Dann wird die Rente im März überwiesen – Dieses Mal spät

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Der Zahltag für die gesetzliche Rente fällt im März 2025 auf Montag, den 31. März. An diesem Tag müssen die monatlichen Renten spätestens bis zum späten Abend auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner eingehen.

Weil es sich weder um einen gesetzlichen Feiertag noch um einen Bankfeiertag handelt, können Rentenbeziehende damit rechnen, dass die Geldüberweisung regulär erfolgt.

Warum ist der 31. März 2025 besonders relevant?

Wenn der letzte Tag eines Monats auf ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Bankfeiertag fällt, verschieben sich die Auszahlungen der Rente manchmal auf einen anderen Termin.

Im März 2025 trifft dies jedoch nicht zu. Montag, der 31. März, ist ein regulärer Bankarbeitstag, sodass die Zahlung ohne Verzögerungen abgewickelt werden kann.

Spätestens um 23:29 Uhr desselben Tages sollte das Geld auf dem Konto sein. Sollte jemand seine Rente per Scheck oder in bar erhalten, kann es je nach Zustellung geringfügige Abweichungen geben, die jedoch mit den zuständigen Behörden oder Banken geklärt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Zahlung?

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rentenzahlung ist der Beginn des eigenen Rentenbezugs. Wer seine Rente seit dem 31. März 2004 oder später bezieht, erhält das Geld grundsätzlich nachschüssig.

Das bedeutet, dass die Rente für den laufenden Monat stets am Monatsletzten ausgezahlt wird. Bei Personen, deren Rentenbeginn vor dem 31. März 2004 liegt, erfolgt die Zahlung hingegen vorschüssig. In diesem Fall treffen die Bezüge für den folgenden Monat – in diesem Beispiel der April – am 31. März 2025 auf dem Konto ein.

Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, genauer in § 118 und § 272a SGB VI.

Wie wird der Rentenzuschlag ausgezahlt?

Seit dem 1. Juli 2024 erhalten Berechtigte einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 7,5 Prozent betragen kann. Bundesweit profitieren etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner von dieser Leistung. Nach § 307j SGB VI wird dieser Zuschlag zwischen dem 10. und 20. Tag des jeweiligen Monats ausgezahlt.

Das bedeutet, dass der Zuschlag für März 2025 schon vor dem 31. März erfolgt sein dürfte. Betroffene erkennen diesen Zuschuss beim Blick in ihre Kontoübersicht oder im Online-Banking meist an einer gesonderten Buchungszeile, in der der Zuschlag als zusätzlicher Zahlungsbetrag ausgewiesen ist.

Welche Rolle spielt die Zeitumstellung?

Am Sonntag vor dem 31. März, also am 30. März 2025, wird in Deutschland auf die Sommerzeit umgestellt. In der Nacht von Samstag auf Sonntag springt die Uhr um 2 Uhr auf 3 Uhr.

Dadurch verliert man eine Stunde, was für Frühaufsteher spürbar sein kann. Auf die Rentenauszahlung selbst hat dieser Umstand jedoch keine direkten Auswirkungen, da Banken und Rentenstellen ihre Abläufe langfristig planen und anpassen. Dennoch ist es ratsam, die Zeitumstellung nicht zu übersehen, wenn man am Montag bereits früh überprüfen möchte, ob die Rente wie erwartet eingegangen ist.

Inwiefern spielt die Rentenerhöhung eine Rolle?

Zum Monatsende im März 2025 ist die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent noch nicht enthalten, sofern sie erst später wirksam wird. Steht eine turnusgemäße Anhebung zum 1. Juli 2025 an, erfolgt die entsprechende Anpassung erst ab diesem Datum.

Wer seine Bezüge im März erhält, hat vorerst also nur Anspruch auf den aktuellen monatlichen Auszahlungsbetrag. Änderungen sind immer auf dem Rentenbescheid ersichtlich und werden in der Regel frühzeitig bekanntgegeben, damit Rentenbeziehende ihren finanziellen Spielraum rechtzeitig planen können.

Was bleibt abschließend festzuhalten?

Der Zahltag der Rente im März 2025 liegt regulär auf Montag, den 31. März, sodass Rentnerinnen und Rentner ihre Bezüge zuverlässig noch im März erhalten, wenn sie nachschüssig bezahlt werden. Wer die Rente vorschüssig erhält, bekommt an diesem Tag bereits die Zahlungen für April.

Unterschiede beim Zeitpunkt und bei der Höhe des Renteneingangs können sich aus individuellen Faktoren wie dem Rentenbeginn, der Inanspruchnahme von Zuschlägen oder der Art der Überweisung ergeben.