Die aktuelle Regelung unterscheidet hinsichtlich der Anerkennung von Kindererziehungszeiten zwischen Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, und solchen, die ab diesem Datum geboren wurden.
Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten bis zu 30 Kalendermonate Kindererziehungszeit und maximal 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind es hingegen 36 Kalendermonate und somit bis zu 3 Entgeltpunkte.
Diese Unterschiede basieren auf mehreren Reformschritten in der Vergangenheit, die Kindererziehungszeiten sukzessive ausweiteten.
Vor allem die CSU hat sich dabei als Vorreiter gezeigt – doch bis heute ist es nicht gelungen, alle Mütter gleichzustellen. Viele Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, fühlen sich benachteiligt, da sie für die gleiche Erziehungsleistung weniger Rente erhalten.
Was ist Mütterrente und wie kam es zu den bisherigen Reformen?
Die umgangssprachlich als „Mütterrente“ bezeichneten Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten wurden in mehreren Etappen eingeführt:
- Mütterrente 1 (2014)
Erstmals wurden damals die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von einem auf zwei Entgeltpunkte pro Kind erhöht. Das bedeutete für diese Mütter einen spürbaren Rentenzuwachs. - Mütterrente 2 (2019)
Zum 1. Januar 2019 erfolgte eine erneute Erhöhung, sodass Müttern (und Vätern) mit Kindern vor 1992 nun 2,5 Entgeltpunkte für ihre Erziehungszeiten gewährt wurden – entsprechend 30 Kalendermonaten. Für ab 1992 Geborene blieb es bei 3 Entgeltpunkten (36 Monate).
Nun steht mit dem Vorstoß für eine Mütterrente 3 erneut die Frage einer vollständigen Gleichstellung im Raum. Die CSU fordert, dass alle Mütter die volle Zeit – 36 Kalendermonate und somit 3 Entgeltpunkte – anerkannt bekommen, egal wann ihr Kind geboren wurde.
Wieso fordert die CSU jetzt eine Mütterrente 3?
Die CSU hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie das Thema Mütterrente konsequent vorantreibt. Nun, im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs 2025, will sie das Thema erneut auf die politische Agenda setzen – und zwar auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon ab dem 6. Januar 2025. Hauptgrund ist die anhaltende Ungleichbehandlung:
- Gleiches Recht für alle Kinder: Die CSU argumentiert, dass die Erziehungsleistung in jedem Fall gleichwertig ist – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes.
- Soziale Gerechtigkeit: Viele Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, waren häufig in einer Zeit erwerbstätig, in der Möglichkeiten wie Elternzeit oder Elterngeld weniger ausgebaut waren. Eine Kürzung ihrer Rentenansprüche im Vergleich zu jüngeren Müttern wird als ungerecht empfunden.
Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass dieses Thema im anstehenden Wahlkampf für Aufsehen sorgen könnte. Sollte die CSU ihr Vorhaben durchsetzen, wird es Teil des gemeinsamen Unions-Wahlprogramms. Für die Partei könnte dies ein strategisch wichtiger Punkt sein, um Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren.
Welche Auswirkungen hätte eine Mütterrente 3 für betroffene Mütter?
Mütter, deren Kinder vor 1992 zur Welt gekommen sind, würden bei einer Umsetzung der CSU-Forderung für jedes Kind insgesamt 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet bekommen. Das bedeutet:
- Höhere Rentenansprüche: Statt 2,5 Entgeltpunkten lägen die neuen Ansprüche bei 3 Entgeltpunkten pro Kind. Da jeder Entgeltpunkt (je nach Rentenwert) das monatliche Renteneinkommen erhöht, ist dies für viele Mütter eine durchaus spürbare finanzielle Verbesserung.
- Rückwirkende Aufstockung: Je nachdem, wie das Gesetz im Detail ausgestaltet wird, könnte es zu rückwirkenden Anpassungen bereits bestehender Rentenansprüche kommen – ähnlich wie bei den vorherigen Reformen.
- Stärkung der Altersvorsorge von Millionen Frauen: Untersuchungen zeigen, dass gerade Frauen öfter von Altersarmut bedroht sind als Männer. Eine weitere Aufwertung der Kindererziehungszeiten wäre daher auch ein Schritt, um die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern zu reduzieren.
Wie könnte die Finanzierung aussehen?
Eine oft gestellte Frage ist die nach der Finanzierung. Jede Erhöhung der Kindererziehungszeiten kostet das Rentensystem Geld. In der Vergangenheit wurden diese Ausgaben aus Beitragsmitteln und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gedeckt.
Kritikern zufolge führt eine weitere Ausweitung der Mütterrente zu einem höheren Finanzbedarf, den entweder Beitragszahlende oder der Staat schultern müssen.
Die Befürworter betonen jedoch, dass die gesellschaftliche Leistung der Kindererziehung unverzichtbar für den Fortbestand des Rentensystems sei. Nur durch nachfolgende Generationen können die Rentenkassen langfristig stabil bleiben.
Aus ihrer Sicht rechtfertigt dies eine gerechte Angleichung und Würdigung dieser Erziehungszeiten.
Welche politischen Hürden sind zu erwarten?
Obwohl die CSU ihren Beschluss zur Mütterrente 3 höchstwahrscheinlich fassen wird, steht eine Umsetzung keineswegs fest. Denn dazu müsste sich die gesamte Union (CDU und CSU) im Wahlprogramm einigen – und später auch in möglichen Koalitionsverhandlungen erfolgreich verhandeln. Unter anderem könnten folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Koalitionspartner: Sollte die Union nach der Bundestagswahl 2025 eine Koalition eingehen, ist es ungewiss, ob diese Partei(en) die Kosten und den Umfang der Reform mittragen.
- Haushaltspolitische Zwänge: In Zeiten knapper Kassen und anderer politischer Großprojekte (wie Digitalisierung, Klimaschutz und Sicherheit) könnte die Mütterrente in den Hintergrund rücken.
- Konflikte innerhalb der eigenen Partei: Auch in der CDU selbst besteht nicht immer Einigkeit über soziale Reformen. Es bleibt abzuwarten, wie stark sich die CSU hier durchsetzen kann.
Wie geht es weiter mit der Mütterrente 3?
Der weitere Fahrplan wird sich vor allem an der politischen Entwicklung in den kommenden Monaten orientieren. Sobald die CSU ihren Beschluss offiziell verkündet, dürfte das Thema im Bundestagswahlkampf 2025 intensiv diskutiert werden.
Ob die CSU ihre Pläne im gemeinsamen Wahlprogramm der Union verankern kann, hängt sowohl von internen Abstimmungen als auch von strategischen Überlegungen ab.
Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater weist darauf hin, dass eine tatsächliche Umsetzung für Millionen Mütter eine enorme finanzielle und symbolische Bedeutung hätte. Es bleibt daher spannend zu beobachten, wie sich die Debatte weiterentwickelt und ob letztlich das Ziel erreicht wird, alle Mütter – ungeachtet des Geburtsdatums ihrer Kinder – im Rentensystem gleichzustellen.
Fazit
Die Forderung nach einer Mütterrente 3 könnte für Millionen Mütter eine deutliche Verbesserung der Rentenansprüche bringen. Die Angleichung der Kindererziehungszeiten auf 36 Monate und 3 Entgeltpunkte pro Kind wäre ein weiterer Schritt hin zu mehr Rentengerechtigkeit und würde eine langjährige Ungleichbehandlung beenden.
Ob dieses Vorhaben jedoch in der kommenden Legislaturperiode Wirklichkeit wird, hängt maßgeblich vom Ausgang der Bundestagswahl 2025 und möglichen Koalitionsverhandlungen ab.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.