Das soll sich jetzt bei der Rente ändern

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Die Union (CDU/CSU) und die SPD haben nach intensiven Sondierungsgesprächen beschlossen, Koalitionsverhandlungen zu beginnen. Obwohl die Grünen für die geplanten Änderungen an der Schuldenbremse noch zustimmen müssen, wird erwartet, dass die neue Bundesregierung kurz nach Ostern 2025 ihre Arbeit aufnimmt.

Das vorliegende Sondierungspapier der beiden Parteien vom 8. März 2025 gibt einen ersten Ausblick darauf, was sich konkret in der gesetzlichen Rentenversicherung ändern könnte. Viele Beobachterinnen und Beobachter fragen sich, ob damit grundlegende Reformen eingeleitet werden oder ob es sich doch eher um ein Festhalten am Status quo handelt.

Was wird aus der Rente mit 63?

Eine der zentralen Aussagen im Sondierungspapier betrifft die sogenannte Rente mit 63, die für Versicherte mit 45 Beitragsjahren auch weiterhin abschlagsfrei möglich sein soll. Damit bleibt diese Form der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestehen.

Dies stellt aus Sicht vieler Rentenexperten eine wesentliche Bestätigung dafür dar, dass bewährte Modelle der Frühverrentung nicht zur Disposition stehen. rentenbescheid24.de, eine Informationsplattform, deutet diesen Passus als klares Bekenntnis dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der 45 Beitragsjahre auch künftig ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen können.

Stabiles Rentenniveau und wie wird es finanziert?

Die Union und die SPD betonen, dass sie das Rentenniveau auf verlässliche Füße stellen wollen. Im Sondierungspapier wird davon gesprochen, dass dauerhaftes Wachstum, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung hierfür die wesentlichen Eckpfeiler sein sollen.

Ein konkreter Mechanismus oder ein neuer Finanzierungsansatz, etwa durch eine breitere Beitragspflicht für weitere Berufsgruppen oder eine stärkere Steuerfinanzierung, wird allerdings nicht erläutert. Kritische Stimmen merken an, dass die demografische Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft und einem zunehmenden Fachkräftemangel ohne weitreichendere Maßnahmen eine große Herausforderung für das Rentensystem bleiben wird.

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Aktivrente soll kommen

Eine Neuerung, die in diesem Zusammenhang für Aufsehen sorgt, ist die geplante Einführung einer Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht hat und freiwillig weiterarbeiten möchte, soll bis zu einem monatlichen Gehalt von 2.000 Euro steuerfrei verdienen können. Beobachterinnen und Beobachter sehen darin vor allem einen Anreiz für diejenigen, die sich fit fühlen und aus freien Stücken länger im Erwerbsleben bleiben möchten, ohne dass sich dies massiv auf ihre Steuerlast auswirkt.

Selbstständige sollen in die gesetzliche Rente

Ebenfalls im Raum steht, dass alle neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden sollen, sofern sie nicht ohnehin über ein anderes obligatorisches Alterssicherungssystem abgesichert sind. Dieser Schritt wird schon seit Jahren diskutiert, um die Altersvorsorge breiter aufzustellen und die Gefahr von Altersarmut bei Selbstständigen zu verringern.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie konkret dieser Plan in den Koalitionsverhandlungen ausgestaltet wird und ob es Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen gibt.

Mütterrente 3 und Änderungen bei der Hinterbliebenenversorgung

Nach den vorliegenden Informationen soll die sogenannte Mütterrente weiter ausgebaut werden. Geplant ist, dass alle Mütter unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Rentenpunkte erhalten. Bisher wurden unterschiedliche Geburtsjahrgänge zum Teil unterschiedlich behandelt. Mit dieser Angleichung soll eine gerechtere Verteilung der Erziehungszeiten erreicht werden. Daneben sollen die Hinzuverdienstgrenzen bei Hinterbliebenenrenten verbessert werden, wobei die konkreten Ausgestaltungen noch nicht klar sind.

Mindestlohn soll auf 15 Euro steigen

Über die eigentliche Rentenpolitik hinaus enthält das Sondierungspapier auch eine Passage zur künftigen Höhe des Mindestlohns. Nach aktuellem Stand soll dieser ab dem Jahr 2026 auf 15 Euro pro Stunde ansteigen.

Dieser Schritt wird von den Befürwortern als wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung niedriger Einkommen gewertet. Inwiefern sich dies unmittelbar auf die Rentenbeiträge und -ansprüche auswirken wird, muss noch eingehender geprüft werden, zumal die allgemeine Lohnentwicklung ebenfalls eine Rolle spielt.

Löst das Papier die großen Zukunftsfragen der gesetzlichen Rente?

Bei näherer Betrachtung der vorliegenden Pläne sind viele Kommentatorinnen und Kommentatoren skeptisch, ob die anstehenden Herausforderungen damit wirklich gelöst werden. Der in Deutschland immer spürbarer werdende demografische Druck, also das Ungleichgewicht zwischen Berufstätigen und Rentenbeziehenden, erfährt im Sondierungspapier offenbar keine tiefgreifende Antwort.

Wichtige Fragen zur Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten oder auch Politikerinnen und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung werden nicht adressiert. Auch der mögliche Umbau zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, bleibt weiterhin außen vor. Das Papier lässt erkennen, dass Union und SPD keine großen Einschnitte planen und viel eher an bereits Bewährtem festhalten möchten.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger?

Wer in nächster Zeit in Rente gehen möchte oder sich mitten in der Altersplanung befindet, kann davon ausgehen, dass die Rente mit 63 bestehen bleibt und dass das Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahre hinaus angehoben wird. Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, dürften von der geplanten Aktivrente profitieren.

Selbstständige wiederum müssen sich darauf einstellen, künftig stärker in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden zu werden. Eine wesentliche Entlastung für Mütter, die vor vielen Jahren Kinder bekommen haben, könnte die Angleichung der Mütterrente darstellen, während diejenigen, die auf eine umfassende Strukturreform gehofft hatten, wohl noch länger warten müssen.

Kritik von Sozialrechtsexperten

Insgesamt wirkt das Sondierungspapier in Bezug auf die Rente wie ein Kompromiss, der große Umbrüche scheut und stattdessen auf punktuelle Verbesserungen setzt. Kritikerinnen und Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt befürchten, dass wichtige Zukunftsthemen nur vertagt werden.

“Dazu gehören vor allem die langfristige Finanzierung unter dem Druck des demografischen Wandels und die Frage, wie die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend gestärkt werden kann, damit sie auch kommende Generationen zuverlässig absichert. Unterstützerinnen und Unterstützer der Maßnahmen begrüßen hingegen die klare Aussage, dass keine Rentenansprüche gekürzt und keine neuen Hürden für einen vorzeitigen Renteneintritt aufgebaut werden sollen”, mahnt Anhalt.

Auch wenn der 18. März 2025 als Termin für mögliche Anpassungen an der Schuldenbremse und damit indirekt auch für die finanzielle Absicherung der Reformen genannt wird, können sich Einzelheiten im weiteren Verlauf der Koalitionsverhandlungen noch ändern. Wer seine eigene Rentenplanung konkret vorantreiben möchte, sollte die nächsten Schritte im politischen Prozess beobachten. rentenbescheid24.de empfiehlt eine fachkundige Beratung, um beispielsweise das genaue früheste Renteneintrittsdatum zu ermitteln oder die Optionen für eine mögliche Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze auszuloten.