instrument der Kurzarbeit vor allem in Krisenzeiten – beispielsweise während der Corona-Pandemie – verstärkt genutzt.

Arbeitgeber können Entlassungen vermeiden, indem sie die Arbeitszeit reduzieren und für die ausfallende Arbeitszeit Kurzarbeitergeld beantragen. Beschäftigte bleiben im Unternehmen gebunden, statt arbeitslos zu werden, und haben damit bessere Perspektiven nach einer wirtschaftlichen Erholung. Die Verlängerung von 12 auf 24 Monate schafft mehr Planungssicherheit für Firmen und Belegschaften.

Welche Erhöhungen erfolgen in der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft sowohl die Sachleistungen (z. B. Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste) als auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige.

Welche Funktion übernimmt die neue Jobcenter-App ab dem 14. Januar 2025?

Ab dem 14. Januar 2025 soll eine spezielle App für Jobcenter-Dienstleistungen eingeführt werden. Ziel ist es, Anträge, Unterlagen und Nachweise digital einzureichen sowie Beratungs- und Vermittlungsangebote online wahrzunehmen.

Wie ändert sich die Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 SGB X?

Bislang galt die sogenannte Zugangsfiktion bei behördlichen Bescheiden nach drei Tagen als erfolgt.

Ab 2025 verlängert sich dieser Zeitraum auf vier Tage. Das bedeutet, dass ein Bescheid als zugestellt gilt, wenn vier Tage seit der Aufgabe zur Post vergangen sind.

Diese Verlängerung hat direkte Auswirkungen auf Fristen, beispielsweise für Widersprüche, Klagen oder andere Rechtsmittel. Betroffene haben dadurch zwar etwas mehr zeitlichen Puffer, Behörden wiederum können möglicherweise auf eine genauere Zustellungsdokumentation verzichten.

Was passiert mit dem Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket, das bislang 49 Euro pro Monat kostete und bundesweit im Nah- und Regionalverkehr gilt, soll ab 2025 auf 58 Euro angehoben werden. Damit reagiert man auf gestiegene Betriebskosten und die anfänglichen Finanzierungslücken, die nach Einführung des 49-Euro-Tickets entstanden sind.