Viele Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis wissen, dass sie die gesetzliche Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen können. Häufig wird dies auch gewählt, hauptsächlich dann, wenn ein frühzeitiger Rentenbeginn ganz ohne Abschläge möglich ist.
Doch was, wenn man lieber bis zur regulären Altersgrenze arbeiten möchte – also bis 67? Diese Option besteht tatsächlich. Doch wie sieht die konkrete Situation aus, und wo liegen die Vor- oder Nachteile?
Früher in Rente: Geburtsjahr entscheidend
Ob und wann du ohne Abschlag in Rente gehen kannst, richtet sich in erster Linie nach deinem Jahrgang. Wer beispielsweise 1966 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Mit Schwerbehindertenausweis kann diese Person frühestens mit 65 ohne Abschläge in Rente starten. Wer noch eher aufhört zu arbeiten, bekommt dann allerdings Abzüge.
Konkreter Rechenfaktor: Jeder Monat, den man vor dem abschlagsfreien Zeitpunkt in Rente geht, reduziert die künftige Rente um 0,3 Prozent. Über ein komplettes Jahr verteilt sich das auf 3,6 Prozent; auf drei Jahre kommen bereits 10,8 Prozent zusammen. Früher als drei Jahre vor der abschlagsfreien Rente ist nicht möglich.
Beispiel: Herr Meyer, Jahrgang 1966
Herr Meyer lebt in Lütjenburg und wurde 1966 geboren. Seine reguläre Rentenzeit beginnt mit 67. Aufgrund seiner Schwerbehinderung könnte er ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen. Möchte er bereits ab 62 Jahren aufhören zu arbeiten, würde das einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent auf seinen monatlichen Rentenbetrag bedeuten.
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Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen zwei wesentliche Kriterien erfüllt werden:
- Grad der Behinderung: Mindestens 50, damit man den Schwerbehindertenausweis erhält.
- 35-jährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung: Umfasst alle anrechnungsfähigen Zeiten, also nicht nur Beitragsjahre durch Erwerbstätigkeit. Auch Phasen wie Kindererziehung, Pflegezeiten oder bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit fließen mit ein.
So zählen die 35 Versicherungsjahre
Erfüllt man die Wartezeit von 35 Jahren, kann man die Rente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Hier sind einige Beispiele für Zeiträume, die auf diese 35 Jahre angerechnet werden können:
- Beitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Selbstständige Tätigkeiten mit freiwilligen Beiträgen
- Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Sind sowohl der Schwerbehinderten-Status als auch die 35 Jahre erfüllt, hat man die Option, die Rente bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze einzuleiten.
Abschlagsfreie Rente oder mehr Rente durch Weiterarbeit?
Auch wenn man keinen finanziellen Abschlag hat, fällt die Rente geringer aus, wenn man nicht bis zum regulären Rentenbeginn weiterarbeitet. Denn in den Monaten oder Jahren, in denen man früher ausscheidet, entgehen neue Rentenbeiträge. Folglich wächst das Rentenkonto weniger, als es bis zur vollen Regelaltersgrenze möglich wäre.
Beispielrechnung ohne Abschlag, aber weniger Rentenpunkte
Gehen wir davon aus, man verabschiedet sich zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze – ganz ohne Abschlag. Dann fehlt dem Rentenversicherungskonto um die zwei Jahre an Beitragszahlungen. Angenommen, man verdient in diesem Zeitraum durchschnittlich so viel, dass pro Jahr genau ein Rentenpunkt erworben wird, dann verzichtet man damit dauerhaft auf zwei Entgeltpunkte.
Im Jahr 2025 liegt der sogenannte Rentenwert bei 39,32 Euro. Pro Entgeltpunkt ergibt das 39,32 Euro monatliche Rente. Zwei Rentenpunkte machen also 78,64 Euro, die jeden Monat fehlen, wenn man zwei Jahre eher in den Ruhestand geht – auch ohne Abschläge.
Altersrente und Hinzuverdienst – welche Möglichkeiten gibt es?
Seit einiger Zeit kann man zur gesetzlichen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt sogar, wenn man frühzeitig in Rente gegangen ist und dabei Abschläge in Kauf genommen hat.
Jeder Zuverdienst erhöht künftig außerdem die Rentenansprüche – unabhängig davon, ob man bereits eine Vollrente erhält oder nur eine Teilrente. Wer also körperlich und psychisch fit genug ist, kann so finanzielle Einbußen begrenzen oder ganz ausgleichen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.